Die baden-württembergischen Hochschulen haben sich als Teil der Landesverwaltung auf den Weg gemacht, das ausgerufene Landesziel zu erreichen, die Verwaltung bis 2030 netto-treibhausgasneutral zu organisieren. Dazu erstellen sie Energie- und Klimaschutzkonzeptionen, um in allen relevanten Handlungsfeldern mit einer Energie- und Treibhausgasbilanz durch Analyse der Ist-Situation, Minderungspotentiale zu erkennen, einen zielorientierten Maßnahmenkatalog zu entwickeln und diesen im Rahmen eines „Abbaupfades“ oder „Emissions-Abbauplans“ sukzessive bis zur Zielerfüllung abzuarbeiten.
Der zentrale Ausgangspunkt, um Handlungsfelder für Klimaschutzmaßnahmen zu erkennen, ist die Erstellung einer Treibhausgasbilanz. Erst die Identifikation und Quantifizierung der hochschulbezogenen THG-Emissionen ermöglichen deren systematische Reduzierung. Eine THG-Bilanz kann zugleich als Instrument der Berichterstattung und der Wirkungskontrolle der Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen dienen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat gemeinsam mit allen Stakeholdern, den Hochschularten, den Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern des Landes, dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, dem Umweltministerium und der Klimaschutz- und Energie-Agentur BW eine Richtlinie zur Bilanzierung der Treibhausgasemissionen entwickelt.
Die Richtlinie als PDF zum Download.
Ziel der Richtline ist es, die Treibhausgasbilanzierung der Hochschulen zu vereinheitlichen sowie eine Analyse der Bilanz jeder einzelnen Hochschule im Zeitverlauf zu ermöglichen. Die Richtlinie wird durch das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Bilanzierungstool BICO2-LandBW ergänzt und dient im Hochschulbereich einer einheitlichen Anwendung. Das Bilanzierungstool kann bei der Landesenergieagentur KEA-BW angefordert werden.
