Mit einem Volumen von etwa einem Drittel der Haushaltsmittel ist die Kohäsions- und Strukturpolitik einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union (EU). Sie soll der Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Gemeinschaft dienen und dabei insbesondere Wachstum und Beschäftigung in den unterentwickelten Regionen fördern.
Baden-Württemberg ist über die beiden Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds) an der Umsetzung der EU-Strukturpolitik im Zeitraum von 2014-2020 beteiligt. Mit den EU-Fördermitteln soll in Vorhaben investiert werden, die einen bleibenden Mehrwert schaffen und neue Impulse für die Hochschulen setzen, darunter auch eine bessere Teilhabe an hochrangigen nationalen und internationalen Forschungsvorhaben.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste beschäftigungspolitische Instrument der Europäischen Union. Ziel es ist, innerhalb der Gemeinschaft die berufliche Verwendbarkeit und Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie Anpassungen an industrielle Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung zu erleichtern. In Baden-Württemberg stehen für die Förderperiode 2014 bis 2020 knapp 260 Mio. Euro EU-Kofinanzierungsmittel für ESF-Fördermaßnahmen zur Verfügung. Zuständige Verwaltungsbehörde für die operationelle Abwicklung im Land ist das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Im Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg werden folgende Programme aus ESF-Mitteln gefördert:
- Margarete-von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen
- COMENT (Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramme für mehr Frauen in Führungspositionen)
- Aus- und Aufbau von Strukturen der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen in Baden-Württemberg
- Entwicklung von Angeboten wissenschaftlicher Weiterbildung im Bereich High Performance Computing und Data Literacy
Ausschreibungen und Antragsformulare sind auf der zentralen Internetseite des ESF in Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de eingestellt.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt insbesondere Regionen mit Entwicklungsbedarf und Strukturproblemen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt zu steigern, sollen EFRE-Mittel seit 2007 jedoch auch stärkere Regionen dabei unterstützen, ihre Stärken zu erhalten und gezielt auszubauen. Finanziert werden beispielsweise Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen oder Infrastrukturmaßnahmen, aber auch Vorhaben, die der Forschung und technologischen Entwicklung sowie dem Schutz der Umwelt dienen.
In Baden-Württemberg stehen für die Förderperiode 2014 bis 2020 rund 290 Mio. Euro EU-Kofinanzierungsmittel für EFRE-Fördermaßnahmen zur Verfügung. Zuständige Verwaltungsbehörde des EFRE in Baden-Württemberg ist das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Im Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg werden folgende Programme aus EFRE-Mitteln gefördert:
- Forschungsförderung in „Zentren für Angewandte Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ (ZAFH)
- Förderung des Technologietransfers zwischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWen) und Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU)
- Förderung von Forschungsinfrastrukturen und Forschungsgroßgeräten
- Förderung regionaler Innovationszentren im Rahmen des ressortübergreifenden RegioWIN-Wettbewerbs
Ausschreibungen und Antragsformulare sind auf der zentralen Internetseite des EFRE in Baden-Württemberg www.efre-bw.de eingestellt.
Die Förderungen richten sich nach der Verwaltungsvorschrift des MWK zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg (VwV EFRE FEIH - 2014 - 2020).
Verwaltungsvorschrift vom 30. August 2021
REACT-EU
Die COVID-19-Pandemie hat Europa und die europäische Wirtschaft hart getroffen. Um die Folgen der Pandemie abzumildern und die Erholung der Wirtschaft in den Mitgliedstaaten zu unterstützen sowie eine Brücke zu den Strukturfondsprogrammen der Förderperiode 2021-2027 zu schlagen, stellt die Europäische Union zusätzliche Mittel für die Strukturfonds-Programme der laufenden Förderperiode im Rahmen von REACT-EU zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel werden für die Jahre 2021 und 2022 in den Operationellen Programmen der laufenden Förderperiode gebunden und müssen bis zum 31.12.2023 verausgabt sein.
Im Rahmen des EFRE sollen die zusätzlichen Mittel in erster Linie zur Unterstützung von Investitionen in Produkte und Dienstleistungen für Gesundheitsdienste, zur Unterstützung von KMU in Form von Betriebskapital oder Investitionsförderung, von Investitionen, die zum Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft beitragen, von Investitionen in Infrastruktur zur Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und für wirtschaftliche Maßnahmen in den besonders von den am stärksten betroffenen Sektoren abhängigen Regionen verwendet werden.
EFRE-BW Webseite