Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg

Novellierung des Landeshochschulgesetzes

Mit dem fünften Hochschulrechtsänderungsgesetz ergeben sich Neuerungen im Landeshochschulgesetz – vom Hochschulzugang bis zu Spitzenberufungen.

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Symbolbild: Landeshochschulgesetz

Mit dem zum 23. November 2024 in Kraft getretenen Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetz ist das Landeshochschulgesetz (LHG) in einer Reihe von Punkten geändert worden: Viele Neuerungen zielen darauf ab, mehr Flexibilität zu schaffen und so die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen weiter zu stärken. Durch das LHG ergeben sich neue Möglichkeiten, damit Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiografien an unseren Hochschulen studieren können. Auch Spitzenberufungen und institutionenübergreifende Zusammenarbeit sind nun einfacher umsetzbar. Professorinnen und Professoren können beispielsweise ein Freisemester für Ausgründungen nutzen und Lehrende an Pädagogischen Hochschulen erhalten die Freiheit, ihre Expertise beispielsweise in der Weiterbildung einzubringen.

Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg

Detaillierte Informationen zu den Änderungen