HOCHSCHULEN

Neue Hochschulfinanzierung seit 1. Januar 2021

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HOCHSCHULEN Neue Hochschulfinanzierung seit 1. Januar 2021

Am 1. Januar 2021 trat die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung für die kommenden fünf Jahre bis 2025 in Kraft. Auf diese haben sich das Land und die Hochschulen im März 2020 verständigt. Die neue Finanzierungsvereinbarung betrifft rund eine halbe Million Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte und das wissenschaftsunterstützende Personal in der Verwaltung, den Bibliotheken und der Technik. Spürbare Effekte erzielt sie bereits im ersten Jahr.

„Ich freue mich, dass es bereits im ersten Jahr gelungen ist, 3.000 unbefristete Stellen mehr an den Hochschulen im Land zu schaffen – genauso viele Stellen, wie über die komplette Laufzeit des vorhergehenden sechsjährigen Vertrages realisiert werden konnten. Damit kommen die Errungenschaften der neuen Vereinbarung direkt bei den Hochschulangehörigen an – in Form besserer Beschäftigungsverhältnisse. Auch die Studierenden profitieren unmittelbar – von besseren Betreuungsverhältnissen und einer besseren Ausstattung“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer in Stuttgart.

Finanzministerin Edith Sitzmann sagte: „Wir setzen die neue Hochschulfinanzierung pünktlich um - das gibt unseren Hochschulen Planungssicherheit. Mit der neuen Vereinbarung stellen wir sie auf eine solide finanzielle Basis. Unsere Hochschulen stehen für hervorragende Forschung und Lehre, das sind wichtige Grundlagen der hohen Innovationsfähigkeit und der Stärke unseres Landes. Darauf kommt es jetzt mehr an denn je."

„Wir brauchen unsere Hochschulen in diesen Zeiten mehr denn je, denn sie tragen ganz wesentlich dazu bei, die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen: den Klimawandel, die Transformation der Automobilindustrie und des Gesundheitswesens und ganz aktuell die Corona-Pandemie“, so Bauer weiter. Die Hochschulen seien gleichermaßen Wirtschaftsfaktor und Innovationstreiber. „Ihre Forschungs- und Ausbildungsleistungen bilden die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg und den Wohlstand im Land, ihre Kreativität und ihre Leistungsbereitschaft sichern dessen Innovationskraft.“

Im Jahr 2021 kommen an den Universitäten des Landes 551 unbefristete Stellen dazu, an den Medizinischen Fakultäten der Universitäten weitere 61, an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften 1.476, an den neun Standorten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 689, an den Pädagogischen Hochschulen 135, an den Musik- und Kunsthochschulen 79. Dabei geht es sowohl um Neustellen als auch um Stellen, die bislang nur befristet vergeben werden konnten.

„Die neue Finanzierungsvereinbarung entfaltet weitere Wirkung auf der Strecke“, betonte Bauer. „Die jährlichen Zuwächse geben den Hochschulen Planungssicherheit und ermöglichen es ihnen, in den kommenden fünf Jahren weitere Stellen, sichere Beschäftigungsverhältnisse und damit auch bessere Perspektiven zu schaffen.“

Unterzeichnet wurde die Hochschulfinanzierungsvereinbarung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Finanzministerin Edith Sitzmann sowie den Rektorinnen und Rektoren, Präsidenten und Dekanen der 45 staatlichen Hochschulen und der fünf Medizinischen Fakultäten – wegen der Corona-Pandemie in einem außergewöhnlichen elektronischen Umlaufverfahren: https://bit.ly/2WHfNHK