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Hochschulfinanzierung 2021 bis 2025

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Durchbruch in der Hochschulfinanzierung: Die Hochschulen in Baden-Württemberg erhalten in den Jahren 2021 bis 2025 rd. 1,8 Milliarden Euro zusätzlich. Die Landesregierung verbessert damit die Grundfinanzierung und eröffnet Planungssicherheit der Hochschulen.

Die Landesregierung und die Rektoren der baden-württembergischen Hochschulen haben am 31. März 2020 die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt für fünf Jahre ab 2021. Das Land erhöht die Grundfinanzierung der Hochschulen bis 2025 um 3,5 Prozent pro Jahr. Das ermöglicht den Hochschulen bessere Betreuungsrelationen für Studierende und Spielräume, die Chancen der Digitalisierung, des Wissens- und Technologietransfers oder neuer Forschungsprofile zu nutzen.

Ausbau abschließen, Grundfinanzierung stärken

Gemessen an den Studierendenzahlen ist das Hochschulsystem in Baden-Württemberg in den letzten 15 Jahren um fast 40 Prozent gewachsen. Dieses hohe Niveau wird mittelfristig erhalten bleiben. Deshalb werden rund 285 Millionen Euro für den Ausbau der Studienkapazitäten in die Grundfinanzierung übergeführt. Mit der Überführung der Ausbaumittel in die Grundfinanzierung erhalten die Hochschulen erneut die Möglichkeit, unbefristete Stellen zu schaffen und damit bessere Beschäftigungsbedingungen anzubieten.

Klimaschutz und Chancengleichheit

Die Vereinbarung beinhaltet eine Reihe von Verabredungen zwischen Hochschulen und Land. Besondere Bedeutung hat dabei der Klimaschutz, da hier die Hochschulen gleichermaßen mit ihrer Forschungskompetenz Lösungen erarbeiten wie sie auch eine Vorbildfunktion für andere gesellschaftlichen Bereiche haben. Jede Hochschule hat sich verpflichtet, realisier- und messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur CO₂-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr zu entwickeln. Künftig werden die Hochschulen auch in die Erhebung der Klimaabgabe auf Flugreisen einbezogen.

Des Weiteren verpflichten sich die Hochschulen, an der Untersuchung eines möglichen Gender Pay Gaps zwischen Professorinnen und Professoren mitzuwirken und entsprechend aufbereitete Daten bereitzustellen. Auch auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wollen die Hochschulen künftig ein besonderes Augenmerk legen.

Wofür steht die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung (HoFV II)?

Mit der neuen Hochschulfinanzierungsvereinbarung wird das Land den Ausbau der Studienkapazitäten vollenden. In den kommenden Jahren werden in ausgewählten Bereichen, etwa den Gesundheitsfachberufen oder im IT-Bereich, einzelne Studienkapazitäten ausgeweitet. Zur Vollendung des Ausbaus werden noch einmal etwa genauso viele bislang befristete Mittel in die verlässliche Grundfinanzierung überführt wie im ersten Hochschulfinanzierungsvertrag, nämlich rund 318 Millionen Euro. Während der Laufzeit des vorherigen Hochschulfinanzierungsvertrags haben die Hochschulen rund 3.000 unbefristete Stellen geschaffen, um auch dem wissenschaftlichen und dem wissenschaftsunterstützenden Personal mehr Sicherheit und Planbarkeit zu geben. Mit der neuen Hochschulfinanzierungsvereinbarung werden bereits im ersten Jahr, also 2021, rund 3.000 zusätzliche unbefristete Stellen geschaffen. Die zusätzlichen Mittel für die Grundfinanzierung versetzen die Hochschulen in die Lage, weitere Stellen einzurichten. Darüber hinaus stellt Baden-Württemberg seinen Hochschulen mit der neuen Vereinbarung doppelt so viele zusätzliche Landesmittel pro Jahr zur Verfügung wie im letzten Vertrag. Das sind über die fünfjährige Laufzeit rund 1,8 Milliarden Euro zusätzlich. Über alle Hochschulen hinweg entspricht dieser Betrag an zusätzlichen Mitteln einem Aufwuchs der Finanzierung um durchschnittlich 3,5 Prozent jährlich. Auf diese Weise wird sich die Finanzierung pro Studierender und Studierendem über die Laufzeit der neuen Vereinbarung bis 2025 systematisch erhöhen. Das ermöglicht den Hochschulen eine bessere Betreuung der Studierenden und eröffnet Spielräume, um Chancen zu nutzen: bei der Digitalisierung, beim Wissens- und Technologietransfer und beim Ausbilden neuer Forschungsprofile.

