Kunst und Kultur

Innovationsfonds Kunst: Land schreibt Förderlinien „Innovative Projekte“, „Kulturelle Bildung“ und „Kunst und Kultur für das ganze Land“ aus

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Kunststaatssekretärin Petra Olschowski: „Innovationsfonds Kunst steht für einen freien und offenen Kulturbegriff, der Toleranz, Neugier und Teilhabe in sich vereint"

Bis zum 11. Dezember 2016 können sich Kulturschaffende im Land im Rahmen der 1. Fördertranche 2017 des Innovationsfonds Kunst bewerben. Die aktuelle Ausschreibung umfasst die Förderlinien „Innovative Projekte“, „Kulturelle Bildung“ und „Kunst und Kultur für das ganze Land“. Damit geht das im Jahr 2012 ins Leben gerufene Förderprogramm bereits in die neunte Runde. 

„Kunst und Kultur helfen uns, die Welt zu reflektieren und besser zu verstehen. Gleichzeitig erzeugen sie Identität und bringen Menschen in Beziehung zueinander. Der Innovationsfonds Kunst steht für einen freien und offenen Kulturbegriff, der Toleranz, Neugier und Teilhabe in sich vereint“, so Kunststaatsekretärin Petra Olschowski. 

 

Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs fest etabliert. Er schafft kreative Spielräume für neue Ausdrucks- und Beteiligungsformen, für spartenübergreifende Ansätze und ungewöhnliche Aufführungsorte in allen Sparten des Kulturbereichs. Seine Stärke liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltagsbetrieb Raum für neue Entwicklungen geben. Seit seiner Einführung im Jahr 2012 wurden insgesamt 420 Projekte mit mehr als 10 Mio. Euro unterstützt.

 

Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugeordnet sein. Einzelpersonen oder freischaffende Künstlerkollektive können keine Anträge stellen, außer es besteht eine Kooperation mit einem antragsberechtigten Partner. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen drei Programmlinien 50.000 Euro.

 

Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Ende Februar 2017 geplant.

 

Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch. Die Vorlagen für die Online-Anträge sind abrufbar unter: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen/

Die Ausschreibungsunterlagen, Richtlinien sowie FAQs zum Innovationsfonds Kunst stehen dort ebenfalls zum Download bereit. Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass die Richtlinien leicht modifiziert wurden.

 

Weitere Informationen zum Innovationsfonds Kunst unter:
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/innovationsfonds-kunst