Das Land Baden-Württemberg fördert Ideen und Konzepte zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum. Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und kommunale Verbünde, Bibliotheken, Einrichtungen kultureller Bildung sowie Vereine und bürgerschaftliche Initiativen. Insgesamt steht eine Fördersumme von 120.000 Euro zur Verfügung.
Das Land Baden-Württemberg fördert Ideen und Konzepte zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum. „Bibliotheken sind Orte des Lesens, der Literatur, der Bildung, des lebenslangen Lernens und Begegnungsräume. Sie ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern sich weiterzubilden, auch in technologischen Innovationen, hier eignet man sich digitale Kompetenzen an. Vor allem in ländlichen Räumen Baden-Württembergs weist die Bibliotheksversorgung vereinzelt immer noch Lücken auf. Deshalb unterstützen wir Ideen und Konzepte, die diese Lücken vor Ort schließen. Ziel ist: Eine Bibliotheks-Grundversorgung in der Fläche“, sagte Kulturstaatssekretär Arne Braun anlässlich der Vorstellung des neuen Bibliotheksförderprogramms am Dienstag (28. Mai) in Stuttgart. Insgesamt steht eine Fördersumme von 120.000 Euro zur Verfügung.
Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und kommunale Verbünde, Bibliotheken, Einrichtungen kultureller Bildung sowie Vereine und bürgerschaftliche Initiativen. Entwickelt wurde es von einem neugeschaffenen Bibliotheksbeirat der Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. „Ich danke allen Mitgliedern des Bibliotheksbeirats für ihre Unterstützung. So hat sich ein ernsthafter Geist entwickelt, der das Thema voranbringt. Die Tatsache, dass neben Bibliotheksexpertinnen und -experten des Landes auch die kommunalen Spitzenverbände und der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Bibliotheksverbands in dem Gremium mitwirken, verleiht der Idee einen spürbaren Schub“, würdigte Staatssekretär Arne Braun das Engagement der Beiratsmitglieder
Der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Dr. Frank Mentrup, erklärte dazu: „Für Städte und Gemeinden tragen öffentliche Bibliotheken in erheblichem Maße zur demokratischen Entwicklung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Leider haben in Baden-Württemberg viele Menschen noch immer keinen oder nur erschwerten Zugang zu Bibliotheken und damit zu vielfältiger Information. Diesem Zustand möchte unser Förderprogramm entgegenwirken, um allen die Chance zu eröffnen, wohnortnah die Möglichkeiten, die eine Bibliothek bieten kann, nutzen zu können.“
Auch der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, begrüßt das neue Förderprogramm: „Bibliotheken sind Treffpunkte der kulturellen Bildung. Sie bereichern das gesellschaftliche Leben in unseren Städten und Gemeinden und eröffnen Jung und Alt den qualifizierten Zugang zu Literatur, Tonträgern, digitalen Medien und oft noch vielem mehr. Mit diesem Förderprogramm soll es gelingen, die Landkarte der Bibliotheken im Land weiter zu verdichten und so die Gleichwertigkeit auch in der kulturellen Bildung weiter zu stärken.“
Weitere Informationen:
Mit dem Programm gefördert werden Konzeptentwicklungen mit realistischer Umsetzungsperspektive sowie erste konkrete Vorhaben zur Grundausstattung. Die Konzeptentwicklungen bzw. die Vorhaben müssen auf mindestens drei Monate angelegt und im Zeitraum vom 1. November 2024 bis 30. September 2025 umgesetzt werden. Die Förderung des Landes beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 25.000 Euro. Eine Mitfinanzierung der beteiligten Kommunen in Höhe von mindestens 50 Prozent des beantragten Landeszuschusses wird vorausgesetzt.
Betreut wird das Bibliotheksförderprogramm von den Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen in den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen, bei denen auch die Förderanträge einzureichen sind. Die Förderentscheidungen trifft eine Jury. Die Fördermittel stammen zur Hälfte aus Landesmitteln, die vom Landtag bereitgestellt wurden. Der übrige Betrag wird in Absprache mit dem Städtetag und dem Gemeindetag Baden-Württemberg aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert.
Anträge für das Bibliotheksförderprogramm können ab sofort gestellt werden. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Verbünde, die für bereits bestehende Bibliotheken eine Ausweitung ihrer örtlichen Reichweite anstreben oder die - gegebenenfalls zusammen mit Kultureinrichtungen, Einrichtungen kultureller Bildung, Vereinen oder bürgerschaftlichen Initiativen - eine kommunale öffentliche Bibliothek initiieren möchten. Die Antragsfrist endet am 15. August 2024.
Weitere Informationen zum Bibliotheksförderprogramm gibt es auf der Website des Kunstministeriums.