Viele Wege führen zu einem Studium. Das baden-württembergische Hochschulrecht knüpft dabei an unterschiedliche Lebensentwürfe an.
Bachelor
Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein grundständiges Studium (Bachelorstudium, Staatsexamensstudiengänge) kann über schulische Wege, aber auch aufgrund beruflicher Qualifikation erworben werden. Daneben besteht die Möglichkeit, über besondere schulische Prüfungen eine Studienberechtigung zu erwerben.
Master
Ein Masterstudium setzt einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss voraus (z.B. ein Staatsexamen im Lehramt, in den Fächern Medizin oder Rechtswissenschaften oder kirchliche Abschlüsse). Die Hochschulen können weitere Voraussetzungen festlegen. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen zudem eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr voraus.
Zu den Zugangswegen zu grundständigen Studiengängen im Einzelnen:
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium der entsprechenden Fachrichtung an einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule, einer Kunsthochschule und an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sowie zum Studium aller Fachrichtungen an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen im Sinne des § 1 Hochschulrahmengesetz).
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Daneben berechtigt sie zum Studium des Studiengangs Frühe Bildung und Erziehung (Elementarpädagogik) an einer Pädagogischen Hochschule.
Mit Wirkung zum 9. April 2014 hat der Landtag Baden-Württembergs eine Erweiterung der Studienmöglichkeiten für Inhaber der Fachhochschulreife beschlossen. § 58 Absatz 2 Nummer 4 des neugefassten Landeshochschulgesetzes sieht vor, dass die Hochschulen Studienbewerbern mit Fachhochschulreife über ein Feststellungsverfahren - die sogenannte Deltaprüfung - eine Studienberechtigung für einen Bachelorstudiengang auch an einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule, einer Kunsthochschule oder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zuerkennen können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt durch die Hochschulen mit Wirkung für Bewerbungen zum Wintersemester 2015/2016.
Die Deltaprüfung wird für die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen zentral an der Universität Mannheim abgenommen. Aktuelle Informationen sind unter www.uni-mannheim.de/deltapruefung verfügbar. Die Duale Hochschule führt eine eigene Deltaprüfung durch. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.dhbw.de/informationen/studieninteressierte.html#Immatrikulation .
Das Kultusministerium bietet weitere Möglichkeiten zum Erwerb schulischer Zugangsberechtigungen an, beispielsweise als Zusatzqualifikation zu einer Berufsausbildung oder über eine Schulfremdenprüfung. Diese Bildungswege sind unter service-bw.de bei den jeweiligen Schulabschlüssen erläutert. Für hervorragend begabte Bewerber, die für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, bietet das Kultusministerium zudem eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an. Weitere Informationen sind unter service-bw.de aufgeführt .
Eine berufliche Qualifikation über eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. zum Meister oder Fachwirt) berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen.
Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben; Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige, ebenfalls fachlich entsprechende Berufserfahrung. Ausbildungszeiten werden dabei nicht angerechnet. Bei diesen beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an einer Hochschule statt.
Die Hochschulen können für geeignete künstlerische Studiengänge bei besonderer künstlerischer Begabung und hinreichender Allgemeinbildung die Möglichkeit zu einem Studium über eine Begabtenprüfung vorsehen.
Wer ein Jahr an einer Hochschule eines anderen Bundeslandes erfolgreich studiert hat, erwirbt die Berechtigung, sein Studium im gleichen oder in einem fachlich entsprechenden Studiengang an einer Hochschule derselben Hochschulart in Baden-Württemberg fortzusetzen. Ein Probestudium aufgrund beruflicher Qualifikation in anderen Ländern, zu dem abweichend von den in Baden-Württemberg geltenden Zulassungsvoraussetzungen zur Eignungsprüfung aufgrund beruflicher Qualifikation zugelassen wurde, wird auf die Dauer des Studiums nicht angerechnet.
Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium berechtigt zu einem Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen, unabhängig von der Hochschulart des Erststudiums. Der erfolgreiche Abschluss eines künstlerischen Studiengangs berechtigt zu einem dem bisherigen Studium fachlich entsprechenden Studium an allen Hochschulen; wurden im künstlerischen Studium wissenschaftliche oder nicht rein künstlerische Studienanteile erbracht, die mindestens 45 Leistungspunkten entsprechen, erstreckt sich die Studienberechtigung auf alle Fachrichtungen.
Die Anerkennung anderer, insbesondere ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger erfolgt beim Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 - Schule und Bildung (Zeugnisanerkennungsstelle), Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart (Internet: rp.baden-wuerttemberg.de)
Die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise ausländischer Staatsangehöriger oder Staatenloser als Hochschulzugangsberechtigung erfolgt durch die Hochschulen.
Weitere Informationen zum Hochschulzugang sowie Hinweise zur Bewerbung um einen Studienplatz erhalten Sie über das Portal "Studieninformation Baden-Württemberg"