Wissenschaft, Forschung und Kunst sind von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung. Das Ministerium unterstützt diese Bereiche mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, wobei Chancengleichheitsaspekte bei den wettbewerblichen Förderentscheidungen entsprechende Berücksichtigung finden.
Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie nachfolgend.
Hochschulen und Forschung
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren die Förderung eines Forschungs- und Nachwuchskolleg zum Leitthema „Digitalisierung: Bildung - Professionalität - Unterricht“ an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe im Verbund mit der Eberhard Karls Universität Tübingen aus.
Zum 1. August 2023 können
- acht Abordnungen mit Lehrerinnen und Lehrern besetzt werden, die an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg unterrichten. Abgeordnet werden können Lehrkräfte bis zur Besoldungsgruppe A 13, die eine überdurchschnittliche Promotionsberechtigung vorlegen können. Die Abordnung ist mit vollem Deputat auf drei Jahre befristet und mit einer Lehrverpflichtung von zwei Semesterwochenstunden (SWS) sowie der Mitarbeit bei den sonstigen Aufgaben des Faches und der Hochschule verbunden. Zweck der Abordnung ist die Promotion oder Habilitation im o.g. Forschungs- und Nachwuchskolleg an einer Pädagogischen Hochschule.
- vier Förderungen nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) vergeben werden. Förderungen können in Form von Stipendien oder Beschäftigungsverhältnissen erfolgen.
Das interdisziplinäre FuN-Kolleg „Aufgabenqualität im digital gestützten Unterricht” (AQUA-d) beabsichtigt in mehreren Teilprojekten generische lehrlerntheoretische Bedingungen, fachdidaktische Prinzipien und Anforderungen an die professionelle Kompetenz von Lehrkräften zu untersuchen, unter denen digitale Technologien ihr Potential für die Qualität von Lehr- und Lernaufgaben entfalten können. Thematische Schwerpunkte des Kollegs werden die Didaktik des digitalen Unterrichts sowie die Professionalität für den digitalen Unterricht sein.
- Teilprojekt 1 (Schulpädagogik) Aufgabendashboards im Unterricht
- Teilprojekt 2 (Kognitionswissenschaft) Lernaufgaben mit computergenerierten realistischen Darstellungen
- Teilprojekt 3 (Empirische Bildungsforschung) Aufgabenmotivation in digitalen Lernumgebungen
- Teilprojekt 4 (Pädagogische Psychologie) Selbstregulationsförderung beim digitalen Lernen aus Texten
- Teilprojekt 5 (Mathematikdidaktik - Sekundarstufe) Augmented Reality Aufgaben zu geometrischen Lagebeziehung im Raum
- Teilprojekt 6 (Physikdidaktik) Digital gestützte Lernaufgaben zum Unterrichtskonzept „Elektrizitätslehre mit Potenzial“
- Teilprojekt 7 (Deutschdidaktik) Digital Storytelling in profilierten Schreibarrangements
- Teilprojekt 8 (Wirtschaftsdidaktik) Virtuelle verhaltensökonomische Experimente als Lernaufgaben
- Teilprojekt 9 (Mathematikdidaktik - Primarstufe) Interaktive Aufgaben zum Aufbau einer Teil-Ganzes-Vorstellung
- Teilprojekt 10 (Musikdidaktik) Digitalisierung des Chorsingens. Implementation post-performativer Vokalaufgaben in den schulischen Musikunterricht
Die Ausschreibung des Forschungs- und Nachwuchskollegs im Amtsblatt Kultus und Unterricht ist für das Februarheft (Erscheinungsdatum voraussichtlich 1. Februar 2023) vorgesehen.
Bei allgemeinen Rückfragen zum geplanten Forschungs- und Nachwuchskolleg wenden Sie sich bitte an:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Thomas Schwarz
Referat 43 - Pädagogische Hochschulen, Lehrerbildung
Telefon: +49 711 279-3432
E-Mail: Thomas.Schwarz@mwk.bwl.de
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt das Förderformat „InnovationChallenge“ im Themenfeld „Nachhaltige Produktion und Mobilität“ aus. Die Förderung zielt auf die intensivierte Zusammenarbeit baden-württembergischer Unternehmen mit den staatlichen Hochschulen des Landes bei der Bearbeitung vorwettbewerblicher Forschungsideen.
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen dem Schreiben und der Ausschreibung.
Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung endete am 16. Januar 2023. Wir danken allen beteiligten Unternehmen und Hochschulen für Ihr Interesse. Die Ergebnisse der Ausschreibung sind im Laufe des Frühjahrs 2023 zu erwarten.
