Merkblatt zur Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen
Die Länder regeln die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade in eigener Zuständigkeit. Das Merkblatt informiert über die in Baden-Württemberg geltenden Bestimmungen.
Die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die für Baden-Württemberg geltenden Regelungen sind in diesem Merkblatt zusammengestellt.
Herausgeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Publikationsart: Faltblatt
Format: DIN A4
Publikationsdatum: Juli 2021