Wissenschaft, Forschung und Kunst sind von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung. Das Ministerium unterstützt diese Bereiche mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, wobei Chancengleichheitsaspekte bei den wettbewerblichen Förderentscheidungen entsprechende Berücksichtigung finden.
Hochschulen und Forschung
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) schreibt die Förderung einer wissenschaftlichen Studie (Evaluationsstudie) zur Untersuchung der Qualität und Wirksamkeit des Modellversuchs dualer lehramtsbezogener Masterstudiengänge aus.
Antragsberechtigt sind Hochschulen oder hochschulübergreifende Verbünde außerhalb Baden-Württembergs. Für die wissenschaftliche Studie (Evaluationsstudie) stehen Mittel im Gesamtumfang von insgesamt bis zu 300.000 Euro für drei Jahre zur Verfügung (1. Februar 2025 bis 31. Januar 2028). Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungstext.
Anträge können ab sofort und bis Mittwoch, den 18. Dezember 2024 eingereicht werden. Rückfragen zur Ausschreibung beantworten Frau Referatsleiterin Oesterle (Tel.: 0711 279-3240; E-Mail: Martina.Oesterle@mwk.bwl.de) und Herr Dr. Führer (Tel.: 0711 279-3172; E-Mail: Felician-Michael.Fuehrer@mwk.bwl.de).
Mit der Ausschreibung „Förderung von FuE-Projekten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) durch das Land Baden-Württemberg – "Innovative Projekte / Kooperationsprojekte“ fördert das Land mit bis zu vier Mio. EUR innovative Kooperationsprojekte mit einer Forschungsfrage, die von HAW unter Beteiligung von Unternehmen, Verbänden oder anderen externen Trägern oder von HAW mit anderen HAW und/oder universitären Partnern durchgeführt werden. Die vorrangige Förderung von hochschulübergreifenden Projekten soll die FuE-Kompetenz der HAW stärken und bei Kooperationsprojekten mit der Wirtschaft den wechselseitigen Technologietransfer vor allem in die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) des regionalen Umfeldes intensivieren.
Information: Ausschreibungsrunde 2024
Personalmittelsätze der DFG für das Jahr 2024
Zwischenbericht Innovative Projekte
Ergänzende Hinweise zur Ausschreibung
Antragsformular
Abschlussbericht Innovative Projekte
Kriterien für die Begutachtung
Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers
Der Fachkräftemangel im sozialen Bereich ist ein drängendes Problem, dem sich Arbeitgeber und Land gemeinsam stellen. Um mehr gut qualifizierte Fachkräfte mit einem entsprechenden Bachelorabschluss sowie der Berufsqualifikation Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin zur Verfügung zu stellen, sollen befristet drei Kohorten mit jeweils 120 zusätzlichen Studienanfängerplätzen im Jahr an den nichtstaatlichen Hochschulen finanziert werden.
Die befristete Bereitstellung der Studienanfängerplätze soll aufgrund des hohen und dringenden Bedarfs zügig und qualitativ hochwertig erfolgen. Daher konzentriert sich das Förderprogramm auf nichtstaatliche Hochschulen, die einschlägige, bereits erfolgreich akkreditierte Studiengänge vorweisen können, und ermöglicht diesen, ihr Angebot temporär und kurzfristig zu erweitern. Die Studienanfängerplätze sollen zum Wintersemester 2025/2026 zur Verfügung stehen.
Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich an: Foerderlinie-SozialeArbeit@mwk.bwl.de
Ausschreibung als PDF.
Im Gedenken an das Pogrom vom 9. November 1938 stellt der baden-württembergische Landtag dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) seit 1988 Stipendienmittel, die der Pflege der deutsch-israelischen Beziehungen dienen, zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind die Hochschulen Baden-Württembergs. Beantragt werden können Mittel für Studierende, Nachwuchswissenschaftler/-innen und Praktikant/-innen, die im Rahmen von Hochschulpartnerschaften einen Aufenthalt in Baden-Württemberg bzw. Israel planen sowie für Studienreisen und Veranstaltungen in diesem Zusammenhang.
Anträge für das Förderjahr 2024 können dem Wissenschaftsministerium ab sofort und bis zur Ausschöpfung des Budgets vorgelegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind über die Hochschulleitung bzw. zentrale Verwaltung unter Bezugnahme auf das „Landtagsstipendienprogramm Israel“ ausschließlich elektronisch an poststelle@mwk.bwl.de zu senden.