Die Landesregierung Baden-Württemberg weiß sich dem Ziel der Stärkung und aktiven Verteidigung der Demokratie verpflichtet. Sie hat für dessen Umsetzung im Koalitionsvertrag „Jetzt für morgen 2021 – 2026“ konkrete Initiativen benannt, darunter die Errichtung einer universitären Forschungsstelle Rechtsextremismus. Ziel der Maßnahme ist der Auf- und Ausbau herausragender wissenschaftlicher Expertise im Land, die langfristig, institutionalisiert und vernetzt angelegt ist.
Die vorliegende Ausschreibung dient der Identifizierung einer geeigneten baden-württembergischen Universität zur institutionellen sowie räumlichen Verortung der Forschungsstelle. Dies wird über ein wettbewerbliches Verfahren erreicht, d.h. über die Ausschreibung von wissenschaftlichen Konzepten und eine „Bestenauswahl“ durch eine externe Gutachterkommission.
Anträge werden bis 31. Juli 2022 erwartet.
Ausfürliche Ausschreibungsunterlagen (PDF)
FAQ zur Ausschreibung
Forschungsstelle Rechtsextremismus
(Stand: 25. Juli 2022)
Fragen zur Ausschreibung
1. Ist es richtig, dass zum 31. Juli 2022 sowohl Antragsskizze als auch das Formblatt einzureichen sind?
Ja. Das Formblatt dient als Kurzübersicht für die Gutachterkommission.
2. Können aus den Mitteln für die Ausschreibung (400.000 Euro) auch Aufwendungen finanziert werden, die, im Falle einer positiv bewerteten Projektskizze, aufseiten der Antragstellerin bei der Ausarbeitung eines förmlichen Förderantrags anfallen?
Ja.
3. Welche Art von Eigenbeiträgen der antragstellenden Universität sowie der Forschungspartnerin sind anvisiert? Geht es hier in erster Linie um finanzielle Mittel, um Infrastruktur (z.B. Räume), oder um fortdauernde Beiträge der mit der Antragstellung befassten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler?
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst macht keine Vorgaben, wie der Eigenbeitrag der antragstellenden Universitäten ausgestaltet sein soll.
4. Soll der Kooperationsvertrag bereits bei Einreichung der Skizze (am 31.07.) beigelegt werden? Ist es erforderlich oder wird es empfohlen den Kooperationsvertrag bereits bei Abgabe Skizze miteinzureichen?
Nein. Der Kooperationsvertrag ist voraussichtlich mit der Vollantragstellung vorzulegen.
5. Gibt es Zeitvorgaben für a) Aufbauphase und b) Ausbauphase?
Nein. Die Zeitplanung ist Gegenstand der Begutachtung.
6. Welche Eckpunkte sollen bei der Erarbeitung der Konzeptskizze insbesondere berücksichtigt werden?
Bei der Einreichung der Konzeptskizze müssen alle in Abschnitt 3 "Gegenstand der Förderung" genannten Eckpunkte berücksichtigt sein.
7. Ist die Zusage aller Beiratsmitglieder für die Konzeptskizze notwendig?
Bei der Einreichung der Konzeptskizze genügt es, potenzielle Beiratsmitglieder zu nennen.
8. Ist die Einrichtung einer Professur in gemeinsamer Berufung mit einer außeruniversitären (Landes-)Einrichtung möglich?
Dies bleibt der Konzeption sowie der Bewertung durch die Gutachterkommission vorbehalten.
9. Muss bei der Kalkulation der Professuren der Versorgungskostenzuschlag berücksichtigt werden?
Das Wissenschaftsministerium bittet um Klärung innerhalb der Universität.
10. Können die Professuren als Forschungsprofessuren mit entsprechend reduziertem Lehrdeputat eingerichtet werden?
Für die Ausschreibung gilt das LHG.
11. Welche Kostensätze sollen bei der Kalkulation der Personalmittel verwendet werden?
Die Berechnung der Kostensätze erfolgt nach den an der Universität üblicherweise verwendeten Personalmittelsätzen.
12. Werden bei der Einreichung der Konzeptskizze die Unterschriften der Einreichenden benötigt?
Da der Antrag über die Hochschulleitung einzureichen ist, muss dieser zumindest die Unterschrift der Hochschulleitung tragen.
