Wissenschaft, Forschung und Kunst sind von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung. Das Ministerium unterstützt diese Bereiche mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, wobei Chancengleichheitsaspekte bei den wettbewerblichen Förderentscheidungen entsprechende Berücksichtigung finden.
Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie nachfolgend.
Hochschulen und Forschung
Der Angriff auf die Ukraine durch die Russische Föderation zwingt auch Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Flucht. Sie befinden sich in einer zutiefst prekären Lage, in der sie schnelle Unterstützung benötigen. Von Seiten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist die Solidarität bereits sehr groß. Das Wissenschaftsministerium bietet mit diesem Überbrückungsfonds eine vorübergehende finanzielle Unterstützung an.
Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs, d. h. die Universitäten, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes. Die konkreten Zielgruppen sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Anträge können ab sofort und bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets gestellt werden.
Antragsformular Personengruppe A
Antragsformuar Personengruppe B
Im Wege einer gemeinsamen Ausschreibung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg wird mit der Prototypenförderung das Innovationspotenzial von identifizierten Forschungsergebnissen geprüft, nachgewiesen und bewertet werden, um mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Damit soll ein Beitrag zur Schließung der Forschungs- und Finanzierungslücke zwischen der wissenschaftlichen Forschung und der wirtschaftlichen Verwertung („Valley of Death“) geleistet werden.
Der Förderaufruf richtet sich an Antragstellende aus Baden-Württemberg. Die Umsetzung der Vorhaben soll in Baden-Württemberg stattfinden, wobei grundsätzlich auch grenzüberschreitende Kooperationen mit ausländischen Partnern denkbar sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich die staatlichen Hochschulen, die von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten außeruniversitären Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft, jeweils mit Sitz der Institute in Baden-Württemberg sowie die einzelnen Forschungseinrichtungen aus dem Verbund der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.
Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Anträge können bis zum 04.07.2022 eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Prototypenförderung und zur Antragstellung (inkl. der Fristen) finden sich auf der Seite:
https://2021-27.efre-bw.de/foerderungsuebersicht/prototypenfoerderung/
Web-Seminar für Antragstellende
Am Dienstag, den 24. Mai 2022 findet von 10:00 – 12:00 Uhr ein Web-Seminar für interessierte Antragstellende statt. In diesem Rahmen stehen Vertreterinnen und Vertreter von VDI/VDE, des Wissenschafts- und Wirtschaftsministeriums sowie der L-Bank für Fragen zur Verfügung.
Eine Teilnahme ist nach erfolgreicher Registrierung über den nachfolgenden Link möglich: https://register.gotowebinar.com/register/2286492027192165645
Das Wissenschaftsministerium fördert den Transfer von Good-Practice Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Studierende in der Studieneingangsphase sowie von hochschuldidaktischen Maßnahmen, insbesondere zwischen den verstetigten Projekten der Förderlinie 1 und 2 des Fonds Erfolgreich Studieren in Baden-Württemberg. Maßnahmen, welche sich im Rahmen von Evaluationen oder Monitoring-Maßnahmen als besonders erfolgreich erwiesen haben, können durch eine andere Hochschule adaptiert werden.
Die erste Ausschreibungsfrist ist der 15.03.2022; Anträge können jedoch auch danach im Windhund-Prinzip bis spätestens 31.12.2022 eingereicht werden.
Um den noch zu niedrigen Professorinnenanteil an den Hochschulen in Baden-Württemberg zu erhöhen, hat das Wissenschaftsministerium das Mathilde-Planck-Programm für Lehraufträge von Frauen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg aufgelegt.
Ziel ist es, qualifizierte Frauen, die eine Professur anstreben, über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb der erforderlichen Lehrerfahrung (pädagogische Eignung) zu unterstützen. Das Programm bietet auch die Möglichkeit, sich mit und an den Hochschulen zu vernetzen. Die Lehrbeauftragte muss über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen) oder eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs sowie ein konkretes Promotionsvorhaben nachweisen. In begründeten Einzelfällen kann eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend sein.
