Kunst und Kultur

BST-Verwaltungsrat erteilt Auftrag zu Verhandlung über Auflösung des Generalintendantvertrags

Der Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters hat in seiner Sitzung am Montag (30. November) in Karlsruhe das Kunstministerium einstimmig beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt die Auflösung des Dienstvertrages mit dem Generalintendanten für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis zum 31.8.2026 zu verhandeln und dem Verwaltungsrat zur Entscheidung vorzulegen. Dies hatten die Vorsitzenden, Kunstministerin Theresia Bauer und Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, dem Gremium zuvor vorgeschlagen.

„Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung die Grundlage für einen konstruktiven und vertrauensvollen Zukunftsprozess am Badischen Staatstheater geschaffen. Alle Beteiligten sind eingeladen, sich einzubringen“, sagte Ministerin Theresia Bauer am Dienstag (1. Dezember) in Stuttgart. Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup hob hervor: „Der Verwaltungsrat hat entscheidende Weichenstellungen sowohl für die personelle als auch für die strukturelle Entwicklung des Badischen Staatstheater vorgenommen. Besonders zuversichtlich stimmt mich, dass das Gremium geschlossen hinter den einzelnen Beschlüssen und Maßnahmen steht.“

Strukturkommission wird eingesetzt

Eine Strukturkommission mit Mitgliedern des Verwaltungsrates von Land und Stadt wird bis zum Sommer eine Empfehlung für die künftige Leitungs- und Organisationsstruktur des Badischen Staatstheater aussprechen. Die Vor- und Nachteile des bestehenden Leitungsmodells mit Generalintendanz und Geschäftsführendem Direktor sollen vor dem Hintergrund der betrieblichen Gegebenheiten des Badischen Staatstheaters analysiert werden. Bei diesem Prozess werden die Theaterleitung, der Personalrat und die Belegschaft sowie externe Expertise einbezogen.

„Theaterleitung, Spartendirektorinnen und -direktoren, alle Personen mit Führungsverantwortung und die Beschäftigten des Badisches Staatstheaters haben die gemeinsame Verantwortung, zu einer vertrauensvollen und kollegialen Betriebskultur beizutragen. Gerade in Corona-Zeiten ist dies für den Theaterbetrieb besonders herausfordernd. Sie können sich mit Ideen und Vorschlägen im Zukunftsprozess einbringen“, sagte Ministerin Theresia Bauer. „Angesichts der kontroversen Diskussion über die aktuellen Leitungsstrukturen soll die Suche nach einer Nachfolge für die Intendanz erst dann erfolgen, wenn der Verwaltungsrat das Leitungs- und Organisationsmodells einer kritischen Überprüfung unterzogen haben“, so die Ministerin weiter.

Interimslösung als nächste Aufgabe

Die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Generalintendanten hat keine Auswirkungen auf die laufenden Verträge mit den Sparten- und Abteilungsleitungen. Diese gehen über den Sommer 2021 hinaus und stehen nicht zur Disposition. Hier wird von personeller Kontinuität ausgegangen. Zur Bewältigung des aktuellen operativen Tagesgeschäfts am Badisches Staatstheater gibt es, sofern erforderlich, funktionierende Vertretungsregeln. Der Verwaltungsrat dankte den Stellvertretungen des Generalintendanten für ihre Arbeit.

Für die nächste Spielzeit soll eine Findungsgruppe mit Mitgliedern des Verwaltungsrates bis zur nächsten Sitzung eine Empfehlung für eine Interimslösung erarbeiten. Dabei ist zu prüfen, ob und für wie lange eine Interimsintendanz beim Badisches Staatstheater erforderlich ist. Die Findungsgruppe wird dazu die Theaterleitung, den Personalrat und die Spartenleitungen anhören.

Maßnahmenpaket wird konsequent weiter umgesetzt

Der Verwaltungsrat würdigte das Engagement der Mitarbeiterschaft und betonte, dass er bei seinen Entscheidungen die Vorschläge und Anstöße aus dem Theater aufnehmen und einbeziehen werde. Konsequent weiter verfolgt werden sollen die vom Verwaltungsrat im Sommer beschlossenen Maßnahmen des Zukunftsprozesses am Badischen Staatstheater.

Ein Großteil wurde bereits umgesetzt:

  • Neben den zahlreichen Gesprächen auf allen Ebenen seit der Sommerpause hat die Theaterleitung gemeinsam mit den Beauftragten zum partnerschaftlichen Verhalten und mit dem Personalrat vereinbart, dass eine intern gebildete Gruppe gemeinsam die interne Vertrauensstelle bildet.
  • Die Einrichtung einer externen Vertrauensanwältin für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt hat das Ministerium inzwischen vorgenommen.
  • Die Zielvereinbarung zur Verbesserung der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zu einer kollegialen und vertrauensvollen Führungskultur mit dem Generalintendanten ist unterschriftsreif.
  • Die erste Durchführung der regelmäßigen professionellen Mitarbeiterbefragungen ist für Dezember/Januar vorgesehen.
  • Die Kommunikation mit dem Personalrat wurde intensiviert.

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