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KIT 2.0 - Weitere Schritte zur Vollendung der KIT-Fusion / Bauer: "Bundesweit einmalige Rahmenbedingung für Forschung, Lehre und Innovation"

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Der baden-württembergische Landtag berät am heutigen Mittwoch (16. Dezember) in erster Lesung ein Gesetz zur Vollendung der bundesweit einzigartigen Fusion am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Auf diese hatten sich Bund und Land geeinigt. Bundesweit beispiellos festigen und vertiefen eine Universität und ein Großforschungszentrum ihre bereits erfolgte Fusion. Als „Die Forschungsuniversität in der Helmholtz Gemeinschaft“ kann das KIT künftig Forschung, Lehre und Innovation noch stärker verschränken.

„Bereits heute ist das KIT eine exzellente und einzigartige Wissenschaftseinrichtung. Künftig arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erfüllung der universitären und der Großforschungsaufgaben nicht mehr in getrennten Bereichen. Dafür gilt ein einheitlicher Rechtsrahmen. Dies unterstreicht die Einzigartigkeit des KIT in der bundesdeutschen Wissenschaftslandschaft und schafft noch bessere Grundlagen für Forschung, Lehre und Innovation aus einem Guss“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer anlässlich der Einbringung des Gesetzes in Stuttgart. Diese Rahmenbedingungen und Wissenschaftsumgebung gebe es in dieser Form so nur am KIT. „Ein besonderer Dank gilt der konstruktiven Haltung des Bundes zur weiteren Fortentwicklung des KIT“, so die Ministerin.

Um das volle Potenzial in Forschung, Lehre und Innovation auszuschöpfen, werden administrative Hürden abgebaut und mehr Flexibilität in der Mittelverwendung und beim Personaleinsatz ermöglicht. Es galt – insbesondere in den Bereichen Personal und Finanzen – ganz neue Rechtskonstruktionen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen einer Landesuniversität als auch einer Großforschungseinrichtung Rechnung tragen. Zum rechtlichen und finanziellen Rahmen der Fusion haben sich Land und Bund über eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, die zu Beginn des kommenden Jahres unterzeichnet werden soll.

Das KIT werde auch künftig Aufgaben einer Universität und eines Großforschungszentrums haben. „Die Kombination von freier Grundlagenforschung und strategischer Helmholtz-Forschung in einer Einrichtung gehört zur DNA des KIT“, so Ministerin Bauer weiter. „Gerade diese Kombination macht die besondere Attraktivität des KIT aus. Sie schafft eine Magnetwirkung, die national wie international exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie auch Studierende nach Karlsruhe ziehen wird.“ Ziel sei es, durch die stärkere Einheit Synergien zu erzeugen, die zu einer noch höheren wissenschaftlichen Qualität führen. Studierende hätten künftig die einzigartige Möglichkeit, unmittelbar auch an Großgeräten der Großforschung mit ausgebildet zu werden – und ihrerseits Impulse für die Großforschung zu setzen.

„Dass das 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetz nun in den Landtag eingebracht wird, ist ein gewaltiges Signal für uns. Denn das neue Gesetz zeigt einen Weg auf, wie wir am KIT die nächste Stufe der Einheit erklimmen können“, sagte der Präsident des KIT, Professor Holger Hanselka. „Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen sich künftig an Universitäts- und Großforschungsaufgaben gleichermaßen beteiligen können. Wir werden einen Personalkörper und ein einheitliches Rechtsregime haben. Damit lassen wir endlich die Welt der getrennten Systeme hinter uns“, so Hanselka weiter. „Dies wird die strategische Ausrichtung des KIT als Exzellenzuniversität im Wettbewerb der Forschungseinrichtungen weiter stärken und damit wird Realität, was wir uns lange gewünscht haben. Ich freue mich sehr, dass das neue Gesetz nun den Weg in den Landtag gefunden hat und danke allen Beteiligten, insbesondere auch der Politik, für die Unterstützung, das Vertrauen und den Mut, gemeinsam mit uns diesen Schritt zu gehen.“