Antragsfrist für Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunst- und Musikhochschulen: jeweils 1. März und 15. September
Antragsfrist für die Duale Hochschule Baden-Württemberg: vor Beginn der Theoriephasen
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Angesichts weltweiter Konflikte legt Baden-Württemberg ein spezielles Förderprogramm für verfolgte Wissenschaftler auf. Das mit einem Gesamtvolumen von einer Million Euro ausgestattete Förderprogramm wird durch großzügige Finanzierungen der Baden-Württemberg Stiftung und der Max-Jarecki-Stiftung ermöglicht, die beide zu gleichen Anteilen zu der Fördersumme beitragen. Damit sollen bis zu 25 Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines Stipendiums ihre wissenschaftliche Arbeit in Baden-Württemberg fortzusetzen. Über die Vergabe der ersten Stipendien wird eine Auswahlkommission im April 2017 entscheiden.
Weitere Informationen:
http://www.scholarrescuefund.org und http://www.scholarrescuefund.org/scholars/instructions-and-application
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Kunst und Kultur
Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg.
Der Innovationsfonds Kunst 2022 wird im Umfang von 1 Mio. Euro ausgeschrieben. Gefördert werden innovative Kunst- und Kulturprojekte, neue Vermittlungsformate, zielgruppenspezifische Angebote und künstlerische Konzepte.
Sonderthemen: Klimawandel und Ukraine
In besonderer Weise werden auch Kunst- und Kulturprojekte unterstützt, die sich inhaltlich mit dem Klimawandel und seinen Folgen auseinandersetzen und/oder Lösungsansätze aufzeigen.
Aus aktuellem Anlass werden außerdem auch künstlerische Veranstaltungen und Vorhaben aller Sparten gefördert, die zusammen mit geflüchteten Kunst- und Kulturschaffenden aus der Ukraine durchgeführt werden. Im Fokus stehen Veranstaltungen und Projekte, die dazu beitragen, sich mit dem Krieg, seinen Hintergründen und Folgen auseinanderzusetzen, die die Rolle der Ukraine im vereinten Europa aufzeigen und ein Zeichen der Solidarität setzen. Weiterhin unterstützt das Land kulturelle Veranstaltungen im Rahmen von bestehenden Städtepartnerschaften mit der Ukraine.
Der Innovationsfonds Kunst verfolgt das Ziel, außergewöhnliche künstlerische und kulturelle Projekte aller Sparten zu fördern. Für Einrichtungen und Projekte, die Förderbedarf aufgrund der Corona-Pandemie haben, wird auf die speziellen Hilfsprogramme dafür hingewiesen.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
- Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.
- Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.
- Die Kultureinrichtung muss in der Regel vor dem 1. Januar 2021 gegründet worden sein.
- Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes liegen.
Nicht antragsberechtigt sind
- Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, LKJ, karitative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.
- Kommunen, Kulturämter oder Landratsämter
- Natürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.
Förderhöhe
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Zuwendungsfähige Kosten
- Künstlerhonorare
- Abgaben an die Künstlersozialkasse
- Personalkosten, sofern sie nicht anderweitig (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung) finanziert sind
- Honorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen Dritter
- Reise- und Transportkosten
- Technik- und Mietkosten
- Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Material- und Sachkosten
- Gema
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular (www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds/). Die Antragsfrist endet am Sonntag, 24. Juli 2022.
Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft das Ministerium die Förderentscheidung.
Die Bewertungskriterien sind insbesondere:
- Innovationsgehalt und Übertragbarkeit des Projektes
- Künstlerische Qualität des Projektes
- Qualität der Zielgruppenansprache
- Kooperative und spartenübergreifende Elemente
- Realisierbarkeit des Projektes bzw. Erreichbarkeit der Projektziele
- Angemessenheit und Plausibilität der Kosten
- Beitrag des Projekts zu Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Ökologie
Bei der Auswahl der Projektanträge achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine verhältnismäßige Förderung unterschiedlicher Sparten.
