Hochschulen und Forschung
Veröffentlichung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg, Förderperiode 2021-2027, „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“
Ziel des Förderaufrufs ist die Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung für Erzieherinnen und Erzieher, um diesen die relevanten didaktischen, methodischen und persönlichen Kompetenzen zu vermitteln, damit sie Kinder noch besser an die geregelte, begleitete und reflektierte Nutzung digitaler Technologien heranführen können. Darüber hinaus soll neben dem genannten Aufbau und/ oder der Erweiterung der Kompetenzen der Erzieherinnen und Erzieher beim Einsatz von digitalen Medien und Technologien in Lehr-Lern-Umgebungen auch der Umgang mit digitalen Medien und Technologien im Rahmen der täglichen organisatorischen Arbeit vorangebracht werden.
Projekte des vorliegenden Aufrufs werden zu 40 % aus dem ESF Plus im Wege der Anteilsfinanzierung gefördert. Für den vorliegenden Aufruf stehen insgesamt rund 1,2 Mio. Euro ESF-Plus-Mittel zur Verfügung.
Antragsfrist ist der 16. November 2025.
Als Förderbeginn ist der 1. März 2026 geplant. Antragsberechtigt sind Pädagogische Hochschulen und Hochschulverbünde, bei denen eine Pädagogische Hochschule federführend (Antragstellerin) ist.
Der Förderaufruf sowie die Antragsunterlagen finden sich unter https://www.esf-bw.de/vom-esf-profitieren/wissenschaftliche-weiterbildung/wissenschaftliche-weiterbildung-2028-bedarfe-identifizieren-fachkraefte-qualifizieren-1-1
Im Gedenken an das Pogrom vom 9. November 1938 stellt der baden-württembergische Landtag dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) seit 1988 Stipendienmittel, die der Pflege der deutsch-israelischen Beziehungen dienen, zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind die Hochschulen Baden-Württembergs. Beantragt werden können Mittel für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die im Rahmen von Hochschulpartnerschaften einen Aufenthalt in Baden-Württemberg bzw. Israel planen sowie für Studienreisen und Veranstaltungen in diesem Zusammenhang.
Anträge für das Förderjahr 2026 können dem Wissenschaftsministerium bis zum 17. November 2025 vorgelegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind über die Hochschulleitung bzw. zentrale Verwaltung unter Bezugnahme auf das „Landtagsstipendienprogramm Israel“ ausschließlich elektronisch an poststelle@mwk.bwl.de zu senden.
Bei Rückfragen zur Ausschreibung können sich die Hochschulen an Frau Knappe,
E-Mail Mareen.Knappe@mwk.bwl.de, Tel. 0711 - 279 3116, wenden.

Das Wissenschaftsministerium hat das Margarete von Wrangell-Programm neu aufgelegt: Ab sofort erhalten Junior- und Tenure-Track-Professorinnen die Möglichkeit, ihr Forschungsfeld zu profilieren und gleichzeitig junge Postdoktorandinnen auf ihrem Weg auf eine Lebenszeitprofessur zu unterstützen, indem sie für drei Jahre eine frisch promovierte Wissenschaftlerin beschäftigen. Diese junge Wissenschaftlerin erhält über das Programm drei Jahre lang eine verlässliche Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L), um sich wiederum selbst für eine Post-Doc-Position wie Juniorprofessorin, Tenure-Track-Professorin oder Nachwuchsgruppenleiterin zu qualifizieren.
Für das vom Land und Europäischen Sozialfonds finanzierte Programm steht ein Budget von 9,13 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden kann eine Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Neben der Förderung des Beschäftigungsverhältnisses (EG 13/EG 14 TV-L) der frisch Promovierten steht dieser zusätzlich ein Qualifizierungsbudget von 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch sind rund 30 Förderungen möglich.
Die Ausschreibung des Programms erfolgt bis 31.05.2026. Antragsberechtigt sind alle W1-Professorinnen (Juniorprofessorinnen, Tenure-Track-Professorinnen), die an einer staatlichen Hochschule Baden-Württembergs beschäftigt sind, in den ersten eineinhalb Jahren in dieser Position.
Angesichts weltweiter Konflikte legt Baden-Württemberg ein spezielles Förderprogramm für verfolgte Wissenschaftler auf. Das mit einem Gesamtvolumen von einer Million Euro ausgestattete Förderprogramm wird durch großzügige Finanzierungen der Baden-Württemberg Stiftung und der Max-Jarecki-Stiftung ermöglicht, die beide zu gleichen Anteilen zu der Fördersumme beitragen. Damit sollen bis zu 25 Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines Stipendiums ihre wissenschaftliche Arbeit in Baden-Württemberg fortzusetzen. Über die Vergabe der ersten Stipendien wird eine Auswahlkommission im April 2017 entscheiden.
Weitere Informationen:
http://www.scholarrescuefund.org und http://www.scholarrescuefund.org/scholars/instructions-and-application
Zur Erhöhung des Professorinnenanteils an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg schreibt die Landesregierung das Mathilde-Planck-Lehrauftrags-programm aus.
Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Frauen über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb erforderlicher Berufungsvoraussetzungen zu unterstützen, indem sie Lehrerfahrung erwerben und Verbindungen zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg knüpfen können.
Über das Programm sollen schwerpunktmäßig Teilnehmerinnen berücksichtigt wer-den, die über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung mindestens eine der zwei weiteren Voraussetzungen erfüllen:
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen)
- mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben.
In begründeten Einzelfällen ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend, wenn ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss vorliegt und die Bewerbung auf eine Hochschulprofessur angestrebt wird.
Die Berufung auf eine Professur nach Abschluss der Programmteilnahme muss möglich erscheinen.
Die Förderung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von Mitteln für Lehraufträge an einer baden-württembergischen Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Hochschule kann mit der Teilnehmerin eine Vereinbarung zur Übernahme von Reisekosten, die im Rahmen des Lehrauftrags entstehen, treffen. Diese Kosten sind gegebenenfalls direkt mit der Hochschule abzurechnen. Die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von nebenamtlichem/nebenberuflichem Unterricht (UVergVwV) sowie des Landesreisekostengesetzes (LRKG) sind hierbei zu beachten.
Lehraufträge im Rahmen des Programms sind zeitlich auf maximal vier Semester bzw. zwei Studienjahre begrenzt. Sie dürfen an
- den Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen Umfang von vier Semesterwochenstunden,
- der Dualen Hochschule Baden-Württemberg einen Umfang von 128 Jahreslehrveranstaltungsstunden pro Studienjahr und
- an den Kunst- und Musikhochschulen einen Umfang von vier Lehrveranstaltungsstunden nicht überschreiten.
In besonderen Einzelfällen kann auf Antrag hiervon ausnahmsweise abgewichen werden.
Der Teilnehmerin soll Gelegenheit gegeben werden, die Berufungsvoraussetzungen, die möglicherweise noch fehlen, während des Förderzeitraums zu erlangen.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg sowie die einzelnen Stand-orte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Anträge sind im Einvernehmen mit der jeweiligen örtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu stellen.
Die Teilnehmerin darf während der zwei vorangegangenen Semester an der antragstellenden Hochschule oder dem antragstellenden Standort der Dualen Hochschule Baden-Württemberg keinen Lehrauftrag wahrgenommen haben.
Dem Förderantrag sind beizufügen:
- die maßgeblichen Zeugnisse
- ein Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen, künstlerischen und beruflichen Praxis sowie der Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (in der Regel Promotion oder künstlerische Auszeichnungen bzw. die Anmeldung zur Promotion und Betreuungsvereinbarung)
Auswahlverfahren:
Anträge der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Kunst- und Musikhochschulen für das Sommersemester sollen spätestens zum 1. März, für das Wintersemester spätestens zum 15. September des jeweiligen Jahres bei der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) eingereicht werden. Anträge der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sollen in der Regel vor Beginn der jeweiligen Theoriephasen bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW eingereicht werden.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingegangenen Anträge durch die Koordinierungsstelle der LaKof BW.
Vergabeverfahren:
Die Mittel für die Lehraufträge werden den einzelnen Hochschulen zur eigenen Bewirtschaftung über die Verwaltung der Hochschule Karlsruhe zugewiesen.
Kontakt:
Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) Koordinierungsstelle
Moltkestr. 30 76133 Karlsruhe
Frau Nicole Fraunhoffer
E-Mail: nicole.fraunhoffer@h-ka.de
Tel: 0721 925 1095
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Kunst und Kultur
Baden-Württemberg fördert zukunftsorientierte und nachhaltige Investitionen professioneller Theater- und Musikfestspiele. Die Festspiele müssen Sitz und Aufführungsort in Baden-Württemberg haben, vor dem 01.01.2022 gegründet worden sein und seither einen regelmäßigen Spielbetrieb aufweisen. Der Festspielbetrieb muss Kernaufgabe der Einrichtung sein.
Ziel des Förderprogramms „Zukunftsinvestitionen“ ist eine Stärkung der professionellen Theater- und Musikfestspiele in Baden-Württemberg. Gefördert werden können für den Festspielbetrieb notwendige Modernisierungen und Anschaffungen, Investitionen in einen ressourcen- und klimaschonenden Betrieb, Ausstattungsmaßnahmen zur Verbesserung der Inklusion und der kulturellen Teilhabe sowie Investitionen in die Digitalisierung des Betriebs oder einzelner Bereiche. Antragstellende Festspiele müssen eine regelmäßige Förderung durch die Kommune erhalten. Die Kommune muss zudem die Notwendigkeit der Investition bestätigen und die Maßnahme empfehlen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein digitales Antragsformular. Für die Anmeldung ist kein Passwort erforderlich. Eine Zwischenspeicherung und spätere Fortsetzung ist möglich. Nach Absenden des vollständig ausgefüllten Formulars können Sie Ihren Antrag als PDF-Dokument herunterladen. Der Eingang Ihres Antrags wird per E-Mail bestätigt, das PDF-Dokument erhalten Sie zusätzlich als Anhang.
Bewerbungen sind bis zum 15. November 2025 möglich.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Kontakt bei Fragen zur Antragstellung: zukunftsinvestitionen@mwk.bwl.de