Studium

BW legt Nothilfefonds für Studierende auf / Bauer: „Es geht jetzt um schnelle und unkomplizierte Hilfe“

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Baden-Württemberg legt einen Studierenden-Nothilfefonds mit einer Million Euro für Härtefälle auf – für Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren haben und damit in eine finanzielle Notlage geraten sind.

„Wir stellen den Studierenden über einen BW-Nothilfefonds Gelder zur Überbrückung der weggefallenen Nebenjobs zur Verfügung und federn damit Notlagen mit zinsfreien Darlehen ab. Nicht alle haben Eltern, die wegbrechende Einnahmen einfach auffangen und diese ausgleichen können, zumal auch sie von Pandemie-bedingten Einschränkungen betroffen sein können. Studienabbrüche aus finanziellen Gründen müssen unbedingt verhindert werden. Unsere Unterstützung soll so schnell und unkompliziert wie möglich bei den Studierenden ankommen“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Dienstag (28. April) in Stuttgart.

Als Folge der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist das öffentliche Leben in weiten Teilen zum Erliegen gekommen. Insbesondere mit der Schließung von gastronomischen Einrichtungen und Geschäften haben viele Studierende keine Möglichkeiten, über studentische Jobs Geld zu verdienen, um so Studium und Lebensunterhalt zu finanzieren. Circa zwei Drittel aller Studierenden hatten bislang einen solchen Zuverdienst – nicht wenige sind daher in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Mit dem Nothilfefonds stellt das Land zinslose Darlehen in Höhe von bis zu 450 Euro für die Monate April und Mai – somit insgesamt bis zu 900 Euro – für Studierende in einer solchen Notsituation zur Verfügung, wenn sie nachweisen, dass ihr Verdienst seit April entfallen ist. Die Bearbeitung der Anträge soll so schnell und unkompliziert wie möglich erfolgen. Die Umsetzung übernehmen die Studierendenwerke Baden-Württembergs.

Studierendenwerke übernehmen Abwicklung

„Die Studierendenwerke sind prädestiniert für diese wichtige Aufgabe: Sie verfügen über eine umfassende Expertise in der Beratung in sozialen Fragen und Fragen der Studienfinanzierung. Sie genießen das Vertrauen der Studierenden und bieten bereits jetzt unabhängig von der aktuellen Situation Hilfen für Studierende in Notlagen an. Zudem verfügen sie über die personellen Ressourcen und die fachliche Expertise, um diese Darlehen an Studierende ausgeben zu können. Ich bin unseren acht Studierendenwerken im Land daher sehr dankbar, dass sie sich sofort bereit erklärt haben, die Abwicklung zu übernehmen. Wir dürfen hier keine weitere Zeit verlieren“, so Bauer weiter. Die Ministerin hatte sich in einer Videokonferenz persönlich mit den Studierendenwerken verständigt.

Bund soll nicht verausgabte BAföG-Mittel zur Verfügung stellen

Gegenüber Bundesministerin Karliczek wird sich die Ministerin auch weiter dafür einsetzen, dass der Bund sich hier endlich selbst mit einem Förderprogramm engagiert. Sie erinnerte daran, dass allein im Jahr 2019 900 Millionen Euro an BAFöG Mitteln im Bundeshaushalt nicht verausgabt wurden. „Wann endlich wird die Bundesregierung ihren angekündigten Notfallfonds realisieren?“, so Bauer.

„Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass eine bundesweite Lösung die beste wäre, weil es letztendlich um eine Erweiterung der BAföG-Idee in diesen Notfall-Zeiten geht. Da wir die Studierenden aber weder so lange warten lassen können noch wollen, hat Baden-Württemberg nun vorgelegt. Ich appelliere, dass der Bund sehr bald nachzieht“, so Bauer.

„Mit all diesen Bausteinen – dem Baden-Württemberg-Notfonds für Studierende, einem möglichen Fonds aus nicht verausgabten BAföG-Mitteln und dem breiten Spektrum sozialer Dienstleistungen der Studierendenwerke – können wir den Studierenden in dieser Ausnahmesituation verlässlich und unkompliziert unter die Arme greifen“, sagte die Wissenschaftsministerin.

Weitere Informationen

Der BW-Nothilfefonds bietet eine Möglichkeit der Zwischenfinanzierung für Studierende, die die bestehenden Hilfs- und Fördermöglichkeiten nicht oder in nicht ausreichendem Maße ausschöpfen können. Antragsberechtigt sind immatrikulierte Studierende der Mitgliedshochschulen der Studierendenwerke Baden-Württembergs, die belegen, dass aufgrund entfallener Zuverdienstmöglichkeiten eine Notlage entstanden ist und die keine anderen ausreichenden Leistungen, wie zum Beispiel BAföG oder Stipendien, beziehen.

Anträge können bei den zuständigen Studierendenwerken gestellt werden, die über die Anträge auch entscheiden.