Wissenschaft

Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Am 16. Oktober 2026 berät der Bundesrat über eine Novelle, die für die Wissenschaft in Deutschland und für die Länder von Bedeutung ist: das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

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Ministerin Petra Olschowski im Bundesrat

Rede der Ministerin

Eine Novellierung des Gesetzes war dringend notwendig, denn die Wissenschaftslandschaft steht heute vor anderen Herausforderungen als noch 2012, als das Gesetz eingeführt wurde. Mit der Novelle erhalten die außeruniversitären Einrichtungen endlich den Spielraum, den sie brauchen: vor allem um Spitzengehälter für Spitzenpersonal bezahlen zu können.

Deutschland ist ein Standort, der mit vielen regionalen Clustern und Verbünden in der Forschungslandschaft überzeugt. In den relevanten Schlüsseltechnologien sind wir international wettbewerbsfähig, auch weil wir enge Kooperationen mit der Wirtschaft und Industrie pflegen.

Für uns in Baden-Württemberg ist die industrienahe Forschung von ganz zentraler Bedeutung und wird in vielen Bereichen wie der Mobilität, in der Quantentechnologie, den Lebenswissenschaften und der Medizin sowie im Bereich der Luft- und Raumfahrt, gelebt und hebt uns auf ein internationales Spitzenniveau.

Die Hightech Agenda des Bundes soll ein Innovationsbooster für das ganze Land sein. Wichtig ist, dass wir dabei auch auf die Rahmenbedingungen schauen und dafür ist diese Novellierung ein wichtiger Schritt!

Klar ist: nur wenn wir die besten und klügsten Köpfe nach Deutschland bekommen, können wir die notwendigen Innovationen aus unserem System hervorbringen.

Ein Thema, das immer wieder als Hemmnis genannt wird, sind die Gehälter für das Spitzenpersonal. Denn wir haben in Deutschland in unserem Haushaltsrecht das Besserstellungsverbot verankert, das besagt, dass Empfänger öffentlicher Fördergelder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht besser bezahlen oder stellen dürfen, als vergleichbare Beschäftigte des Bundes im öffentlichen Dienst.  

Ich bin deshalb froh, dass mit der Novellierung des Gesetzes jetzt zumindest dann mehr bezahlt werden kann, wenn das Geld aus Drittmitteln, also zum Beispiel von einem Unternehmen, kommt. Oder eben von der EU, deren Fördermittel jetzt als Drittmittel gelten. Auch hier war eine Klarstellung wichtig.

Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist unerlässlich, dass wir Bürokratie da abbauen, wo wir können. Es ist erfreulich, dass jetzt die ganzen Einzelanträge auf Ausnahmen wegfallen und dass sich das BMFTR mit dem Bundesfinanzministerium auf den Wegfall von Steuerungs- und Informationspflichten verständigen konnte.

Was lange dauert wird dann am Schluss manchmal auch gut. Nachdem wir bereits 2023 den Gesetzesentwurf gemeinsam mit Niedersachsen und Sachsen eingebracht hatten und dieser nicht zum Abschluss gekommen ist, haben wir den Entwurf im Juli 2025 erneut eingebracht.

Am 24. September 2026 wurde das Gesetzt jetzt endlich durch den Bundestag beschlossen.

Von der Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes werden 150 Einrichtungen profitieren. Es ist ein Gesetz für das gesamte Wissenschaftssystem, für Fraunhofer in Stuttgart ebenso wie für die Leibniz-Institute in Sachsen, für die Helmholtz-Zentren im Norden und die Max-Planck-Institute überall in Deutschland.

Lassen Sie uns gemeinsam angehen, was für das Wissenschaftssystem insgesamt von Bedeutung ist und hier an einem Strang ziehen.