Hochschulen

Zumeldung zu PM des Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerde-verfahren Stöckle / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

Die Ablehnung der Anträge von Frau Dr. Stöckle auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes sind eine wichtige Weichenstellung. Die im Jahr 2015 getroffene Entscheidung von Hochschulrat, Senat und Wissenschaftsministerium, das Amt von Frau Dr. Stöckle vorzeitig zu beenden, kann jetzt umgesetzt und der neu gewählte Rektor ernannt werden

 

Die frühere Rektorin war vom Senat und Hochschulrat der Hochschule am 15. und 28. Januar 2015 abgewählt worden. Das Land hatte am 26. Februar 2015 dieser Abwahl zugestimmt und die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung angeordnet.

 

In erster Instanz hatte das VG Stuttgart noch der früheren Rektorin Recht gegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen ihre Abwahl wiederhergestellt. Auch hatte das VG dem Land untersagt, den neu gewählten Rektor zu ernennen. Kern der Entscheidung des VG war die Tatsache, dass die Beratungen im Senat und Hochschulrat nicht hochschulöffentlich waren. Weiter war moniert worden, dass das Ministerium möglicherweise auf die Arbeit der Kommission Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HöVF) Einfluss genommen habe.

 

Dem allem ist der 9. Senat des VGH nicht gefolgt und hat Land und Hochschule in diesem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vollumfänglich Recht gegeben.

 

Das Land wird die Beschlüsse sorgfältig analysieren und über das das weitere Vorgehen entscheiden.