Die Bekanntgabe der Förderentscheidung soll Ende September 2022 erfolgen. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von Mitte Oktober 2022 bis Mitte Oktober 2023.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Rechtsgrundlage sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Förderberatung über Webex
Um Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2022 adäquat beantworten zu können, bieten wir für alle Antragsteller eine Förderberatung per Webex an, an der Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können.
1. Förderberatung:
Meeting am Donnerstag, 2. Juni 2022, von 14 bis 15.30 Uhr
Einwahllink: https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=mfd7b8feb8af05b11d1355e6d8df31c37
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2744 441 3914
Meeting-Passwort: uVfAxmRS265
Über Telefon beitreten: +49-619-6781-9736
2. Förderberatung:
Meeting am Montag, 11. Juli 2022, 10 bis 11.30 Uhr
Einwahllink: https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=med01219d895e86980b3241a19c4ff526
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2744 829 7471
Meeting-Passwort: riNJy7u5Ab7
Über Telefon beitreten: +49-619-6781-9736
FAQs „Innovationsfonds Kunst 2022“
Richtlinie „Innovationsfonds Kunst 2022“
Kontakt:
Innovationsfonds-Kunst@mwk.bwl.de
Ziel des am 23. Juni 2020 von der Landesregierung beschlossenen Nothilfefonds für Kunst- und Kultureinrichtungen (Nothilfefonds) ist es, eine aufgrund der Corona-Pandemie drohende existenzielle und dauerhafte Beschädigung der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg zu verhindern, die kulturelle Infrastruktur zu erhalten und die Verwirklichung eines kulturellen Spiel- oder Veranstaltungsbetriebs auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zu ermöglichen.
Förderrichtlinie Nothilfefonds Kunst und Kultur
Antragsformular Nothilfefonds Existenzsicherung
Antragsformular Nothilfefonds Spiel- bzw. Veranstaltungsbetrieb
6. Fördertranche 2022/23
Das Impulsprogramm „Kultur nach Corona“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst leistet einen Beitrag zur Stärkung der Kultur- und Kreativszene und zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie.
Im Rahmen des Impulsprogramms schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine erneute Fördertranche des Programms „Kunst Trotz Abstand“ aus. Ziel des Programms ist die Ermöglichung künstlerischer Veranstaltungen und Projekte, die Wiedergewinnung von Publikum und die Öffnung für aktuelle Themen und neue gesellschaftliche Bereiche.
Förderinhalte:
- Fortführung von Vorhaben, die coronabedingt abgebrochen werden mussten und für die aus diesem Grund keine Finanzierung mehr zur Verfügung steht
- herausragende künstlerische Vorhaben
- Veranstaltungen zur Wiedergewinnung des Publikums und zur Ansprache neuer Zielgruppen
- Ausbau mehrsprachiger, barrierefreier und integrativer Angebote
- Kooperationen, auch über bestehende Sparten und Kulturräume hinaus
- Projekte zur Stärkung des Ehrenamts und des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur Kultureinrichtungen und Ensembles mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind und deren Gründungsdatum vor dem 1. Januar 2020 liegt. Die Antragstellenden müssen rechtlich eigenständig sein (e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes stehen.
Fördervolumen:
Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Ein Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 20 % der Projektkosten wird erwartet. Er kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigeneinnahmen, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden. Um eine bedarfsgerechte Ausschüttung der Mittel zu garantieren, sollten die beantragten Projekte so dimensioniert sein wie vergangene Projekte der Antragstellenden vor der Corona-Pandemie. Für eine Einschätzung der Antragstellenden seitens des Ministeriums, muss der Jahresabschluss 2019 oder vergleichbare Unterlagen beigefügt werden.
