Freischaffende professionell tätige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten können sich von jetzt an ein weiteres Mal um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Das Land unterstützt erneut Künstlerinnen und Künstler mit Stipendien in Höhe von je 3.500 Euro mit dem Ziel, die künstlerische Praxis unter Corona-Bedingungen zu fördern.
„Viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind von den Auswirkungen der der Corona-Pandemie existentiell betroffen. Mit dem Stipendienprogramm setzen wir ein Signal für die Wertschätzung der Künstlerinnen und Künstler sowie ihrer Leistungen. Zugleich ermöglicht es die Umsetzung künstlerischer Vorhaben im ganzen Land und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt und der Qualität innerhalb der freien Kunstszene in Baden-Württemberg“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Mittwoch (15. September) in Stuttgart.
Bereits im Juni 2021 wurden in einer ersten Ausschreibungsrunde 1.930 Stipendien vergeben und künstlerische Vorhaben in Höhe von rund 7 Millionen Euro im ganzen Land auf dem Weg gebracht: von Musikkompositionen bis zur Konzeption und Realisierung von bildnerischen Arbeiten, von Tanzperformances bis zum Puppentheater für Kinder, von animierten Kurzfilmen bis hin zu schriftstellerischen Vorhaben.
Zweites Stipendienprogramm
Das Stipendienprogramm wird nun zum zweiten Mal ausgeschrieben, um Künstlerinnen und Künstler während der anhaltenden Einschränkungen im Veranstaltungs-, Auftritts- und Ausstellungsbetrieb durch die Pandemie zu unterstützen und ihnen die Rückkehr in den Kulturbetrieb zu erleichtern. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstlerinnen und Künstlern mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Mit den spartenoffenen Stipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für die erste und jetzt zweite Ausschreibungsrunde 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Voraussetzung und Bewerbung über Online-Portal
Voraussetzung ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch Angaben über die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren sowie ergänzend durch den Nachweis über eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft.
Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist vom 15. September 2021 an für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 13. Oktober 2021 über diesen Link möglich.
Weitere Informationen und Beratungstermine finden sich hier.