Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg

Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg

Symbolbild - eine Frau arbeitet am Computer

Das baden-württembergische Landeshochschulgesetz stellt sich aktuellen Herausforderungen

Mit dem zum 30. Dezember 2020 in Kraft getretenen Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetz wurde das LHG in einer Reihe von Punkten geändert: So wird der Corona-Pandemie einerseits mit Regelungen zum Onlinestudienbetrieb und andererseits mit diversen Fristverlängerungen Rechnung getragen. Auf die Neuregelung des Umsatzsteuerrechts wird mit einigen Präzisierungen im LHG eingegangen. Zur Herstellung klarer Verantwortlichkeiten innerhalb der Rektorate werden Vorgaben gemacht. Völlig neu gefasst werden die Regelungen zu den nichtstaatlichen Hochschulen sowie zum Datenschutz. Das Gesetz enthält außerdem ein ausdrückliches Bekenntnis zu Tierschutz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg

Detaillierte Informationen zu den Änderungen

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