„Das KIT gehört als Exzellenzuniversität zu den renommiertesten Universitäten in Deutschland mit hoher, aber ausbaubarer internationaler Strahlkraft“, sagt der Vorsitzende des Aufsichtsrates des KIT Professor Michael Kaschke. „Mir ist es wichtig und auch ein gemeinsames Ziel mit dem Präsidium, die Entwicklung des KIT als einzigartige Wissenschaftseinrichtung weiter voranzubringen, damit es seine riesigen Potenziale in Forschung, Lehre und Transfer noch besser entfalten kann. Die Einbringung des 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetzes in den Landtag ist daher für mich ein enorm wichtiger Schritt“, so Kaschke weiter. „Denn es zeigt, dass die Politik notwendige politischer Weichenstellungen vornimmt und dem KIT einen klaren Gestaltungssauftrag mitgibt.“

Mit der Reform und der weiteren Verschränkung der Aufgaben des KIT sollen die Rahmenbedingungen des KIT für die Wahrnehmung seiner Aufgaben gestärkt werden. Das KIT soll in einer Institution mit gemeinsamen Strukturen und mit einem einheitlichen Rechtsrahmen außeruniversitäre und universitäre Spitzenforschung mit exzellenter akademischer Ausbildung verbinden und Kristallisationspunkt für umfassende Innovationen sein. Ziel ist die weitere Verschränkung von Forschung, Lehre und Innovation – von der Grundlagenforschung bis zur anwendungsorientierten Forschung auf hohem Niveau und mit korrespondierender Lehre.

Sichtbaren Ausdruck findet dies im KIT-Gesetz u.a. in der Aufhebung der bisher verselbständigten Bereiche „Universitätsbereich“ und „Großforschungsbereich“ sowie der Auflösung der entsprechenden Sondervermögen. Die Aufgaben des wissenschaftlichen Personals werden zusammengeführt. Für das wissenschaftliche Leitungspersonal wird ein neues Statusamt eingerichtet; Dienstaufgabe können sowohl universitäre wie auch Großforschungsaufgaben sein. Damit ist es möglich, den einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Aufgaben sehr flexibel zuzuweisen.

Nachdem laut der abgestimmten Verwaltungsvereinbarung die Bundesmittel für die Großforschungsaufgabe dem KIT künftig über das Land zur Verfügung gestellt werden sollen, enthält der Gesetzentwurf Instrumente, die das Wissenschaftsministerium benötigt, um die Vorgaben des Bundes bezüglich der Großforschungsmittel an das KIT sicher zu stellen.

Weitere Informationen

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist eine der größten deutschen Wissenschaftseinrichtungen. Das KIT wurde am 1. Oktober 2009 als Zusammenschluss der Universität Karlsruhe und der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH gegründet. Es ist sowohl Universität als auch Großforschungseinrichtung in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF).

Damit ist das KIT die bundesweit erste und in dieser weitgehenden Gestalt nach wie vor auch einzige Einrichtung, die in Form der Fusion zweier Einrichtungen unterschiedlichen Typus die sog. „Versäulung“ der deutschen Wissenschafts- und Forschungslandschaft in universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen überwindet. Somit besitzt die Fusion des KIT einen starken überregionalen Symbol- und möglichen Vorbildcharakter für die bundesrepublikanische Wissenschafts- und Forschungspolitik.

Die Universitätsaufgaben werden institutionell vollständig vom Land Baden-Württemberg finanziert. Die Großforschungsaufgaben werden institutionell in dem für die HGF-Zentren üblichen Finanzierungsschlüssel von Bund und Sitzland im Verhältnis 90:10 finanziert.

Als „Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ schafft und vermittelt das KIT Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist es, zu den globalen Herausforderungen maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Dazu arbeiten rund 9.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer breiten disziplinären Basis in Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammen. Seine 24.400 Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungsorientiertes universitäres Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor.

Das KIT wurde 2019 im Zuge der Exzellenzstrategie als Exzellenzuniversität ausgezeichnet.

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