Apostillen/Legalisierungen
Apostillen und Vorbeglaubigungen für die Verwendung im Ausland
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist zuständig für Dokumente baden-württembergischer staatlicher und staatlich anerkannter Universitäten und Hochschulen.
Wenn Sie für Ihre Dokumente aus dem Universitäts- und Hochschulbereich des Landes Baden-Württemberg eine Apostille oder eine Legalisierung benötigen, beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise:
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Die Bearbeitung kann ausschließlich auf dem Postweg erfolgen.
- Bitte verwenden Sie hierzu folgendes Anschreiben
Antrag Apostille/Legalisierung
- Die benötigten Dokumente können vorab als PDF-Dokument zur Prüfung (nicht größer als 5 MB) an die E-Mail-Adresse beglaubigungen.ausland@mwk.bwl.de gesendet werden. Nach dieser Vorab-Prüfung erhalten Sie eine Antwort per E-Mail. Erst im Anschluss daran senden Sie bitte die Unterlagen per Post zu!
Adresse:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Apostillen/Legalisierungen
Königstr. 46
70173 Stuttgart
Sie können gerne telefonisch (Tel. 0711 279-3038, Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) oder per E-Mail (beglaubigungen.ausland@mwk.bwl.de) Kontakt mit uns aufnehmen.
- Bitte füllen Sie das Anschreiben vollständig aus. Geben Sie unbedingt das Bestimmungsland an und ob das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie mit einer Apostille/Legalisierung versehen werden soll (dies wird immer vom Bestimmungsland festgelegt).
- Originaldokumente und Kopien müssen mit einer Original-Unterschrift und dem Dienstsiegel/Stempel der Universität/Hochschule versehen sein. Sollte auf dem Dokument vermerkt sein, dass dieses maschinell ausgestellt wurde und ohne Unterschrift gültig ist, kann es ebenfalls zugeschickt und beglaubigt werden.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit der Unterlagen (nach Eintreffen im Wissenschaftsministerium) in der Regel ca. zwei bis drei Wochen beträgt.
- Nach der Bearbeitung der Dokumente erhalten Sie per E-Mail einen Gebührenbescheid. Die Gebühr beträgt 13,00 Euro je Dokument. Bitte überweisen Sie die Gebühr erst, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben, unter Angabe der Referenznummer, welche im Gebührenbescheid genannt ist. Danach senden Sie uns bitte die Überweisungsbestätigung (Screenshot o. ä.) per E-Mail zu.
- Sobald uns die Überweisungsbestätigung vorliegt, senden wir die Unterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse. Der Original-Gebührenbescheid liegt den Unterlagen bei. Dieser ist für Ihre Unterlagen bestimmt und muss dann nach Erhalt nicht noch einmal bezahlt werden.
Kopien:
Wenn Sie uns kein Original-Dokument zur Beglaubigung zusenden, kann nur eine Kopie verwendet werden, bei der die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original von der jeweiligen Universität bzw. Hochschule bestätigt wurde (mit Original-Unterschrift und Dienstsiegel). Es können – im Ausnahmefall – auch Kopien vom Originaldokument im Ministerium angefertigt werden. Dafür müssen uns die Originale vorgelegt werden. Dies gilt nicht für Dokumente, die vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten endbeglaubigt werden müssen.
Kopien, deren Echtheit vom Bürgeramt (Rathaus), Notar oder in einem anderen Bundesland bestätigt wurden, können leider nicht verwendet werden.
Übersetzungen:
Übersetzungen, die von einem Übersetzer angefertigt wurden, können nicht verwendet werden. Zuerst muss die Apostille/Legalisierung ausgestellt werden, im Anschluss daran können Sie dann die für das Bestimmungsland erforderliche Übersetzung veranlassen.
Weitere Zuständigkeiten:
- Für Dokumente baden-württembergischer Schulen und des Landeslehrerprüfungsamtes ist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zuständig:
Frau Regina Rogall
Tel.: 0711 279-2569
beglaubigungen.ausland@km.kv.bwl.de
- Dokumente, die vom Landesjustizprüfungsamt ausgestellt wurden (z. B. für die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung), wenden Sie sich bitte an das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg:
Frau Mirjana Maier, Tel.: 0711 279-2217
Frau Ana Lauc, Tel.: 0711 279-2218
- Für Urkunden der Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Gesundheitsämter oder Veterinärämter (z. B. Geburtsurkunden, Eheurkunden, Melderechtliche Bescheinigungen, Einbürgerungsurkunden, Landesärztekammern etc.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen Regierungspräsidien (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)) und der Servicehomepage des Landes Baden-Württemberg (Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)).