Was bedeutet die HoFV II für die Hochschularten?

Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung setzt an den spezifischen Bedarfen der jeweiligen Hochschularten an und stärkt dadurch das differenzierte Hochschulsystem in Baden-Württemberg. Die Hochschulen können ihre Rücklagen der letzten Jahre weiterhin nutzen und sie erhalten finanzielle Planungssicherheit. Damit und mit zusätzlichen Mitteln des Landes können sie bei verlässlichen Beschäftigungsverhält- nissen nochmals einen großen Schritt machen. Bereits 2021 werden 3.000 neue Stellen geschaffen. Konkret bedeutet die HoFV II für die jeweilige Hochschulart:
 

Die Universitäten können die Landesmittel für die Projekte der Exzellenzinitiative II im Umfang von 22 Millionen Euro dauerhaft nutzen. Diese werden darüber hinaus jährlich um drei Prozent gesteigert. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, wird deren Eigenanteil der Finanzierung von Forschungsbauten (nach Art. 91b GG) gesenkt. Insgesamt stehen den Universitäten mehr als 400 Millionen Euro zur Verfügung für eigene Schwerpunktsetzungen. Ausbaumittel und bisher temporäre Mittel werden verstetigt.
Neue strategische und innovative Impulse werden an den Medizinischen Fakultäten mit der Fortführung der „Sonderlinie Medizin“ in Höhe von 18 Millionen Euro jährlich – insgesamt 90 Millionen Euro – gefördert. Zusätzlich stärkt die HoVF II das Studienangebot in der Allgemeinmedizin: Das Land finanziert 150 zusätzliche Studienplätze. Mit den zusätzlichen Mitteln wird in den kommenden Jahren auch die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen gestärkt.

Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit ihren Außenstellen haben ihr Studienangebot in den vergangenen Jahren stark ausgebaut. Daher profitieren sie in besonderem Maße von der Verstetigung der bisher befristeten Ausbauprogrammmittel. Auch die Außenstelle Tuttlingen der Hochschule Furtwangen, die Außenstelle Schwäbisch Hall der Hochschule Heilbronn sowie die Studienakademie Heilbronn der DHBW und die Intersectoral School of Governance (ISoG) sind in die Vereinbarung einbezogen. Damit werden die Landesmittel hier ebenfalls jährlich um drei Prozent gesteigert. In den vergangenen Jahren haben die Hochschulen für angewandte Wissenschaften zahlreiche Best Practice-Maßnahmen entwickelt, mit denen sie den Studienerfolg steigern konnten. Mit der HoFV II werden daher aus dem Fonds „Erfolgreich Studieren in Baden-Württemberg“ fast 50 zusätzliche Stellen dauerhaft an den Hochschulen verankert.

Als ausbaustarke Hochschulart profitiert die Duale Hochschule Baden-Württemberg in besonderem Maße von der Fortführung des Miet- und Raumprogramms mit 12,5 Millionen Euro jährlich. Mit den zusätzlichen Mitteln wird die DHBW den Anteil der hauptamtlichen Lehre in den kommenden Jahren schrittweise erhöhen. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen den Pädagogischen Hochschulen, ihre Verwaltungsstrukturen dauerhaft zu stärken. Das Land hat sich auch für ein dauerhaftes Engagement für die Schools of Education ausgesprochen, um diese gemeinsam von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten getragenen Schools als starke Orte der Lehrerbildung weiterzuentwickeln. Die erfolgreichen Landeszentren der Musikhochschulen werden über die HoVF II abgesichert, indem für sie Mittel und Stellen dauerhaft zur Verfügung stehen. Zusätzliche Mittel ermöglichen den Musikhochschulen, die hauptamtliche Lehre schrittweise zu stärken und bessere Perspektiven für Lehrbeauftragte zu schaffen. Einen großen Schritt nach vorn können die Musik- und Kunsthochschulen auch beim Ausbau der juristischen und informationstechnischen Expertise machen.

Broschüre „Verlässlichkeit für starke Hochschulen. Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021-2025“ (PDF)

Hochschulfinanzierungsvereinbarung Baden-Württemberg 2021-2025 (PDF)

Weitere Informationen

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