Gefördert werden
- Proben-, Auftritts- und Ausstellungshonorare sowie Produktionskosten für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler aller Sparten
- Abgaben an die KSK
- Kosten für nicht anderweitig finanziertes Personal
- Kosten für freie Mitarbeitende und Leistungen Dritter
- Reise- und Transportkosten
- Technik- und Mietkosten
- Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Material- und Sachkosten (inkl. Kosten für notwendige Hygienemaßnahmen und Tests)
- Gema
Förderzeitraum:
Gefördert werden können nur befristete Projekte. Dauerförderungen oder institutionelle Förderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Förderung kommt ausnahmsweise auch für begonnene Projekte in Betracht, wenn diese coronabedingt abgebrochen oder verschoben werden mussten und deren Finanzierung nicht mehr aus den ursprünglichen Mitteln möglich ist. Dabei sind ausschließlich solche Kosten förderfähig, die nach Erhalt des Bewilligungsbescheides anfallen. Bereits angefallene Kosten sind nicht förderfähig, auch wenn sie erst nachträglich in Rechnung gestellt werden. Der Abschluss des Projektes muss spätestens am 31. Juli 2023 erfolgt sein.
Antragstellung:
Eine Antragstellung ist bis 17. Mai 2022 möglich. Hierzu muss der Online-Antrag unter www.mwk-kunstfoerderung.de/kunsttrotzabstand ausgefüllt werden. Jede oder jeder Antragstellende kann nur einen Antrag einreichen. Vollständige Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden nach Eingang durch eine unabhängige Jury bewertet. Die Förderentscheidung und die Erstellung des Bewilligungsbescheids sollen bis Mitte Juli 2022 erfolgen. Dies ist bei der Planung des Projektzeitraums zu berücksichtigen. Weitere Informationen sind in den FAQs enthalten.
Förderkriterien:
Die Bewertung durch die Jury erfolgt insbesondere nach folgenden Kriterien:
- Realisierbarkeit des Projektes
- Angemessenheit und Plausibilität der Kosten
- Künstlerische Qualität der Antragstellerin oder des Antragstellers bzw. des Projektes
- Qualität der Zielgruppenansprache (siehe Förderinhalte)
- Ernsthaftigkeit der Kooperationen (siehe Förderinhalte)
- Beitrag des Projekts zu Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Ökologie
- Beitrag zur Reflektion aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen
Bei der Auswahl der Projekte achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine angemessene Förderung unterschiedlicher Sparten.
Förderberatung über Webex
Um Fragen zum Impulsprogramm beantworten zu können, werden wir für alle Antragstellenden eine Förderberatung per Webex anbieten, an der Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können.
1. Förderberatung:
Meeting am Donnerstag, 5. Mai 2022, von 14 bis 15.30 Uhr
Einwahllink: https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=md5da7af95d737fee742421256e0851b1
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2744 234 5164
Meeting-Passwort: M2XpHDjZg48
Über Telefon beitreten: +49-619-6781-9736
2. Förderberatung:
Meeting am Montag, 9. Mai 2022, von 10 bis 11.30 Uhr
Einwahllink: https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=mec62bba43269d1a031457e88f13abc8e
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2742 057 2933
Meeting-Passwort: QfX2FaB9GD3
Über Telefon beitreten: +49-619-6781-9736
FAQs „Kunst trotz Abstand“ (PDF)
Richtlinie „Kunst trotz Abstand“ (PDF)
Kontakt: kunsttrotzabstand@mwk.bwl.de
2. Fördertranche 2022/23
Das neue Impulsprogramm „Kultur nach Corona“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst leistet einen Beitrag zur Stärkung der Kultur- und Kreativszene und zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie.
Im Rahmen des Impulsprogramms schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst das Investitionsprogramm „Zukunftsstark“ erneut aus. Ziel des Programms ist es, durch die Stärkung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur ein zukunftsorientiertes sowie zeitgemäßes Kulturangebot zu ermöglichen und einen Beitrag zur Überwindung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten.
