Landeshochschulgesetz
Durch das Landeshochschulgesetz wird die Gleichstellung an Hochschulen gefördert und gestärkt. Eine Vielzahl an Regelungen im LHG macht dies möglich:
Die Chancengleichheitsförderung ist an den Hochschulen Leitungsaufgabe. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschulleitung darin, die verfassungsrechtlich gebotene Chancengleichheit von Frauen und Männern durchzusetzen. Zentral für die erfolgreiche Förderung und Sicherung von Chancengleichheit ist das Berufungsverfahren von Professorinnen und Professoren. Die Berufungskommission hat aktiv weibliche Bewerberinnen im Rahmen des Verfahrens zu rekrutieren. Die Hochschulen erstellen Gleichstellungspläne, welche Steigerungsziele und Maßnahmen enthalten. 40 Prozent der Mitglieder der Hochschulräte müssen weiblich sein.
Für die Umsetzung der Chancengleichheit bietet das LHG den Hochschulen entscheidende Gestaltungsspielräume, um im Wettbewerb um die klügsten Köpfe Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern bspw. durch langfristige Beschäftigungsperspektiven zu binden.
Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung (HoFV III)
In der Finanzierungsvereinbarung mit den Hochschulen hat das Wissenschaftsministerium in Ergänzung zu den rechtlichen Vorgaben die Chancengleichheit als verbindliches Ziel für die Weiterentwicklung der Hochschulen verankert. Mit der Hochschulfinanzierungsvereinbarung III (2026 – 2030) wird ein weiterer Meilenstein für die Förderung von Chancengleichheit gesetzt. Durch die Vereinbarung einer höheren Mindestausstattung für die Gleichstellungsbeauftragten und Bestimmungen zu den Ansprechpersonen für sexuelle Belästigung sowie für Antidiskriminierung, unterstreichen die Hochschulen ihr Engagement für Chancengleichheit. Daneben wirken die Hochschulen bei der erneuten Untersuchung des „Gender Pay Gaps“ mit und stellen entsprechend aufbereitete und differenzierte Daten bereit, um die Entwicklungen gegenüber 2021 festzustellen.
Darüber hinaus verfügt das Land über vielfältige individuelle Förderprogramme, die die Karriereaussichten für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen verbessern.