Mit dem zum 23. November 2024 in Kraft getretenen Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetz ist das Landeshochschulgesetz (LHG) in einer Reihe von Punkten geändert worden: Viele Neuerungen zielen darauf ab, mehr Flexibilität zu schaffen und so die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen weiter zu stärken. Durch das LHG ergeben sich neue Möglichkeiten, damit Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiografien an unseren Hochschulen studieren können. Auch Spitzenberufungen und institutionenübergreifende Zusammenarbeit sind nun einfacher umsetzbar. Professorinnen und Professoren können beispielsweise ein Freisemester für Ausgründungen nutzen und Lehrende an Pädagogischen Hochschulen erhalten die Freiheit, ihre Expertise beispielsweise in der Weiterbildung einzubringen.
Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg
Detaillierte Informationen zu den Änderungen
Durch die Neustrukturierung erfolgt eine Angleichung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) an die Strukturen der anderen Hochschularten. Insbesondere werden Fakultäten eingerichtet. Gleichzeitig bleibt die Beteiligung der Dualen Partner auf zentraler und dezentraler Ebene erhalten.
Der Modellversuch “Dualer lehramtsbezogener Master“ eröffnet Absolventinnen und Absolventen von Fachbachelorstudiengängen, etwa in Physik oder Mathematik, einen neuen Zugang zum Lehramtsstudium – mit einer verkürzten Ausbildungsdauer, umfangreichen Praxisphasen bereits im Studium und einer Vergütung ab dem ersten Semester. Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sehen zudem Befreiungen bei den Zweitstudiengebühren für das Lehramt vor. Dadurch soll das Lehramtsstudium weiter an Attraktivität gewinnen.
Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen sollen explizit um die Weiterbildung erweitert werden. Lehrende können Nebeneinkünfte durch Weiterbildungsangebote erzielen, wodurch die Attraktivität, diese Angebote auszubauen, erhöht werden soll. Damit stärkt das Wissenschaftsministerium auch die Fachkräfteinitiative der Landesregierung „FachkräfteLÄND“
Baden-württembergische Hochschulen sollen künftig weitere Wege ins Studium eröffnen – durch eine individuelle Zugangsprüfung oder ein Probestudium. Damit könnten internationale Studieninteressierte oder beruflich Qualifizierte, die noch nicht über alle Voraussetzungen verfügen, umgehend ein Studium aufnehmen oder auf ein bestimmtes Fach vorbereitet werden.
Lehrende und Studierende sind Innovationstreiber der Gesellschaft. In den Seminaren und Laboren unserer Hochschulen entstehen innovative Ideen, die in Produkte und Dienstleistungen übersetzt werden können. Studierende sollen deshalb über die Chancen einer Selbständigkeit als berufliche Perspektive informiert werden. Lehrende erhalten wiederum die Möglichkeit, Freisemester zur Unterstützung von Ausgründungen zu nehmen – ein weiterer Beitrag zur Stärkung der Startup- und Spin-off-Szene an den Landeshochschulen.
Eine neue Regelung soll es den Hochschulen ermöglichen, ausgewählte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kurzfristig, innerhalb weniger Wochen, zu berufen. Die Exzellenz dieser Forschenden muss gutachterlich nachgewiesen sein. Ziel ist es, die Konkurrenzfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe zu stärken – vor allem in den Exzellenzthemen.