Abstimmung

Überregionales

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Die föderale Zuständigkeit der Länder für Kunst und Kultur bedeutet nicht, dass die kulturpolitische Verantwortung des Landes an seinen Grenzen endet. Vielmehr gibt es Fälle, in denen es sinnvoll ist, dass sich die Länder untereinander abstimmen und gemeinsam handeln.

Ein wichtiges Forum dafür ist der Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz. Zur Zusammenarbeit der Länder im Sinne eines „kooperativen Föderalismus“ gehört aber auch die gemeinsame Förderung von Einrichtungen, deren Arbeit in ganz Deutschland Wirkung entfaltet.  

Zu den wichtigsten dieser Einrichtungen, an deren Finanzierung sich das Land unmittelbar beteiligt, zählen: 

Kulturstiftung der Länder

1987 von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gegründet, besteht ihre Aufgabe vor allem in der Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur von nationalem Rang. Die Stiftung unterstützt den Erwerb von Kunstwerken für Museen, Archive und Bibliotheken in Deutschland, aber auch verschiedene Dokumentations- und Editionsprojekte.

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Sie betreut die Kulturgüter des ehemaligen Landes Preußen, wozu 16 Museen, die Staatsbibliothek, das geheime Staatsarchiv und eine Reihe von Forschungseinrichtungen gehören.

Deutsches Zentrum für Kulturgutverluste

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben beschlossen, zur schnelleren Ermittlung von Raubkunst aus der NS-Zeit eine gemeinsame Stiftung einzurichten. Sie wird ihren Sitz in Magdeburg haben und den Namen "Deutsches Zentrum für Kulturgutverluste" tragen. Unter dem Dach der neuen Stiftung bürgerlichen Rechts werden die "Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg" und die "Arbeitsstelle für Provenienzforschung" zusammengefasst.