Gleichstellung

Sexuelle Belästigung und Gewalt

Gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt gibt es an den Hochschulen des Landes gut etablierte Strukturen und Regelungen.

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Gleichstellung Sexuelle Belästigung und Gewalt

Resolution und spezifische Ansprechpersonen an Hochschulen

Im Mai 2020 haben Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschularten, die damalige Wissenschaftsministerin Theresia Bauer sowie die Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten eine Resolution unterzeichnet, mit der sie sich gegen diskriminierende und belästigende Verhaltensweisen positionieren. Auch die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg unterstützt die Resolution.

An den Hochschulen gibt es Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung sowie klare Beschwerdewege und Verfahrensregelungen (Landeshochschulgesetz § 4a).


Text der Resolution sowie Fotos von der Unterzeichnung (JPG)

Statements aller Unterzeichnerinnen und Unterzeichner (PDF)

Vertrauensanwältin für Hochschulen und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums

Als weitere Maßnahme zum Schutz Betroffener finanziert und bestellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Vertrauensanwältin für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums. Die Vertrauensanwältin berät unabhängig, anonym und kostenlos. Diese qualifizierte Erstberatung, insbesondere in rechtlicher Hinsicht, hilft Betroffenen und sonstigen an den Einrichtungen mit dem Themenkomplex sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt befassten Personen Vorkommnisse und Verhaltensweisen zu beurteilen. Nach dem Gespräch haben Betroffene Klarheit über mögliche weitere Vorgehensweisen.