Es ist oftmals ein großer Schritt und mit viel Mut verbunden, über Erfahrungen mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt mit jemandem zu sprechen und sich an institutionelle Stellen zu wenden. Um diesen Erstkontakt für betroffene Menschen zu erleichtern, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für seinen Geschäftsbereich eine Vertrauensanwältin bestellt.
Es hänge immer vom Einzelfall ab, welches die nächsten Schritte seien, sagt die Anwältin Michaela Spandau. „Es ist eine Beratung, einmal rechtlich, aber auch beruhigend, um Möglichkeiten aufzuzeigen.“ Und es gehe darum, die Betroffenen darin zu bestärken, über ihr Erlebtes zu sprechen.
Der Schwerpunkt von Michaela Spandaus Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym und kostenlos kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu.
Das Ministerium und die Hochschulen wollen mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Resolution ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte und sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt setzen.
Kontakt
Rechtsanwältin Michaela Spandau (Javitz & Spandau Rechtsanwälte)
Immenhofer Straße 5, 70180 Stuttgart
Michaela Spandau ist seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Gründungsmitglied des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte im Opferschutz (NERO) und berät ehrenamtlich und anonym Erwachsene und Kinder, die von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind. Sie ist Co-Autorin des Werks „Opferrechte – Handbuch des Anwalts für Opferrechte“. Michaela Spandau spricht auch Slowakisch, Tschechisch, Spanisch und Englisch.