Bei Rückfragen zur Ausschreibung können sich die Hochschulen an Frau Knappe, (Mareen.Knappe@mwk.bwl.de) Tel. 0711 - 279 3116, wenden.
Ausschreibung 2024
Bewerbungsformular 2024
Im Gedenken an das Pogrom vom 9. November 1938 stellt der baden-württembergische Landtag dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) seit 1988 Stipendienmittel, die der Pflege der deutsch-israelischen Beziehungen dienen, zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind die Hochschulen Baden-Württembergs. Beantragt werden können Mittel für Studierende, Nachwuchswissenschaftler/-innen und Praktikant/-innen, die im Rahmen von Hochschulpartnerschaften einen Aufenthalt in Baden-Württemberg bzw. Israel planen sowie für Studienreisen und Veranstaltungen in diesem Zusammenhang.
Anträge für das Förderjahr 2025 können dem Wissenschaftsministerium bis zum 15. November 2024 vorgelegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind über die Hochschulleitung bzw. zentrale Verwaltung unter Bezugnahme auf das „Landtagsstipendienprogramm Israel“ ausschließlich elektronisch an poststelle@mwk.bwl.de zu senden.
Bei Rückfragen zur Ausschreibung können sich die Hochschulen an Frau Knappe,
E-Mail Mareen.Knappe@mwk.bwl.de,
Tel. 0711 - 279 3116, wenden.
Das Wissenschaftsministerium hat das Margarete von Wrangell-Programm neu aufgelegt: Ab sofort erhalten Junior- und Tenure-Track-Professorinnen die Möglichkeit, ihr Forschungsfeld zu profilieren und gleichzeitig junge Postdoktorandinnen auf ihrem Weg auf eine Lebenszeitprofessur zu unterstützen, indem sie für drei Jahre eine frisch promovierte Wissenschaftlerin beschäftigen. Diese junge Wissenschaftlerin erhält über das Programm drei Jahre lang eine verlässliche Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L), um sich wiederum selbst für eine Post-Doc-Position wie Juniorprofessorin, Tenure-Track-Professorin oder Nachwuchsgruppenleiterin zu qualifizieren.
Für das vom Land und Europäischen Sozialfonds finanzierte Programm steht ein Budget von 14,18 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden kann eine Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Neben der Förderung des Beschäftigungsverhältnisses (EG 13/EG 14
TV-L) der frisch Promovierten steht dieser zusätzlich ein Qualifizierungsbudget von 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch sind rund 50 Förderungen möglich.
Die Ausschreibung des Programms erfolgt fortlaufend. Antragsberechtigt sind alle W1-Professorinnen (Juniorprofessorinnen, Tenure-Track-Professorinnen), die an einer staatlichen Hochschule Baden-Württembergs beschäftigt sind, in den ersten eineinhalb Jahren in dieser Position.
Zur Erhöhung des Professorinnenanteils an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg schreibt die Landesregierung das Mathilde-Planck-Lehrauftrags-programm aus.
Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Frauen über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb erforderlicher Berufungsvoraussetzungen zu unterstützen, indem sie Lehrerfahrung erwerben und Verbindungen zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg knüpfen können.
Über das Programm sollen schwerpunktmäßig Teilnehmerinnen berücksichtigt wer-den, die über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung mindestens eine der zwei weiteren Voraussetzungen erfüllen:
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen)
- mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben.
In begründeten Einzelfällen ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend, wenn ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss vorliegt und die Bewerbung auf eine Hochschulprofessur angestrebt wird.
Die Berufung auf eine Professur nach Abschluss der Programmteilnahme muss möglich erscheinen.
Die Förderung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von Mitteln für Lehraufträge an einer baden-württembergischen Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Hochschule kann mit der Teilnehmerin eine Vereinbarung zur Übernahme von Reisekosten, die im Rahmen des Lehrauftrags entstehen, treffen. Diese Kosten sind gegebenenfalls direkt mit der Hochschule abzurechnen. Die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von nebenamtlichem/nebenberuflichem Unterricht (UVergVwV) sowie des Landesreisekostengesetzes (LRKG) sind hierbei zu beachten.
