Damit Baden-Württembergs reiche Kulturszene trotz Corona weiter ein attraktives künstlerisches Programm möglich machen kann, setzt das Kunstministerium das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ fort. Es geht nun in die zweite von insgesamt drei Förderrunden. Von 170 eingegangenen Projektanträgen wurden 62 Projekte von einer unabhängigen Jury empfohlen. Sie werden mit insgesamt rund 1.7 Mio. Euro gefördert.
„Ich bin sehr beeindruckt von der Kreativität und dem Ideenreichtum unserer Kunst- und Kulturszene“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (25. September) in Stuttgart. „Und ich freue mich, dass in der zweiten Runde sowohl die Anzahl der Anträge weiterhin steigt als auch die der tatsächlich geförderten Projekte. So können wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Bestehen der kulturellen Angebote im Land zu sichern.“
Die Bewertung der eingegangenen Anträge erfolgte durch eine unabhängige Jury. Die Jury setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Fola Dada, Sängerin, Professorin für Jazzgesang an den Musikhochschulen Stuttgart, Nürnberg und Mannheim, Dozentin an der Landesakademie Ochsenhausen und Gesangsschulleiterin
- Eleonore Hefner, 2013 –2017 Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung Soziokultur, 2014-2020 Vorstandsmitglied des European Network of Cultural Centres ENCC
- Christian Gögger, Künstlerischer Leiter Kunstverein Esslingen
- Anita Kerzmann, Leitung Kulturförderprogramm „Tor 4“ bei BASF
- Heike Kramer, Projektleiterin Digitale Kultur bei der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg
Eine Übersicht der bewilligten Anträge finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ umfasst drei Förderrunden, in denen künstlerische Projekte sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate und künstlerischer Konzepte gefördert werden. Daneben können Projekte zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler und zur Stärkung der Breitenkultur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts eingereicht werden.
Anträge für die dritte und letzte Förderrunde können noch bis 4. Oktober 2020 über die Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gestellt werden. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Um die Corona-Mittel bewerben dürfen sich ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.), die gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gründungsdatum vor dem 01.01.2020 liegt. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger einer Kultureinrichtung antragsberechtigt.
Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro, in Ausnahmen können Projekte mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Der Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.