Landeshochschulgesetz

Nachhaltigkeit als gesetzliche Aufgabe

Klimaschutz ist Führungsaufgabe an Hochschulen: Das Landeshochschulgesetz bekennt sich zu Nachhaltigkeit und Klimaneutralität und stärkt die Hochschulen als Vorbilder.

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Landeshochschulgesetz Nachhaltigkeit als gesetzliche Aufgabe

Der Klimawandel ist eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Gerade der Hochschul- und Forschungsbereich spielt bei dem Einsatz für den Klimaschutz eine zentrale Rolle. Diese Bedeutung spiegelt sich im Landeshochschulgesetz wider, das ein ausdrückliches Bekenntnis zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz beinhaltet. Klimaschutz ist Führungsaufgabe an den Hochschulen.

Durch das Landeshochschulgesetz § 2 Abs. 5 stärken wir damit die Hochschulen als Vorbildinstitutionen im Bemühen um Klimaneutralität. Das ist im Sinne der klimaneutralen Landesverwaltung, ein Thema, zu dem auch Hochschulen ihren Beitrag leisten müssen. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe für Institutionen, die wachsen und deren Mitglieder außerordentlich mobil sind.

 

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