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FAQs zu den Gebühren für Internationale Studierende und das Zweitstudium

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Baden-Württemberg führte zum Wintersemester 2017/2018 Gebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium ein. Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, werden mit einem Beitrag in Höhe von 1.500 Euro pro Semester nicht kostendeckend an den Kosten für eine hochschulische Berufsausbildung beteiligt. Für das Zweitstudium werden 650 Euro je Semester erhoben. Hier finden Sie Antworten auf einige Fragen, die im Zusammenhang mit dem Gesetz immer wieder gestellt werden:

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Gebühren für Internationale Studierende und Zweitstudium

Seit dem Wintersemester 2017/18 haben Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester zu leisten. Für das Zweitstudium werden 650 Euro je Semester erhoben.

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Rechtlicher Hintergrund

Informationen zum Rechtsgutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel

Die Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Dr. Eibe Riedel zur rechtlichen Zulässigkeit einer selektiven Gebührenerhebung von Nicht-EU-/EWR-Ausländern.