Förderinhalte:
- Digitale Infrastruktur und Arbeitsweisen
- Marketing- oder Verwertungskonzepte zur Mitglieder- und Publikumsgewinnung sowie -bindung
- Verbesserung der Inklusion, der kulturellen Teilhabe und Vielfalt sowie der Gendergerechtigkeit
- Verbesserung eines ressourcen- und klimaschonenden Betriebs
- Modernisierungen und Anschaffungen, die einen Spielbetrieb trotz pandemisch bedingter Einschränkungen und Vorgaben ermöglichen
Antragsberechtigung:
Professionelle Kultureinrichtungen und Ensembles in privater oder kommunaler Trägerschaft:
- Einrichtungen der Darstellenden Kunst
- Musikalische Ensembles und Einrichtungen
- Soziokulturelle Zentren
- Festspiele und Festivals
- sowie Kunstvereine und Museen
Ebenfalls antragsberechtigt sind Vereine der Breitenkultur.
Fördervolumen:
Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Ein Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 20 % der Projektkosten wird erwartet. Er kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigeneinnahmen, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Zusätzlich zur finanziellen Förderung besteht für alle Zuwendungsempfänger die Möglichkeit, ein eintägiges, kostenloses Weiterbildungsangebot der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) in Anspruch zu nehmen. Die MFG unterstützt im Bereich Digitale Kultur seit 2015 erfolgreich baden-württembergische Kultureinrichtungen im digitalen Wandel und bietet Ihnen praxisorientierte Workshops aus den folgenden Bereichen an:
- Digitale Kompetenz – Wie können wir uns strategisch aufstellen und nachhaltig agieren?
- Die Website als Visitenkarte – Wie können wir unseren Online-Auftritt schnell und einfach verbessern?
- Let´s get social – Social Media wirkungsvoll einsetzen
- Geschichten erzählen, Zielgruppen erreichen – Wie können wir digitale Inhalte selbst erstellen?
- Alles rechtens? Online-Recht für Kultureinrichtungen
Einrichtungen mit Investitionsvorhaben im Bereich Digitalisierung wird zudem ein kostenloses individuelles Coaching (rund sechs Tage) durch die MFG angeboten. Ziel dieses Projektcoachings ist es, Förderprojekt nachhaltig auszurichten – hinsichtlich strategischer Anbindung, zeitlicher und personeller Ressourcen sowie technologischer Haltbarkeit.
Weitere Infos zur MFG unter: https://kreativ.mfg.de/digitale-kultur/
Kontakt für Fragen zu den Weiterbildungsangeboten im Rahmen von „Zukunftsstark“:
Maximilian Westphal (Projektleiter Digitale Kultur)
0711 907 15-315
westphal@mfg.de
Antragstellung:
Eine Antragstellung ist bis 30. Juni 2022 möglich. Hierzu muss der Online-Antrag unter www.mwk-kunstfoerderung.de/zukunftsstark ausgefüllt werden. Jede oder jeder Antragstellende kann nur einen Antrag einreichen. Vollständige Anträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden nach Eingang durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Expertinnen und Experten begutachtet. Die Förderentscheidung und die Erstellung des Bewilligungsbescheids sollen bis Ende September 2022 erfolgen. Maßgeblich für eine Förderung ist die Förderrichtlinie des Investitionsprogramms „Zukunftsstark“.
Förderkriterien:
Bei der Begutachtung der Projektanträge ist ausschlaggebend, ob die Zuwendungen erkennbar zur Erreichung der Ziele beitragen und folgende Kriterien erfüllt werden:
- Aus dem Antrag geht hervor, auf welche Weise die Investitionen zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit der Antragstellenden beitragen sollen (z. B. hinsichtlich der Spielstätten und Strukturen, der Arbeitsweisen und internen Prozesse oder des künstlerischen Schaffens und der Zielgruppenansprache) oder die zeitgemäße Ausrichtung des Spielbetriebs unterstützt (z. B. hinsichtlich inklusiver Zugangsstrategien oder ressourcen- und klimaschonender Umstrukturierungen)
- Die geplanten Kosten sind plausibel und angemessen hinsichtlich des geplanten Zeitraums der Nutzung und den Vorteilen, die sich daraus für die Antragstellenden ergeben.
