Wissenschaft, Forschung und Kunst sind von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung. Das Ministerium unterstützt diese Bereiche mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, wobei Chancengleichheitsaspekte bei den wettbewerblichen Förderentscheidungen entsprechende Berücksichtigung finden.
Hochschulen und Forschung
Der Fachkräftemangel im sozialen Bereich ist ein drängendes Problem, dem sich Arbeitgeber und Land gemeinsam stellen. Um mehr gut qualifizierte Fachkräfte mit einem entsprechenden Bachelorabschluss sowie der Berufsqualifikation Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin zur Verfügung zu stellen, sollen befristet drei Kohorten mit jeweils 120 zusätzlichen Studienanfängerplätzen im Jahr an den nichtstaatlichen Hochschulen finanziert werden.
Die befristete Bereitstellung der Studienanfängerplätze soll aufgrund des hohen und dringenden Bedarfs zügig und qualitativ hochwertig erfolgen. Daher konzentriert sich das Förderprogramm auf nichtstaatliche Hochschulen, die einschlägige, bereits erfolgreich akkreditierte Studiengänge vorweisen können, und ermöglicht diesen, ihr Angebot temporär und kurzfristig zu erweitern. Die Studienanfängerplätze sollen zum Wintersemester 2025/2026 zur Verfügung stehen.
Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich an: Foerderlinie-SozialeArbeit@mwk.bwl.de
Ausschreibung als PDF.
Im Gedenken an das Pogrom vom 9. November 1938 stellt der baden-württembergische Landtag dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) seit 1988 Stipendienmittel, die der Pflege der deutsch-israelischen Beziehungen dienen, zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind die Hochschulen Baden-Württembergs. Beantragt werden können Mittel für Studierende, Nachwuchswissenschaftler/-innen und Praktikant/-innen, die im Rahmen von Hochschulpartnerschaften einen Aufenthalt in Baden-Württemberg bzw. Israel planen sowie für Studienreisen und Veranstaltungen in diesem Zusammenhang.
Anträge für das Förderjahr 2024 können dem Wissenschaftsministerium ab sofort und bis zur Ausschöpfung des Budgets vorgelegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind über die Hochschulleitung bzw. zentrale Verwaltung unter Bezugnahme auf das „Landtagsstipendienprogramm Israel“ ausschließlich elektronisch an poststelle@mwk.bwl.de zu senden.
Bei Rückfragen zur Ausschreibung können sich die Hochschulen an Frau Knappe, (Mareen.Knappe@mwk.bwl.de) Tel. 0711 - 279 3116, wenden.
Ausschreibung 2024
Bewerbungsformular 2024
Im Gedenken an das Pogrom vom 9. November 1938 stellt der baden-württembergische Landtag dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) seit 1988 Stipendienmittel, die der Pflege der deutsch-israelischen Beziehungen dienen, zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind die Hochschulen Baden-Württembergs. Beantragt werden können Mittel für Studierende, Nachwuchswissenschaftler/-innen und Praktikant/-innen, die im Rahmen von Hochschulpartnerschaften einen Aufenthalt in Baden-Württemberg bzw. Israel planen sowie für Studienreisen und Veranstaltungen in diesem Zusammenhang.
Anträge für das Förderjahr 2025 können dem Wissenschaftsministerium bis zum 15. November 2024 vorgelegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind über die Hochschulleitung bzw. zentrale Verwaltung unter Bezugnahme auf das „Landtagsstipendienprogramm Israel“ ausschließlich elektronisch an poststelle@mwk.bwl.de zu senden.
Bei Rückfragen zur Ausschreibung können sich die Hochschulen an Frau Knappe,
E-Mail Mareen.Knappe@mwk.bwl.de,
Tel. 0711 - 279 3116, wenden.
