Kunst und Kultur

Kunstministerium gibt erste Fördertranche für den „Kultur Sommer 2020“ frei

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Kunst und Kultur Kunstministerium gibt erste Fördertranche für den „Kultur Sommer 2020“ frei

Das kurzfristig aufgestellte Unterstützungsprogramm „Kultur Sommer 2020“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geht in die erste Runde, die ersten Anträge wurden von einer externen Jury ausgewählt. Das Programm, das kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen fördert, ist in insgesamt vier Antrags- bzw. Förderrunden unterteilt.

„Nachdem wir viele Wochen auf das direkte Erlebnis von Kunst und Kultur verzichten mussten, sind seit Anfang Juni wieder kleinere Veranstaltungen möglich. Mit unserem Programm ‚Kultur Sommer 2020‘ unterstützen wir Kultureinrichtungen und Vereine dabei, solche Veranstaltungen zu konzipieren, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen umgesetzt werden können. Wir haben das Programm innerhalb weniger Tage aufgelegt und so aufgebaut, dass eine Förderung kurzfristig möglich ist. Ich freue mich, dass bereits nach so kurzer Zeit die ersten 44 Anträge ausgewählt wurden und den Zuschlag erhalten konnten. Damit fließen in einer ersten Tranche bereits Fördermittel in Höhe von über 900.000 Euro an Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur im Land. Damit trägt auch das Land dazu bei, dass die von vielen Menschen lang vermisste Kultur wieder ihren Platz im öffentlichen Leben einnehmen kann“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Montag (15. Juni) in Stuttgart. Das Programm „Kultur Sommer 2020“ ist mit insgesamt 2,5 Millionen Euro dotiert.

Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen und gleichzeitig ein attraktives kulturelles Angebot machen können. „Kunst ist gerade in diesen Zeiten unverzichtbar. Sie eröffnet Begegnungsorte und Reflexionsräume“, so Olschowski.

Die Anträge, die durch eine externe Jury ausgewählt wurden, kommen unter anderem von Theatern, Kulturzentren, Tanz- und Literaturveranstaltern, Kinos, Jazzclubs, Ensembles, Kunstmuseen und -vereinen sowie einem Verein der Breitenkultur.

Eine Übersicht der bewilligten Anträge finden Sie hier.

Anträge können weiterhin bis 15. Juli 2020 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gestellt werden (https://bit.ly/2MQGghd). Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur in Zusammenarbeit mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidungen erfolgen etwa vier Wochen nach Antragseingang. Das Kunstministerium hat den Zeitraum zur Realisierung der Projekte auf den 30. September 2020 erweitert. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 5.000 Euro.

Weitere Informationen

Die Ausschreibung für den „Kultur Sommer 2020“ konzentriert sich auf die Sommermonate, damit Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler schnell wieder arbeiten und kleinere Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Daran schließt das noch umfangreichere Programm „Kunst trotz Abstand“ im Volumen von 7,5 Millionen Euro an, mit dem das Kunstministerium besondere Angebote und Formate fördert, die eine längere Planung benötigen.

Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, das das Kunstministerium im Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt hat, rund 50 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen.

Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand: https://bit.ly/2ADa5yP

Pressemitteilung als pdf