- Es wird dargestellt, wie eine dauerhafte sowie ökologisch und sozial nachhaltige Nutzung aussehen soll und sichergestellt werden kann (z. B. hinsichtlich Neuerungen, Wartungskosten und Arbeitsweisen).
Förderberatung über Webex:
Um Fragen zum Investitionsprogramm beantworten zu können, bieten wir für alle Antragstellenden eine Förderberatung per Webex an, an der Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können.
1. Förderberatung:
Meeting am Montag, 23. Mai 2022, von 10 bis 11.30 Uhr
Einwahllink: https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=mbab7df26ef9c50b97e34a2473a836c2d
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2741 972 3733
Meeting-Passwort: k2JhpigKn82
Über Telefon beitreten: +49-619-6781-9736
2. Förderberatung:
Meeting am Mittwoch, 22. Juni 2022, von 14 bis 15.30 Uhr
Einwahllink: https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=mbfb8810a12e58aa29e0e67345cace623
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2742 028 0119
Meeting-Passwort: Dm4HtqUGy35
Über Telefon beitreten: +49-619-6781-9736
FAQs „Investitionsprogramm Zukunftsstark“ (PDF)
Richtlinie „Investitionsprogramm Zukunftsstark“ (PDF)
Kontakt:
zukunftsstark@mwk.bwl.de
Das neue Impulsprogramm „Kultur nach Corona“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst leistet einen Beitrag zur Stärkung der Kultur- und Kreativszene und zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie.
Im Rahmen des Impulsprogramms schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst das Programm „Perspektive Pop“ zum zweiten Mal aus. Ziel des Programms ist, die Live-Musik-Szene durch neue künstlerische Impulse weiterzuentwickeln, Akteure und Spielorte zu stärken sowie neue Locations zu erschließen. Das Programm richtet sich an alle Genres der Populären Musik (z. B. Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal, elektronische und experimentelle Musik), genreübergreifende Projekte, Singer/Songwriter, die Off-/Subkultur-Szene, Newcomer sowie etablierte Musikerinnen und Musiker.
Die mögliche Fördersumme je Antrag liegt zwischen 10.000 und 75.000 Euro.
Förderinhalte:
- Live-Musik in popmusiktypischen Spielstätten (z. B. Musik-Clubs, Musik-Bars, Soziokulturelle Zentren und Konzerthäuser)
- Live-Musik in Kultureinrichtungen, die sich für populäre Live-Musik öffnen wollen und über eine entsprechende Infrastruktur verfügen (z. B. Theater, Kinos, Galerien und Museen)
- Live-Musik an außergewöhnlichen Spielorten (z. B. Leerstände wie Fabrikhallen, Lofts, Läden und Gasthäuser)
- Produktion von Tonträgern und Videoaufzeichnungen (z. B. Referenzprojekte)
Antragsberechtigung:
- Freischaffende professionelle Musikerinnen und Musiker
- Professionelle Bands und Kollektive
- Veranstalterinnen und Veranstalter von Live-Musik-Events
- Live-Musik-Stätten
- Kultureinrichtungen, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft zugeordnet sind
Antragstellung:
Eine Antragstellung ist bis 31. Mai 2022 möglich. Hierzu muss der Online-Antrag unter www.mwk-kunstfoerderung.de/perspektivepop ausgefüllt werden. Vollständige Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden nach Eingang durch eine unabhängige Jury begutachtet. Die Förderentscheidung und die Erstellung des Bewilligungsbescheids werden voraussichtlich bis Anfang August 2022 erfolgen. Maßgeblich für eine Förderung ist die Förderrichtlinie des Programms „Perspektive Pop“.
Förderkriterien:
Bei der Begutachtung der Projektanträge ist ausschlaggebend, ob die Zuwendungen des Landes erkennbar zur Erreichung der Ziele beitragen. Die Bewertung durch die Jury erfolgt insbesondere nach folgenden Kriterien:
- Mit dem Projekt werden freischaffende Musikerinnen und Musiker gefördert. Dabei werden angemessene Mindesthonorare gezahlt, die sich nach den Empfehlungen der Bundesverbände richten.