Lehraufträge im Rahmen des Programms sind zeitlich auf maximal vier Semester bzw. zwei Studienjahre begrenzt. Sie dürfen an
- den Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen Umfang von vier Semesterwochenstunden,
- der Dualen Hochschule Baden-Württemberg einen Umfang von 128 Jahreslehrveranstaltungsstunden pro Studienjahr und
- an den Kunst- und Musikhochschulen einen Umfang von vier Lehrveranstaltungsstunden nicht überschreiten.
In besonderen Einzelfällen kann auf Antrag hiervon ausnahmsweise abgewichen werden.
Der Teilnehmerin soll Gelegenheit gegeben werden, die Berufungsvoraussetzungen, die möglicherweise noch fehlen, während des Förderzeitraums zu erlangen.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg sowie die einzelnen Stand-orte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Anträge sind im Einvernehmen mit der jeweiligen örtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu stellen.
Die Teilnehmerin darf während der zwei vorangegangenen Semester an der antragstellenden Hochschule oder dem antragstellenden Standort der Dualen Hochschule Baden-Württemberg keinen Lehrauftrag wahrgenommen haben.
Dem Förderantrag sind beizufügen:
- die maßgeblichen Zeugnisse
- ein Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen, künstlerischen und beruflichen Praxis sowie der Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (in der Regel Promotion oder künstlerische Auszeichnungen bzw. die Anmeldung zur Promotion und Betreuungsvereinbarung)
Auswahlverfahren:
Anträge der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Kunst- und Musikhochschulen für das Sommersemester sollen spätestens zum 1. März, für das Wintersemester spätestens zum 15. September des jeweiligen Jahres bei der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) eingereicht werden. Anträge der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sollen in der Regel vor Beginn der jeweiligen Theoriephasen bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW eingereicht werden.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingegangenen Anträge durch die Koordinierungsstelle der LaKof BW.
Vergabeverfahren:
Die Mittel für die Lehraufträge werden den einzelnen Hochschulen zur eigenen Bewirtschaftung über die Verwaltung der Hochschule Karlsruhe zugewiesen.
Kontakt:
Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) Koordinierungsstelle
Moltkestr. 30 76133 Karlsruhe
Frau Nicole Fraunhoffer
E-Mail: nicole.fraunhoffer@h-ka.de
Tel: 0721 925 1095
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Angesichts weltweiter Konflikte legt Baden-Württemberg ein spezielles Förderprogramm für verfolgte Wissenschaftler auf. Das mit einem Gesamtvolumen von einer Million Euro ausgestattete Förderprogramm wird durch großzügige Finanzierungen der Baden-Württemberg Stiftung und der Max-Jarecki-Stiftung ermöglicht, die beide zu gleichen Anteilen zu der Fördersumme beitragen. Damit sollen bis zu 25 Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines Stipendiums ihre wissenschaftliche Arbeit in Baden-Württemberg fortzusetzen. Über die Vergabe der ersten Stipendien wird eine Auswahlkommission im April 2017 entscheiden.
Weitere Informationen:
http://www.scholarrescuefund.org und http://www.scholarrescuefund.org/scholars/instructions-and-application
Die Förderung von Austauschformaten ist im Zusammenhang mit der Ausschreibung „Impulsprogramm zur zukunftsorientierten und innovativen Entwicklung von MINT-Studiengängen“ zu sehen und soll diese unterstützen, indem durch einen fachspezifischen Austausch Erkenntnisse zu möglichen Weiterentwicklungsprozessen von Studiengängen identifiziert werden können.
Zwar befassen sich die Hochschulen und MINT-Fakultäten regelmäßig mit der Weiterentwicklung ihrer Studiengänge, für einen Blick über den Tellerrand und Austausch mit Studiengangsverantwortlichen anderer Hochschulen fehlt es jedoch oft an Zeit und Ressourcen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Vernetzung und zum Austausch zwischen Studiengängen.
Die niederschwellige Ausschreibung zielt darauf, eine Bestandsaufnahme der Herausforderungen fachspezifisch durchzuführen und Lösungen/ bewährte Praxis zu identifizieren. Gefördert werden Maßnahmen zur Vernetzung und zum Austausch zwischen mindestens drei Studiengängen von mindestens drei Hochschulen.
