Die Landesregierung hat weitere Corona-Soforthilfen für Kunst und Kultur in einem Gesamtumfang von 50 Millionen Euro beschlossen. Die Mittel fließen in einen Hilfefonds für pandemiebedingt in finanzielle Not geratene Kunst- und Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg (32,5 Mio.), in das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ für neue Formate unter Corona-Bedingungen (7,5 Mio.) und in ein Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur (10 Mio.).
Darüber hinaus wurden bereits mehr als 75 Millionen Euro Soforthilfe an notleidende Künstlerinnen und Künstler direkt ausgezahlt. Auch dieses Programm wird fortgeschrieben werden. Damit können Soloselbstständige aus dem Kulturbereich und der Kreativwirtschaft weiterhin Corona-Soforthilfe beantragen und 1180 Euro monatlich für private Lebensunterhaltskosten anrechnen.
„Unter dem Strich stellt das Land damit mindestens 200 Millionen Euro für die Corona-Hilfen im Bereich Kunst und Kultur zur Verfügung“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer am Dienstag (22. Juni) in Stuttgart. „Das zeigt, welchen Stellenwert Kunst und Kultur in unserem Land haben. Jetzt geht es darum, die Mittel vor allem dorthin zu bringen, wo unsere einzigartige und vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft existenziell und dauerhaft bedroht ist.“
Das am Dienstag beschlossene weitere Corona-Hilfspaket umfasst Unterstützungen für durch die Corona-Einschränkungen in Not geratene Kunst- und Kultureinrichtungen aber auch für die Vereine der Breitenkultur. „Für sie ist die Corona-Krise eine ganz besondere Herausforderung“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski: „Die vielen engagierten Vereine der Amateurmusik, des Amateurtheaters oder der Heimatpflege erleiden immense finanzielle Einbußen durch den Wegfall von Eintrittsgeldern und Bewirtungserlösen.“ Besonders wichtig sei darüber hinaus, dass die freiberuflich arbeitende Szene nicht aus den Augen verloren werde: „Künstlerinnen und Künstler, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der ganzen Kreativbranche sowie all jene die hinter den Bühnen arbeiten – ihnen soll durch die Soforthilfe für Soloselbstständige auch in den kommenden Monaten direkt und schnell geholfen werden. Diese direkte, persönliche Unterstützung für freie Künstlerinnen und Künstler durch das Land Baden-Baden-Württemberg ist deutschlandweit in dieser Form einmalig“, sagte Petra Olschowski weiter.
Nothilfefonds von 32,5 Millionen Euro
Dieser Fonds zielt darauf ab, existenzielle Notlagen bei Kunst- und Kultureinrichtungen abzuwenden und einen Spielbetrieb auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Neben Investitionskosten sind auch Sach- und Personalkosten zur Umsetzung von Sicherheits- und Hygienekonzepten förder- oder zuwendungsfähig. Die Mittel aus dem Nothilfefonds sind insbesondere für die privat getragenen kulturellen Einrichtungen wie Soziokulturelle Zentren, Privattheater, Orchester und musikalische Ensembles, jährlich wiederkehrende Festivals und Festspiele, Kunstvereine und Freilichtmuseen vorgesehen. Auch Kinos bekommen Hilfen. Die Vergabemodalitäten werden ab Juli veröffentlicht.
Impulsprogramm von 7,5 Millionen Euro
Das Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ soll helfen, trotz der derzeitigen Beschränkungen kulturelle Veranstaltungen umzusetzen und spezielle Konzepte entwickeln zu können. Durch das Programm sollen Kulturprojekte mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden. Gefördert werden dabei insbesondere die Entwicklung und Erprobung digitaler oder analoger Formate, künstlerischer Konzepte und Angebote für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen. Die Programmausschreibung erfolgt voraussichtlich im Juli.
Förderprogramm für Vereine der Breitenkultur von bis zu 10 Millionen Euro
Um das Wiederaufleben des Vereinslebens trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu ermöglichen, sollen Vereine der Breitenkultur gezielt finanziell unterstützt werden. Das Geld soll schnell an rund 9.000 Vereine der Breitenkultur gehen, abgestuft nach der Zahl ihrer aktiven Mitglieder. Die Abwicklung des Programms erfolgt über die zentralen Dachverbände der Breitenkultur.
Weitere Informationen
Über die jetzt vom Kabinett beschlossenen Hilfen hinaus wurde im „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ zur Unterstützung der Kunst- und Kulturlandschaft in Pandemiezeiten neben der schrittweisen Wiederöffnung von Einrichtungen bereits Folgendes umgesetzt:
Die Soforthilfe Corona: Privat getragene Kultureinrichtungen sind dort antragsberechtigt und haben bereits Liquiditätshilfen erhalten. Freiberufliche Künstler und Soloselbstständige mit Wohnsitz in Baden-Württemberg können auch pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen. Diese wichtige Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg soll verlängert werden.
Das Förderprogramm „Kultur Sommer 2020“: Mit 2,5 Millionen Euro werden kleinere Veranstaltungen in allen künstlerischen Sparten und in der Breitenkultur unterstützt, die unter Corona-Bedingungen stattfinden können. Die Ausschreibung dazu läuft bereits und ist bis zum 15. Juli möglich. Rund 900.000 Euro sind bereits bewilligt worden.
Für die Filmwirtschaft und Kinos sind in einem Umfang von rund 1,3 Millionen Euro Hilfeleistungen durch die Medien- und Filmgesellschaft bereits erfolgt bzw. in Umsetzung befindlich. Diese sind im Einzelnen: Beteiligung am nationalen Maßnahmenpaket der Bundes- und Länderförderer, Notfallplan mit Verzicht auf 2020 fällige Darlehensrückzahlungen aus Produktions- und Verleihförderung sowie aus Kinoinnovationsdarlehen, Förderung bei Produktionsabbruch, Aufstockung der 2019 verliehenen Kinopreise und gemeinsames Programm mit dem SWR zur Förderung dokumentarischer Kurzfilme zum Thema Corona.
Um die Amateurmusik in der Krise zu stärken, beabsichtigt das Ministerium, die für 2021 geplante Erhöhung der Dirigenten- und Chorleiterpauschale auf 500 Euro vorzuziehen. Für 2020 bedeutet das eine Erhöhung um 70 Euro für jeden einzelnen Verein. Davon profitieren 6.300 Vereine im Land unmittelbar.
Den gesamten Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand finden Sie hier.