Wie schon in der Pressemitteilung vom 26. Januar 2018 mitgeteilt, hat das Wissenschaftsministerium an 44 in Frage kommenden staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg nach ähnlich gelagerten Fällen wie im Fall der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg gefragt. Konkret ging es um fehlerhaft vergebene Berufungs-/Bleibeleistungsbezüge, ohne dass tatsächlich Berufungs- oder Bleibeverhandlungen mit einer Professorin oder einem Professor stattfanden.