Insgesamt stehen für die Ausschreibung 100.000 Euro in 2024 zur Verfügung. Ein Austauschformat kann bis zu einem Umfang von maximal 10.000 Euro gefördert werden. Die eingegangenen Anträge werden, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und vollständig sind, nach zeitlichem Eingang gefördert, solange Mittel zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg.
Abgabefrist: jederzeit bis zum 31.12.2024 und solange Mittel zur Verfügung stehen.
Kunst und Kultur
Der mit 15000 Euro dotierte Christoph-Martin-Wieland-Übersetzerpreis wird alle zwei Jahre für die herausragende Übersetzung literarischer Werke unterschiedlicher Genres ins Deutsche verliehen. 2025 wird der renommierte Preis für die Übersetzung eines historischen Romans ausgeschrieben. Finanziert wird der Preis vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg und vom Freundeskreis zur Förderung literarischer und wissenschaftlicher Übersetzungen e.V. in der Wieland-Stadt Biberach verliehen. Konzipiert und organisiert wird die Preisverleihung von der Christoph Martin Wieland-Stiftung. Ab dem 15. Januar 2025 bis einschließlich 15. März 2025 können Verlage oder Übersetzerinnen und Übersetzer in Eigenbewerbung ihre Arbeiten gemäß der offiziellen Ausschreibung bei der Christoph Martin Wieland-Stiftung Biberach einreichen.
Informationen unter
Der Bund und die Länder vergeben Stipendien für Auslandsaufenthalte in den Bereichen Architektur/Landschaftsarchitektur, Bildende Kunst, Musik/Komposition und Literatur, für die sich herausragende, professionelle Künstlerinnen und Künstler bei der Kulturstiftung der Länder bewerben können.
1 Jahr in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo
3 Monate in der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano
3 Monate im Deutschen Studienzentrum Venedig
6 Monate in der Cité Internationale des Arts Paris (keine Literaturstipendien)
Voraussetzungen
Die Bewerberinnen und Bewerber sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dieses mit entsprechenden Arbeitsproben.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben die deutsche Staatsangehörigkeit (mit Hauptwohnsitz und Schaffensmittelpunkt in Deutschland) oder haben seit mindestens fünf Jahren den ersten Wohnsitz sowie Lebens- und Schaffensmittelpunkt in Deutschland. Sie verfügen bei Antritt des Auslandsaufenthalts über Grundkenntnisse der Landessprache.
Die Antragstellung erfolgt mit den erbetenen Bewerbungsunterlagen online über das folgende Bewerbungsportal, das auch nähere Informationen zu den Studienorten, Stipendiendauer und –höhe sowie weiteren Themen rund um die Stipendien enthält:
https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern-allgemeines/
Bewerbungen für Aufenthalte in 2025/26 sind bis zum 15. Januar 2025 möglich.
Ergänzender Hinweis für Kunstschaffende der Sparte Architektur:
Es können sich auch Gruppen/Bürogemeinschaften um ein Stipendium bewerben. Diese können das Stipendium zeitlich unter sich aufteilen, d.h. es müssten nicht alle Mitglieder der Gruppe/Bürogemeinschaft gleichzeitig vor Ort sein.
Die Auswahl der Stipendiaten des Bundes erfolgt nach Abgabe der Online-Bewerbung durch eine Jury auf Bundesebene.
Das Land Baden-Württemberg vergibt für die Sparte Bildende Kunst Residenzstipendien in den landeseigenen Ateliers an der Cité Internationale des Arts Paris (https://www.citedesartsparis.net) für einen Zeitraum von jeweils sechs Monaten. Die Auswahl hierfür wird von einer unabhängigen Fachjury des Landes getroffen. Die Jurybesetzung wechselt mit jeder Ausschreibung.
Bewerben können sich nur Künstlerinnen und Künstler, die in Baden-Württemberg leben und arbeiten. Dabei richten sich die Stipendien vorrangig an Kunstschaffende, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind.
Das Bewerbungsverfahren gilt für die Zeiträume:
Januar 2026 bis Juni 2026
Juli 2026 bis Dezember 2026
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15. Januar 2025 per Email an
citestipendien@mwk.bwl.de zu senden. Bewerbungsunterlagen können auch in der Cloud des Ministeriums abgelegt werden. Fordern Sie hierzu bitte unter
citestipendien@mwk.bwl.de einen Link an. Um eine geordnete Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, wird darum gebeten, Anträge vollständig und rechtzeitig vor Fristablauf einzureichen.
