Wissenschaft, Forschung und Kunst sind von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung. Das Ministerium unterstützt diese Bereiche mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, wobei Chancengleichheitsaspekte bei den wettbewerblichen Förderentscheidungen entsprechende Berücksichtigung finden.
Hochschulen und Forschung
Der Klimawandel ist die derzeit größte Herausforderung für die Menschheit mit bis-lang nicht übersehbaren Konsequenzen und dies bereits jetzt, lange vor dem gefürchteten sog. „Tipping Point“. Nach Jahrzehnten der Erforschung des Klimawandels müssen nun dringend Handlungsstrategien und Lösungen für die anstehenden Herausforderungen gefunden werden. Die dafür anzuvisierenden Einflüsse des menschlichen Handelns auf das Klima lassen sich dabei im Wesentlichen auf drei Bereiche herunterbrechen: Gebäude, Mobilität sowie Ver- und Entsorgung. Um unseren anthropogenen Fußabdruck in diesen drei vorgenannten klimarelevanten Bereichen Gebäude, Mobilität sowie Ver- und Entsorgung schnellstmöglich zu minimieren, legt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zwei neue Förderlinien auf, durch welche innovative und vielversprechende Ansätze mit gesellschaftswirksamer Strahlkraft für eine klimaneutrale Zukunft gefördert werden sollen.
Förderlinie 1 im Bereich „Mikrobielle Biotechnologien“
„Mikroorganismen als Helfer im Klimaschutz – mit innovativen Verfahren mikrobielle Prozesse für eine klimaneutrale Zukunft nutzen“
Förderlinie 2 im Bereich „Ökolandbau“
„Ökolandbau für Klimaschutz und Biodiversität“
Ausschreibung
Antrag Teil 1
Antrag Teil 2
Information über die Erhebung von Daten
Das Wissenschaftsministerium hat das Margarete von Wrangell-Programm neu aufgelegt: Ab sofort erhalten Junior- und Tenure-Track-Professorinnen die Möglichkeit, ihr Forschungsfeld zu profilieren und gleichzeitig junge Postdoktorandinnen auf ihrem Weg auf eine Lebenszeitprofessur zu unterstützen, indem sie für drei Jahre eine frisch promovierte Wissenschaftlerin beschäftigen. Diese junge Wissenschaftlerin erhält über das Programm drei Jahre lang eine verlässliche Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L), um sich wiederum selbst für eine Post-Doc-Position wie Juniorprofessorin, Tenure-Track-Professorin oder Nachwuchsgruppenleiterin zu qualifizieren.
Für das vom Land und Europäischen Sozialfonds finanzierte Programm steht ein Budget von 14,18 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden kann eine Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Neben der Förderung des Beschäftigungsverhältnisses (EG 13/EG 14
TV-L) der frisch Promovierten steht dieser zusätzlich ein Qualifizierungsbudget von 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch sind rund 50 Förderungen möglich.
Die Ausschreibung des Programms erfolgt fortlaufend. Antragsberechtigt sind alle W1-Professorinnen (Juniorprofessorinnen, Tenure-Track-Professorinnen), die an einer staatlichen Hochschule Baden-Württembergs beschäftigt sind, in den ersten eineinhalb Jahren in dieser Position.
Landeslehrpreis 2023
Im Jahr 2023 wird das Wissenschaftsministerium erneut besondere Leistungen in der Lehre auszeichnen. Über gute Lehre Beispiele geben, Anreize schaffen, Ideen entzünden, Diskurse starten - orientiert an den aktuellen Themen MINT-Fachkräfte, Klimaschutz und Innovation/Transformation - das sind die Ziele des Landeslehrpreises 2023. Pro Hochschulart wird ein Landeslehrpreis verliehen. Der Preis ist jeweils mit 50.000 Euro dotiert.
