Hochschulmedizin

Wissenschaftsministerin Bauer: Bund darf Universitätskliniken nicht auf Corona-Kosten sitzen lassen

Die wegen der Corona-Pandemie extrem unter finanziellen Druck geratenen Universitätskliniken müssen aus Sicht von Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer vom Bund die vollen Kosten für ihren Einsatz erstattet bekommen. Die Kliniken stünden wirtschaftlich vor erheblichen Herausforderungen. Allein in Baden-Württemberg sei aufgrund der Entwicklungen der letzten Monate ein Defizit von mehr als 500 Millionen Euro für dieses Jahr zu befürchten, berichtete die Ministerin am Montag (6. Juli) in Stuttgart. „Die geplanten Hilfen des Bundes gleichen die Mindererlöse und Mehraufwendungen nur sehr unzureichend aus“, kritisierte Theresia Bauer.

Der Bund habe zwar durch die Ausgleichsverordnung nachgesteuert, die vom Bundesrat grünes Licht bekommen hat. „Aber leider nur halbherzig“, wie Ministerin Theresia Bauer anfügt. „Die Unikliniken haben die Intensivbetten seit Februar flächendeckend freigeräumt und schwerkranke Patienten aus Baden-Württemberg und selbst aus dem benachbarten Elsass versorgt – und nach wie vor will man sie auf einem großen Teil der Kosten sitzen lassen.“ Deshalb müssten die nun angepassten Ausgleichzahlungen rückwirkend gezahlt werden. Schließlich sei das Defizit seit März entstanden. Theresia Bauer kritisierte zudem, dass die dringend erforderlichen Ausgleiche im Ambulanzbereich ausgeblieben seien. Gerade bei den Ambulanzen seien hohe Erlösausfälle entstanden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn habe versprochen, dass kein Krankenhaus finanzielle Nachteile durch die Pandemie hinnehmen müsse. „Dass nun trotzdem Retter im Regen stehen bleiben, ist gewissermaßen ein Skandal“, so die Ministerin. Die Unikliniken hätten mit der Verschiebung elektiver Maßnahmen und der Verdoppelung der Beatmungsaktivitäten Leistungen im Auftrag der Solidargemeinschaft erbracht, die entsprechend auch die dabei entstandenen Kosten tragen müsse.

Das Land hatte den vier Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm Ende April Unterstützung zugesagt. Ahnend, dass eine Anpassung der Ausgleichzahlungen vom Bund erst mühsam akzeptiert und langsam umgesetzt werden würde, wie Theresia Bauer sagte. „Ohne die Soforthilfe der Landesregierung hätten unsere Uniklinika in Zeiten größter Belastung zusätzlich mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen gehabt. Hier hat sich die in den letzten Jahren gestärkte Handlungsfähigkeit unserer Finanzpolitik eindrucksvoll bezahlt gemacht.“

Das Programm des Landes setzt sich zusammen aus drei Bausteinen: Bis zu 528 Mio. Euro für die Sicherung des laufenden Betriebs, 72 Mio. Euro für Investitionen in den Ausbau von Intensivkapazitäten und 15 Mio. Euro für zusätzliche COVID-19-Forschung an den Medizinischen Fakultäten. 

Entsprechend den Forderungen der Ministerin hat der Bundesrat am Freitag auf Initiative von Baden-Württemberg die Bundesregierung zu weiteren Nachbesserungen für die Universitätskliniken und Maximalversorger aufgefordert: insbesondere sollen die beschlossenen Erhöhungen rückwirkend ab dem 16.03.2020 gewährt werden sowie die eine Entlastungspauschale für den Ambulanzbereich eingeführt und die Pauschale für neu geschaffene Intensivbetten erhöht werden.

Weitere Informationen

Drucksache Bundesrat: 348/20 Beschluss 

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