Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung III (HoFV III) ist ein klares Bekenntnis zum Wissenschafts- und Hochschulstandort Baden-Württemberg. Im Zeitraum 2026 bis 2030 schafft die HoFV III finanzielle Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Hochschulen und Medizinischen Fakultäten im Land.
Erhöhung der Grundfinanzierung
Baden-Württemberg investiert massiv in die Zukunft seiner Hochschulen. Von 2027 an steigt die Grundfinanzierung pro Jahr um 3,5 Prozent. Dadurch werden die Grundmittel der Landeshochschulen im Jahr 2030 rund 700 Millionen Euro über dem Ausgangswert (2025) liegen. Für Wissenschaftsministerin Petra Olschowski ist die Vereinbarung ein großer Erfolg:
Zukunftsprogramm Hochschule 2030
Eine Neuerung der HoFV III ist das rund 180 Millionen Euro schwere „Zukunftsprogramm Hochschule 2030“, bestehend aus Transformationsbudget und -stellen. Mit dem Transformationsbudget sollen die Studienangebote aller Hochschularten noch weiter verbessert und attraktiver gestaltet werden.
Ein weiteres Kernelement des Zukunftsprogramms sind die bundesweit einmaligen so genannten Transformationsstellen. Dadurch können rund 100 neue Professuren samt Ausstattung finanziert werden. Die Hochschulen erhalten somit die Chance, Herausforderungen der Transformation gezielt anzugehen – beispielsweise können Professuren vorgezogen werden, um neue Schwerpunkte in Forschung und Lehre voranzubringen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Studiengangsportfolien zu aktualisieren.
Die HoFV III trägt maßgeblich zur Stabilisierung der exzellenten Hochschullandschaft in Baden-Württemberg bei: Unter anderem bleiben die Studienkapazitäten erhalten. Dadurch leistet das Land auch in Zukunft einen bedeutenden Beitrag zur Fachkräftesicherung – insbesondere in den Ingenieurwissenschaften, aber auch in weiteren gefragten Bereichen wie der Lehrkräftebildung und im Gesundheits- sowie Sozialwesen.
Darüber hinaus fördert das Land faire Beschäftigungsverhältnisse und Gleichstellung an den Hochschulen. Weiterhin werden die vereinbarten Personalkosten zu 100 Prozent getragen – das gilt auch für kommende Tarifabschlüsse.
Gemeinsam mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Finanzminister Dr. Danyal Bayaz und den Hochschulleitungen hat Wissenschaftsministerin Petra Olschowski die Hochschulfinanzierungsvereinbarung III am 2. April 2025 im Neuen Schloss in Stuttgart unterzeichnet.
Die wichtigsten Inhalte der Vereinbarung im Überblick:
- Baden-Württemberg erhöht die Grundfinanzierung der Hochschulen von 2027 an um jährlich 3,5 Prozent.
- Insgesamt wird die Grundfinanzierung im Jahr 2030 um rund 700 Millionen Euro höher sein als 2025. Rund 200 Millionen Euro davon sind zusätzliche Mittel für die Hochschulen, über die sie frei verfügen können.
- Das Land übernimmt die vereinbarten Personalkosten zu 100 Prozent – auch künftige Tarifabschlüsse.
- Erhalt der Gesamtstudierendenzahlen angesichts des weiterhin hohen Bedarfs an akademisch qualifizierten Fachkräften.
- Förderung fairer Beschäftigungsverhältnisse sowie Förderung von Chancengleichheit, Diversität und Gleichstellung.
- Unterstützung der Klimaschutzziele der Landesregierung.