Das Wissenschaftsministerium hat das Margarete von Wrangell-Programm neu aufgelegt: Ab sofort erhalten Junior- und Tenure-Track-Professorinnen die Möglichkeit, ihr Forschungsfeld zu profilieren und gleichzeitig junge Postdoktorandinnen auf ihrem Weg auf eine Lebenszeitprofessur zu unterstützen, indem sie für drei Jahre eine frisch promovierte Wissenschaftlerin beschäftigen. Diese junge Wissenschaftlerin erhält über das Programm drei Jahre lang eine verlässliche Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L), um sich wiederum selbst für eine Post-Doc-Position wie Juniorprofessorin, Tenure-Track-Professorin oder Nachwuchsgruppenleiterin zu qualifizieren.
Für das vom Land und Europäischen Sozialfonds finanzierte Programm steht ein Budget von 14,18 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden kann eine Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Neben der Förderung des Beschäftigungsverhältnisses (EG 13/EG 14
TV-L) der frisch Promovierten steht dieser zusätzlich ein Qualifizierungsbudget von 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch sind rund 50 Förderungen möglich.
Die Ausschreibung des Programms erfolgt fortlaufend. Antragsberechtigt sind alle W1-Professorinnen (Juniorprofessorinnen, Tenure-Track-Professorinnen), die an einer staatlichen Hochschule Baden-Württembergs beschäftigt sind, in den ersten eineinhalb Jahren in dieser Position.
Zur Erhöhung des Professorinnenanteils an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg schreibt die Landesregierung das Mathilde-Planck-Lehrauftrags-programm aus.
Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Frauen über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb erforderlicher Berufungsvoraussetzungen zu unterstützen, indem sie Lehrerfahrung erwerben und Verbindungen zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg knüpfen können.
Über das Programm sollen schwerpunktmäßig Teilnehmerinnen berücksichtigt wer-den, die über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung mindestens eine der zwei weiteren Voraussetzungen erfüllen:
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen)
- mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben.
In begründeten Einzelfällen ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend, wenn ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss vorliegt und die Bewerbung auf eine Hochschulprofessur angestrebt wird.
Die Berufung auf eine Professur nach Abschluss der Programmteilnahme muss möglich erscheinen.
Die Förderung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von Mitteln für Lehraufträge an einer baden-württembergischen Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Hochschule kann mit der Teilnehmerin eine Vereinbarung zur Übernahme von Reisekosten, die im Rahmen des Lehrauftrags entstehen, treffen. Diese Kosten sind gegebenenfalls direkt mit der Hochschule abzurechnen. Die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von nebenamtlichem/nebenberuflichem Unterricht (UVergVwV) sowie des Landesreisekostengesetzes (LRKG) sind hierbei zu beachten.
Lehraufträge im Rahmen des Programms sind zeitlich auf maximal vier Semester bzw. zwei Studienjahre begrenzt. Sie dürfen an
- den Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen Umfang von vier Semesterwochenstunden,
- der Dualen Hochschule Baden-Württemberg einen Umfang von 128 Jahreslehrveranstaltungsstunden pro Studienjahr und
- an den Kunst- und Musikhochschulen einen Umfang von vier Lehrveranstaltungsstunden nicht überschreiten.
In besonderen Einzelfällen kann auf Antrag hiervon ausnahmsweise abgewichen werden.
Der Teilnehmerin soll Gelegenheit gegeben werden, die Berufungsvoraussetzungen, die möglicherweise noch fehlen, während des Förderzeitraums zu erlangen.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg sowie die einzelnen Stand-orte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Anträge sind im Einvernehmen mit der jeweiligen örtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu stellen.
Die Teilnehmerin darf während der zwei vorangegangenen Semester an der antragstellenden Hochschule oder dem antragstellenden Standort der Dualen Hochschule Baden-Württemberg keinen Lehrauftrag wahrgenommen haben.
Dem Förderantrag sind beizufügen:
- die maßgeblichen Zeugnisse
- ein Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen, künstlerischen und beruflichen Praxis sowie der Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (in der Regel Promotion oder künstlerische Auszeichnungen bzw. die Anmeldung zur Promotion und Betreuungsvereinbarung)
Auswahlverfahren:
Anträge der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Kunst- und Musikhochschulen für das Sommersemester sollen spätestens zum 1. März, für das Wintersemester spätestens zum 15. September des jeweiligen Jahres bei der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) eingereicht werden. Anträge der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sollen in der Regel vor Beginn der jeweiligen Theoriephasen bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW eingereicht werden.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingegangenen Anträge durch die Koordinierungsstelle der LaKof BW.
