Landeshochschulgesetz und Hochschulfinanzierungsvereinbarung

Strukturelle Maßnahmen

Chancengleichheit ist im Landeshochschulgesetz und in der Hochschulfinanzierungsvereinbarung (HoFV II) verankert. Diese strukturellen Maßnahmen reichen von der Schaffung verlässlicher Perspektiven bis hin zur Stärkung der Gleichstellungsarbeit. Darauf aufbauend verfügt das Land über vielfältige individuelle Förderprogramme, die die Karriereaussichten für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen verbessern.

Landeshochschulgesetz

Durch das Landeshochschulgesetz wird die Gleichstellung an Hochschulen gefördert und gestärkt. Eine Vielzahl an Regelungen im LHG macht dies möglich:

Die Chancengleichheitsförderung ist an den Hochschulen Leitungsaufgabe. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschulleitung darin, die verfassungsrechtlich gebotene Chancengleichheit von Frauen und Männern durchzusetzen. Zentral für die erfolgreiche Förderung und Sicherung von Chancengleichheit ist das Berufungsverfahren von Professorinnen und Professoren. Die Berufungskommission hat aktiv weibliche Bewerberinnen im Rahmen des Verfahrens zu rekrutieren. Die Hochschulen erstellen Gleichstellungspläne, welche Steigerungsziele und Maßnahmen enthalten. 40 Prozent der Mitglieder der Hochschulräte müssen weiblich sein.

Für die Umsetzung der Chancengleichheit bietet das LHG den Hochschulen entscheidende Gestaltungsspielräume, um im Wettbewerb um die klügsten Köpfe Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern bspw. durch langfristige Beschäftigungsperspektiven zu binden.

Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung (HoFV II)

In der Hochschulfinanzierungsvereinbarung (HoFV II) und in der Vereinbarung davor hat das Wissenschaftsministerium die Chancengleichheit als verbindliche Zielsetzung für die Weiterentwicklung der Hochschulen verankert. Vereinbart wurden insbesondere eine Mindestausstattung der Gleichstellungsbeauftragten, die aktive Rekrutierung von Frauen (gezielte und persönliche Ansprache von geeigneten Kandidatinnen für die ausgeschriebene Professur) sowie die Verankerung von Chancengleichheit als einer zentralen Leistungsdimension in einem Kennziffernsystem. Des Weiteren verpflichten sich die Hochschulen, an der Untersuchung eines möglichen Gender Pay Gaps zwischen Professorinnen und Professoren mitzuwirken und entsprechend aufbereitete Daten bereitzustellen.

// //