Chancengleichheit

Beauftragte für Chancengleichheit

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Die Chancengleichheit von Frauen und Männern findet als zentrales Anliegen und durchgängiges Leitprinzip des Verwaltungshandelns Anwendung. Im Bereich von Wissenschaft und Forschung geht es dabei insbesondere darum, den Anteil von Frauen auf allen Ebenen zu erhöhen. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie, die Nachwuchsförderung von Frauen, Stärkung der Gleichstellungsarbeit und die Erhöhung der Studentinnenanteile in MINT-Studienfächern sind dabei wichtige Handlungsfelder.

Im allgemeinen Sinne achtet die Beauftragte für Chancengleichheit auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung.
Im speziellen Sinne hat sie bei folgenden Maßnahmen ein Beteiligungsrecht:  

  • bei der Erstellung des Chancengleichheitsplans und des Zwischenberichts,
  • bei Stellenausschreibungen, falls von den Grundsätzen abgewichen wird,
  • bei Personalauswahlgesprächen,
  • bei der Einstellungen und Beförderungen in Bereichen mit Unterrepräsentanz,
  • bei der Planung und Gestaltung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
  • bei Gremienbesetzungen,
  • bei der Ablehnung eines Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeit und Telearbeit,
  • bei Dienststellenleitungsbesprechungen.

 
Darüber hinaus ist die Beauftragte für Chancengleichheit an sonstigen personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen, soweit diese Maßnahmen Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben. Dies betrifft insbesondere allgemeine Festlegungen zur Vergabe von Ausbildungsplätzen, Leistungsstufen, die Abfassung von Anforderungsprofilen, Dienstvereinbarungen, zur Arbeitszeitgestaltung und zur Teilzeitarbeit, die Einrichtung und Änderung von Telearbeitsplätzen sowie Organisationsuntersuchungen.

Die Beauftragte für Chancengleichheit hat ein Initiativ- und ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung und ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Sie kann Sprechstunden durchführen und einmal im Jahr eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten einberufen.

Chancengleichheitsplan 2018-2024 (PDF)

Zwischenbericht Chancengleichheitsplan 2021 (PDF)

Statistik Zwischenbericht 2021 Personal-Bestand (PDF)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gleichstellungspolitik: Politik für Frauen und Männer

Serviceportal Baden-Württemberg: Frauen