Vergabeverfahren:
Die Mittel für die Lehraufträge werden den einzelnen Hochschulen zur eigenen Bewirtschaftung über die Verwaltung der Hochschule Karlsruhe zugewiesen.
Kontakt:
Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) Koordinierungsstelle
Moltkestr. 30 76133 Karlsruhe
Frau Nicole Fraunhoffer
E-Mail: nicole.fraunhoffer@h-ka.de
Tel: 0721 925 1095
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Angesichts weltweiter Konflikte legt Baden-Württemberg ein spezielles Förderprogramm für verfolgte Wissenschaftler auf. Das mit einem Gesamtvolumen von einer Million Euro ausgestattete Förderprogramm wird durch großzügige Finanzierungen der Baden-Württemberg Stiftung und der Max-Jarecki-Stiftung ermöglicht, die beide zu gleichen Anteilen zu der Fördersumme beitragen. Damit sollen bis zu 25 Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines Stipendiums ihre wissenschaftliche Arbeit in Baden-Württemberg fortzusetzen. Über die Vergabe der ersten Stipendien wird eine Auswahlkommission im April 2017 entscheiden.
Weitere Informationen:
http://www.scholarrescuefund.org und http://www.scholarrescuefund.org/scholars/instructions-and-application
Die Förderung von Austauschformaten ist im Zusammenhang mit der Ausschreibung „Impulsprogramm zur zukunftsorientierten und innovativen Entwicklung von MINT-Studiengängen“ zu sehen und soll diese unterstützen, indem durch einen fachspezifischen Austausch Erkenntnisse zu möglichen Weiterentwicklungsprozessen von Studiengängen identifiziert werden können.
Zwar befassen sich die Hochschulen und MINT-Fakultäten regelmäßig mit der Weiterentwicklung ihrer Studiengänge, für einen Blick über den Tellerrand und Austausch mit Studiengangsverantwortlichen anderer Hochschulen fehlt es jedoch oft an Zeit und Ressourcen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Vernetzung und zum Austausch zwischen Studiengängen.
Die niederschwellige Ausschreibung zielt darauf, eine Bestandsaufnahme der Herausforderungen fachspezifisch durchzuführen und Lösungen/ bewährte Praxis zu identifizieren. Gefördert werden Maßnahmen zur Vernetzung und zum Austausch zwischen mindestens drei Studiengängen von mindestens drei Hochschulen.
Insgesamt stehen für die Ausschreibung 100.000 Euro in 2024 zur Verfügung. Ein Austauschformat kann bis zu einem Umfang von maximal 10.000 Euro gefördert werden. Die eingegangenen Anträge werden, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und vollständig sind, nach zeitlichem Eingang gefördert, solange Mittel zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg.
Abgabefrist: jederzeit bis zum 31.12.2024 und solange Mittel zur Verfügung stehen.
Kunst und Kultur
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsgesetzgeber werden auch im Haushaltsjahr 2025 Projektmittel für professionelle Kinder- und Jugendtheater bereitstehen. Die Mittel werden aufgrund einer Jury-Entscheidung vergeben.
Die Förderobergrenze beträgt pro Einzelantrag und Einrichtung maximal 40.000 EUR. Es können mehrere Anträge pro Bühne eingereicht werden.
Projektanträge sind bis zum 30. November 2024 elektronisch beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg einzureichen (unterzeichneter Antrag als PDF, Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei). Vollständig ausgefüllte Anträge richten Sie bitte per E-Mail an Barbara.Galinski@mwk.bwl.de.
Baden-Württemberg zeichnet sich durch ein reges Musikleben aus. Mit dem Förderprogramm wollen wir die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten. Gefordert wird ferner ein Eigenanteil von 30 Prozent des Chores bzw. seines Trägers an der Grundfinanzierung. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.
Antragsfrist ist der 15. Mai 2024.