Viele Wege führen zu einem Studium

Hochschulzugang

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Foto: HTWK Konstanz / Jespah Holthof

Viele Wege führen zu einem Studium. Das baden-württembergische Hochschulrecht knüpft dabei an unterschiedliche Lebensentwürfe an.

Bachelor

Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein grundständiges Studium (Bachelorstudium, Staatsexamensstudiengänge) kann über schulische Wege, aber auch aufgrund beruflicher Qualifikation erworben werden. Daneben besteht die Möglichkeit, über besondere schulische Prüfungen eine Studienberechtigung zu erwerben.

Master

Ein Masterstudium setzt einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss voraus (z.B. ein Staatsexamen im Lehramt, in den Fächern Medizin oder Rechtswissenschaften oder kirchliche Abschlüsse). Die Hochschulen können weitere Voraussetzungen festlegen. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen zudem eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr voraus.

Zu den Zugangswegen zu grundständigen Studiengängen im Einzelnen: