Kunst und Kultur

Zumeldung: Lockerungen in der Rechtsverordnung der Landesregierung

Zu den Änderungen und ersten Lockerungen in der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (17. April) in Stuttgart:

„Wir unterstützen die Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten sowie der Landesregierung. Es ist richtig, dass wir erste Schritte der Öffnung gehen. Für die Kultur bedeutetet dies, dass zunächst und unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und zu Hygienemaßnahmen öffentliche Bibliotheken und Archive vom 20. April an geöffnet werden können.

In einem nächsten Schritt wollen wir die Museen und Ausstellungshäuser in den Blick nehmen.

Wir werden die kommenden Wochen intensiv dazu nutzen, mit den verschiedenen Kultureinrichtungen zu prüfen, welche Schritte hin zu einer sukzessiven Öffnung möglich sind. Hierzu werden wir auf die Institutionen zugehen und gemeinsam darüber sprechen, was sich die Einrichtungen vorstellen können und was sich auch das Publikum wünscht. Wir alle machen ja aktuell die Erfahrung, wie sehr uns die Kultur fehlt – auch um die Erfahrungen, die wir gerade persönlich und gesellschaftlich machen, reflektieren, verarbeiten und verstehen zu lernen.“


Information:
Das bedeutet konkret, dass der Betrieb folgender Einrichtungen bis zum 3. Mai 2020 für den Publikumsverkehr weiterhin untersagt wird:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen,
  • Kinos

Für die Kultur bedeutet die Verordnung, dass in einem ersten Schritt und unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und mit Hygienemaßnahmen die Öffnung der öffentlichen Bibliotheken und Archive vom 20. April an möglich ist.