Das Bundeskartellamt hat den geplanten Zusammenschluss der beiden Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim mit Blick auf eine mögliche Marktbeherrschung eines Klinikverbunds nicht freigegeben. Diese Entscheidung ist für die Beteiligten aus Land, Stadt und Universitätsklinika eine Zwischenetappe im Prozess, denn das Kartellrecht sieht für diesen Fall ausdrücklich die Option vor, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Antrag auf Ministererlaubnis zu stellen. Dort werden auch gesamtwirtschaftliche Aspekte und das Gemeinwohlinteresse berücksichtigt. Das Land trifft aktuell alle Vorkehrungen, einen solchen Antrag zügig einzureichen.