Grundlage der Arbeit des Hauptpersonalrats (HPR) - wie für alle anderen Personalvertretungen im Land - ist das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG).
Aufgrund des mehrstufigen Verwaltungsaufbaus des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) ist neben der Bildung eines örtlichen Personalrates auch die Bildung einer Stufenvertretung erforderlich. Dieser Stufenaufbau hat den Zweck, eine lückenlose Beteiligung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten auf allen Verwaltungsebenen sicherzustellen. Im Geschäftsbereich des MWK gestaltet sich dieser Verwaltungsaufbau in der Regel zweistufig, so dass im Falle von Verfahren und Maßnahmen zumeist ein relativ kurzer Verfahrensweg vorgegeben ist.
Grundsätzlich obliegen dem HPR im Rahmen von Stufenvertretungsverfahren sämtliche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren, die dem MWK als oberster Dienstbehörde vorgelegt werden. Dies betrifft beteiligungsrelevante Maßnahmen, bei denen der örtliche Personalrat seine Zustimmung verweigert hat bzw. örtlich kein Einvernehmen hergestellt werden konnte.
Darüber hinaus ist der HPR gem. § 91 LPVG an allen personalvertretungsrechtlich relevanten Angelegenheiten des MWK und ggf. auch des Ministerpräsidenten oder anderer oberster Dienstbehörden zu beteiligen, die Auswirkungen auf nachgeordnete Einrichtungen im Geschäftsbereich des MWK haben.
Übersicht der Zuständigkeit nach dem LPVG
Sie erreichen den Vorstand und das Sekretariat unter:
Tel.: 0711/279-3288
hauptpersonalrat@mwk.bwl.de
Die Belange der Schwerbehinderten im Ressort werden vom Hauptschwerbehindertenvertreter wahrgenommen. Sie erreichen ihn unter:
Tel.: 0711/279-3289
hsbv@mwk.bwl.de