Hochschulmedizin

Stärkung der Hochschulkliniken

Niedersachsen und Baden-Württemberg setzen deutliches Signal für auskömmliche Finanzierung

Niedersachsen und Baden-Württemberg erhöhen den Druck, um eine Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulkliniken zu erreichen. Heute wurde im Plenum des Bundesrates ein entsprechender Gesetzesänderungsantrag der beiden Länder beschlossen. Dieser war zuvor im November im Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates (K-Ausschuss) bereits einstimmig beschlossen worden.

„Der gemeinsame Beschluss aller 16 Wissenschaftsministerien ist ein deutliches Signal. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen endlich Taten folgen“, fordert die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. „Die  Universitätsklinken in Deutschland, die für die Gesundheitsversorgung eine herausragende Bedeutung haben, müssen endlich auskömmlich finanziert werden.“

„Jetzt kommt es darauf an, dass alle Akteure an einem Strang ziehen, um die Finanzierung der Hochschulkliniken zu verbessern“ so die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Diese Einrichtungen sind unersetzlich sowohl in der Gesundheitsversorgung als auch in der Gesundheitsforschung. Der heutige Beschluss bringt uns hoffentlich weiter auf dem Weg zu einer soliden und angemessenen finanziellen Ausstattung der Universitätsklinika“, so die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Seit Jahren werden Volkskrankheiten wie Diabetes, chronische Atemwegs- oder chronische Magen-Darmerkrankungen verstärkt ambulant behandelt. Dadurch steigen in den Hochschulambulanzen die Patientenzahlen. Diese besonderen Leistungen der Hochschulkliniken werden derzeit nicht ausreichend finanziert. Von den 265 Millionen Euro jährlich, die der Bund im Zuge der Krankenhausreform zugesichert hatte, ist bislang noch kein einziger Euro geflossen. Die Umsetzungsfristen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes, mit dem die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hochschulambulanzen angepasst hat und welches im Juli 2015 in Kraft getreten ist, sind deutlich überschritten worden.

Ende November und Anfang Dezember 2016 haben zwei Bundesschiedsverfahren zu den Hochschulambulanzen stattgefunden, in denen Beschlüsse und Vereinbarungen zur Verbesserung der Finanzierung der Hochschulkliniken getroffen wurden. Der Gesetzesänderungsantrag und der gemeinsame Beschluss der Wissenschaftsministerien haben maßgeblich zu den Einigungen beigetragen. Trotz dieser Vereinbarungen besteht weiterhin gesetzlicher Handlungsbedarf, um die Finanzierung der Hochschulkliniken langfristig zu sichern und alle im Bundesratsantrag enthaltenen Änderungen umzusetzen.

Auf Initiative Niedersachsens und Baden-Württembergs war bereits im Juli 2016 ein weitreichender Entschließungsantrag im Bundesrat beschlossen worden (Bundesrat-Drs. 312/16), der die Bundesregierung zur besseren Finanzierung der Hochschulkliniken auf-fordert und eine Reihe von Schwierigkeiten der jüngsten Krankenhausreform des Bundes aufzeigt.