Dem Bewerbungsbogen fügen Sie bitte bei:
- Kopie Exmatrikulationsbescheinigung bzw. Bescheinigung des Studienabschlusses, sofern das Studium in den letzten zwei Jahren abgeschlossen wurde
- Kopie Personalausweis oder Pass (Vor- UND Rückseite), ggf. Meldebestätigung
BITTE BEACHTEN:
- Bewerberinnen und Bewerber für die Stipendien, die in einem laufenden Auswahlverfahren nicht angenommen wurden, können sich maximal bei zwei weiteren Ausschreibungen in Folge bewerben.
- Eine Bewerbung von Studierenden – auch in Meisterschüler-Klassen - ist ausgeschlossen.
- Doppelbewerbungen für das Auswahlverfahren des Bundes und des Landes sind möglich. Eine Zusage für ein Stipendium im Bereich der Bildenden Kunst des Bundes oder Landes schließt jedoch eine gleichzeitige Zusage einer Teilnahme im Rahmen des jeweils anderen Stipendienprogramms aus.
Mit dem Residenzstipendium verknüpft ist die Möglichkeit einer anschließenden Ausstellung im Rahmen von "Retour de Paris". Die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst geförderte Ausstellungsreihe wird präsentiert vom Institut Français Stuttgart, der Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand Karlsruhe und dem Centre Culturel Français Freiburg.
Informationen zu den Ateliers
Drei Wohn- bzw. Arbeitsateliers sind 40 m² groß, das Bildhaueratelier verfügt über 67 m² auf zwei Ebenen. Die Ateliers bestehen aus einem Arbeitsraum, einem Schlafbereich, einem einfachen Badezimmer und einer einfachen, kleinen Küchenzeile. Jedes Atelier ist möbliert, persönliche Einrichtungsgegenstände der Stipendiaten sind – außer in begründeten Ausnahmefällen – nicht gestattet.
Die Wohn- bzw. Arbeitsateliers sind für eine Ein-Personennutzung ausgelegt. Es ist jedoch möglich, nach vorheriger Abstimmung mit der Cité internationale des Arts eine Gastperson mitzubringen. Für die Mitnutzung der relativ kleinen Ateliers durch Gastpersonen werden von der Cité Zuschläge erhoben.
Diese Zuschläge werden für ein begleitendes Kind während des Stipendienzeitraumes vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst übernommen. Falls das Stipendium in der Begleitung eines Kindes angetreten werden soll, bitten wir folgendes zu beachten:
Der Organisationsaufwand für die Betreuung eines Kindes in Paris (Suche nach Schul- oder Kitaplätzen etc.) ist hoch, insbesondere Kitaplätze können kostspielig sein. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kann weder finanziell noch organisatorisch unterstützen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert auch im Jahr 2025 wieder Projekte von professionellen Privattheatern. Im Fokus der eingereichten Anträge für Produktionen und Konzepte soll der künstlerische Aspekt stehen. Ausgenommen von der Förderung sind Konzepte und Projekte, die lediglich den laufenden Spielbetrieb unterstützen.
2025 Antragsformular Konzeptionsförderung
2025 Kosten- und Finanzierungsplan
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsgesetzgeber werden auch im Haushaltsjahr 2025 Projektmittel für professionelle Kinder- und Jugendtheater bereitstehen. Die Mittel werden aufgrund einer Jury-Entscheidung vergeben.
Die Förderobergrenze beträgt pro Einzelantrag und Einrichtung maximal 40.000 EUR. Es können mehrere Anträge pro Bühne eingereicht werden.
Projektanträge sind bis zum 30. November 2024 elektronisch beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg einzureichen (unterzeichneter Antrag als PDF, Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei). Vollständig ausgefüllte Anträge richten Sie bitte per E-Mail an Barbara.Galinski@mwk.bwl.de.
Baden-Württemberg zeichnet sich durch ein reges Musikleben aus. Mit dem Förderprogramm wollen wir die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten. Gefordert wird ferner ein Eigenanteil von 30 Prozent des Chores bzw. seines Trägers an der Grundfinanzierung. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.
Antragsfrist ist der 15. Mai 2024.