13. Muss die Papierform des Antrags ebenfalls am 31.7. eingereicht werden, da es sich um einen Sonntag handelt? Oder reicht es aus, wenn die elektronische Version eingegangen ist und die Papierform per Post in der nächsten Woche eintrifft?
Gemäß der Ausschreibung ist der Antrag schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form vorzulegen. Beide Antragsversionen müssen daher fristgerecht vorgelegt werden, wobei zur Berechnung der Frist auf § 31 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes hinzuweisen ist.
14. Können die einzureichenden biografischen Angaben der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch auf Englisch sein?
Ja.
15. Kann man im Fall einer positiven Förderentscheidung im 1. Quartal 2023 damit rechnen, dass die 2022 im Staatshaushaltsplan eingestellten Mittel (400.000 Euro) weiterhin für den Aufbau zur Verfügung stehen? D.h. können auch Reste ins Folgejahr übertragen werden?
Mit einer Übertragung von Haushaltsmitteln in das Folgejahr kann nicht ohne weiteres gerechnet werden.
Der Angriff auf die Ukraine durch die Russische Föderation zwingt auch Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Flucht. Sie befinden sich in einer zutiefst prekären Lage, in der sie schnelle Unterstützung benötigen. Von Seiten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist die Solidarität bereits sehr groß. Das Wissenschaftsministerium bietet mit diesem Überbrückungsfonds eine vorübergehende finanzielle Unterstützung an.
Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs, d. h. die Universitäten, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes. Die konkreten Zielgruppen sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Anträge können ab sofort und bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets gestellt werden.
Um den noch zu niedrigen Professorinnenanteil an den Hochschulen in Baden-Württemberg zu erhöhen, hat das Wissenschaftsministerium das Mathilde-Planck-Programm für Lehraufträge von Frauen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg aufgelegt.
Ziel ist es, qualifizierte Frauen, die eine Professur anstreben, über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb der erforderlichen Lehrerfahrung (pädagogische Eignung) zu unterstützen. Das Programm bietet auch die Möglichkeit, sich mit und an den Hochschulen zu vernetzen. Die Lehrbeauftragte muss über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen) oder eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs sowie ein konkretes Promotionsvorhaben nachweisen. In begründeten Einzelfällen kann eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend sein.
Antragsfrist für Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunst- und Musikhochschulen: jeweils 1. März und 15. September
Antragsfrist für die Duale Hochschule Baden-Württemberg: vor Beginn der Theoriephasen
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Angesichts weltweiter Konflikte legt Baden-Württemberg ein spezielles Förderprogramm für verfolgte Wissenschaftler auf. Das mit einem Gesamtvolumen von einer Million Euro ausgestattete Förderprogramm wird durch großzügige Finanzierungen der Baden-Württemberg Stiftung und der Max-Jarecki-Stiftung ermöglicht, die beide zu gleichen Anteilen zu der Fördersumme beitragen. Damit sollen bis zu 25 Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines Stipendiums ihre wissenschaftliche Arbeit in Baden-Württemberg fortzusetzen. Über die Vergabe der ersten Stipendien wird eine Auswahlkommission im April 2017 entscheiden.
Weitere Informationen:
http://www.scholarrescuefund.org und http://www.scholarrescuefund.org/scholars/instructions-and-application
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Kunst und Kultur
Heimat ist ein Teil der kulturellen Identität. Die Kenntnis über und das Verständnis für Heimat sind wichtige Bausteine zur kulturellen Identitätsfindung. Heimatforschung trägt dazu bei, die Vielfalt örtlicher und regionaler Traditionen Baden-Württembergs gerade in einem zusammenwachsenden Europa bewusst zu machen.
Mit dem Landespreis für Heimatforschung werden seit 1982 die von Bürgerinnen und Bürgern - nicht selten unter großem Aufwand an Freizeit und Geld - erbrachten beispielhaften Leistungen öffentlich gewürdigt. Der Preis wurde 1981 auf Initiative der Volks- und Raiffeisenbanken ins Leben gerufen. Seit dem Jahr 2000 wird der Preis vom Land Baden-Württemberg und dem Landesausschuss für Heimatpflege Baden-Württemberg jährlich gestiftet.
Die Ausschreibung 2023 und das Bewerbungsformular zum Landespreis für Heimatforschung können Sie hier herunterladen:
Baden-Württemberg zeichnet sich durch ein reges Musikleben aus. Mit dem Förderprogramm wollen wir die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten. Gefordert wird ferner ein Eigenanteil von 30 Prozent des Chores bzw. seines Trägers an der Grundfinanzierung. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.