- Neben arrivierten und routinierten Musikerinnen und Musiker werden auch Newcomer gefördert.
- Der Kosten- und Finanzierungsplan ist plausibel.
- Das Projekt erschließt neue Potenziale und trägt zur Belebung der lokalen Szene und zu mehr Offenheit für pop- und subkulturelle Formate bei.
Bei der Auswahl der Projekte achtet die Jury zudem auf Geschlechtergerechtigkeit und Diversität, ökologische Gesichtspunkte, die regionale Ausgewogenheit und eine angemessene Förderung unterschiedlicher Genres.
Förderberatung über Webex:
Um Fragen zum Programm beantworten zu können, bieten wir für alle Antragstellenden eine Förderberatung per Webex an, an der Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können. Die Termine und Einwahldaten werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Termine Förderberatung:
1. Termin: 27. April, 11.00 - 12.00 Uhr
- Über den Meeting-Link beitreten
- Mit Meeting-Kennnummer beitreten
- Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2742 041 0828
- Meeting-Passwort: iGVdsPrv343
- Mit Mobilgerät beitreten (nur für Teilnehmer)
+49-619-6781-9736,,27420410828## Germany Toll - Über Telefon beitreten
+49-619-6781-9736 Germany Toll (Globale Einwahlnummern)
2. Termin: 11. Mai, 17.00 - 18.00 Uhr
- Über den Meeting-Link beitreten
- Mit Meeting-Kennnummer beitreten
- Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2744 759 6067
- Meeting-Passwort: xdNKPpFx424
- Mit Mobilgerät beitreten (nur für Teilnehmer)
+49-619-6781-9736,,27447596067## Germany Toll - Über Telefon beitreten
+49-619-6781-9736 Germany Toll (Globale Einwahlnummern)
Richtlinien Programm „Perspektive Pop" (PDF)
Kontakt:
perspektivepop@mwk.bwl.de
Baden-Württemberg zeichnet sich durch ein reges Musikleben aus. Mit dem Förderprogramm wollen wir die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten. Gefordert wird ferner ein Eigenanteil von 30 Prozent des Chores bzw. seines Trägers an der Grundfinanzierung. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst lobt in diesem Jahr den Verlagspreis Literatur des Landes Baden-Württemberg aus. Mit dem Preis soll ein unabhängiger Verlag mit einem besonderen literarischen Schwerpunkt im Verlagsprogramm gewürdigt werden.
Über die Vergabe entscheidet das Ministerium auf der Grundlage des Vorschlages einer unabhängigen Jury. Der Preis wird alle zwei Jahre ausgeschrieben.
Die Verleihung des Preises erfolgt im Rahmen der Baden- Württembergischen Literaturtage in Villingen-Schwenningen im Oktober 2022.
Bewerbungsschluss: 17. Mai 2022
Heimat ist ein Teil der kulturellen Identität. Die Kenntnis über und das Verständnis für Heimat sind wichtige Bausteine zur kulturellen Identitätsfindung. Heimatforschung trägt dazu bei, die Vielfalt örtlicher und regionaler Traditionen Baden-Württembergs gerade in einem zusammenwachsenden Europa bewusst zu machen.
Mit dem Landespreis für Heimatforschung werden seit 1982 die von Bürgerinnen und Bürgern - nicht selten unter großem Aufwand an Freizeit und Geld - erbrachten beispielhaften Leistungen öffentlich gewürdigt. Der Preis wurde 1981 auf Initiative der Volks- und Raiffeisenbanken ins Leben gerufen. Seit dem Jahr 2000 wird der Preis vom Land Baden-Württemberg und dem Landesausschuss für Heimatpflege Baden-Württemberg jährlich gestiftet.
Die Ausschreibung 2022 und das Bewerbungsformular zum Landespreis für Heimatforschung können Sie hier herunterladen: