Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg

Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg

Mit dem vierten Hochschulrechtsänderungsgesetz gehen einige Änderungen im Landeshochschulgesetz einher. Dies betrifft unter anderem den Onlinestudienbetrieb, die Neuregelung des Umsatzsteuerrechts und den Datenschutz.

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Symbolbild - eine Frau arbeitet am Computer

Mit dem zum 30. Dezember 2020 in Kraft getretenen Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetz wurde das LHG in einer Reihe von Punkten geändert: So wurde der Corona-Pandemie einerseits mit Regelungen zum Onlinestudienbetrieb und andererseits mit diversen Fristverlängerungen Rechnung getragen. Auf die Neuregelung des Umsatzsteuerrechts wird mit einigen Präzisierungen im LHG eingegangen. Zur Herstellung klarer Verantwortlichkeiten innerhalb der Rektorate werden Vorgaben gemacht. Völlig neu gefasst wurden die Regelungen zu den nichtstaatlichen Hochschulen sowie zum Datenschutz. Das Gesetz enthält außerdem ein ausdrückliches Bekenntnis zu Tierschutz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg

Detaillierte Informationen zu den Änderungen