Antragsberechtigt sind die staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen, die Duale Hochschule, die Akademie für Darstellende Kunst GmbH, die Filmakademie GmbH und die Popakademie GmbH sowie die staatlich anerkannten Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen des Neuberufenen-Empfangs am Mittwoch, den 7. Februar 2024 im Neuen Schloss vorgestellt.
Antragsfrist: 13. September 2023 (Ausschlussfrist)
Um den noch zu niedrigen Professorinnenanteil an den Hochschulen in Baden-Württemberg zu erhöhen, hat das Wissenschaftsministerium das Mathilde-Planck-Programm für Lehraufträge von Frauen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg aufgelegt.
Ziel ist es, qualifizierte Frauen, die eine Professur anstreben, über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb der erforderlichen Lehrerfahrung (pädagogische Eignung) zu unterstützen. Das Programm bietet auch die Möglichkeit, sich mit und an den Hochschulen zu vernetzen. Die Lehrbeauftragte muss über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen) oder eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs sowie ein konkretes Promotionsvorhaben nachweisen. In begründeten Einzelfällen kann eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend sein.
Antragsfrist für Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunst- und Musikhochschulen: jeweils 1. März und 15. September
Antragsfrist für die Duale Hochschule Baden-Württemberg: vor Beginn der Theoriephasen
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Der Angriff auf die Ukraine durch die Russische Föderation zwingt auch Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Flucht. Sie befinden sich in einer zutiefst prekären Lage, in der sie schnelle Unterstützung benötigen. Von Seiten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist die Solidarität bereits sehr groß. Das Wissenschaftsministerium bietet mit diesem Überbrückungsfonds eine vorübergehende finanzielle Unterstützung an.
Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs, d. h. die Universitäten, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes. Die konkreten Zielgruppen sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Anträge können ab sofort und bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets gestellt werden.
Angesichts weltweiter Konflikte legt Baden-Württemberg ein spezielles Förderprogramm für verfolgte Wissenschaftler auf. Das mit einem Gesamtvolumen von einer Million Euro ausgestattete Förderprogramm wird durch großzügige Finanzierungen der Baden-Württemberg Stiftung und der Max-Jarecki-Stiftung ermöglicht, die beide zu gleichen Anteilen zu der Fördersumme beitragen. Damit sollen bis zu 25 Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines Stipendiums ihre wissenschaftliche Arbeit in Baden-Württemberg fortzusetzen. Über die Vergabe der ersten Stipendien wird eine Auswahlkommission im April 2017 entscheiden.
Weitere Informationen:
http://www.scholarrescuefund.org und http://www.scholarrescuefund.org/scholars/instructions-and-application
Kunst und Kultur
Baden-Württemberg zeichnet sich durch ein reges Musikleben aus. Mit dem Förderprogramm wollen wir die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten. Gefordert wird ferner ein Eigenanteil von 30 Prozent des Chores bzw. seines Trägers an der Grundfinanzierung. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt bildende Künstlerinnen und Künstler bei der Herstellung einer Publikation, die im Zusammenhang mit einem analogen oder digitalen Präsentationsformat steht. Bewerben können sich insbesondere jüngere professionell arbeitende Kunstschaffende sowie fest gefügte Künstlergruppen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg sowie Institutionen, die ein Vorhaben mit diesem Personenkreis durchführen.
Für Publikationen, die ein analoges oder digitales öffentliches Präsentationsformat – beispielsweise eine Ausstellung oder eine Performance – dokumentieren, können Künstlerinnen und Künstler der bildenden Kunst eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung einer wechselnden, unabhängigen Fachjury.
Die Kunstförderung des Landes zielt darauf ab, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Hierzu sollen insbesondere auch die strukturellen Bedingungen für die Kunstschaffenden und Kunstvermittlerinnen und -vermittler verbessert werden. Ein weiteres Augenmerk liegt darauf, die Kunstszene besser zu vernetzen und zu professionalisieren. Dabei nimmt die sich insbesondere an jüngere Kunstschaffende richtende Katalogförderung eine wichtige Rolle ein.
Bewerbungsfrist: 4. Juli 2023