Die Landesregierung hat zu einem virtuellen StudiGipfel eingeladen: Studierende aus dem ganzen Land konnten sich mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer austauschen.
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Immer noch hält uns die Corona-Pandemie im Griff. Sie beeinflusst unseren Alltag, unsere Mobilität, unser Miteinander. Und sie beeinflusst ganz wesentlich Ihren Studienalltag: Die Mensen sind noch geschlossen, Vorlesungen und Seminare finden weitgehend online statt und einige von Ihnen haben das normale Hochschulleben noch gar nicht kennenlernen können.
In dieser herausfordernden Situation haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer daher mit Studierenden darüber geredet, wie erfolgreiches, aber auch interessantes Studieren trotz dieser Pandemiebedingungen gelingen kann. Und welche Perspektiven es für das laufende Sommersemester und das kommende Wintersemester gibt. Ein besonderes Augenmerk möchten lag dabei auf die Studierenden im ersten, zweiten und dritten Hochschulsemester . Aber natürlich ginges auch um die Studierenden in fortgeschrittenen Semestern.
Am StudiGipfel haben über 850 Teilnehmerinnen und Teilnehmer virtuell teilgenommen und dabei rund 400 Fragen und Anregungen eingesendet. Die eingegangenen Fragen werden vom Wissenschaftsministerium ausgewertet, gebündelt und sukzessive hier auf dieser Seite beantwortet. Im Vorfeld der Veranstaltung hatten sich über 80 Studierende in Workshops eingebracht. Ihre Anliegen wurden von den Studierenden selbst virtuell in die Diskussionsrunde in Stuttgart getragen.
Dialogprozess „Zukunftslabor Digitale Welt“
Ministerin Theresia Bauer kündigte für diese Legislaturperiode einen eigenen Dialogprozess „Zukunftslabor Digitale Welt“ an: "Wir werden in großem Stil und systematisch mit den Hochschulen und Studierenden über Hochschule in der digitalen Welt und über die Verzahnung von digitaler und analoger Lehre reden", sagte die Ministerin.
Viele Rückmeldungen bezogen sich auf das Thema Impfmöglichkeiten für Studierende. Ministerpräsident Kretschmann sagte zu, das Thema zum nächsten Impfgipfel mit Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten am 27. Mai mitzunehmen. Dort soll über das weitere Vorgehen bei den Corona-Impfungen beraten werden.
Neben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer nahmen an der Diskussion in der Mensa Central in Stuttgart Viviana von den Driesch (Studentin im zweiten Semester an der Universität Mannheim), Kai Moltzen (Student im siebten Semester an der Hochschule Esslingen), Prof. Dr. Thomas Puhl (Rektor der Universität Mannheim und Koordinator der Corona-Taskforce der Universitäten) und Sabine Köster (Leiterin der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studierendenwerks Karlsruhe) teil. Darüber hinaus wurde die „Projektinitiative Studieren in Corona“ (PISIC) von Studierenden aus Heidelberg und Tübingen vorgestellt.
Impfen
Am 7. Juni 2021 entfällt die Impfpriorisierung, damit können auch Studierende sich um einen Impftermin bemühen. Dies gilt für alle Studierenden, auch solche, die ein Auslandssemester an einer Hochschule planen, welche eine Impfung voraussetzt. Termine können Studierende mit Wohnsitz in Baden-Württemberg bei einem hiesigen Impfzentrum bekommen, ein Termin kann online über www.impfterminservice.de oder die Hotline-Nummer 116117 ausgemacht werden. Bei der Terminvergabe wird das Alter der zu impfenden Personen abgefragt, so dass beim Termin auch die dem Alter entsprechend zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung stehen. Da viele Studierende auch wieder bei ihren Eltern wohnen ist sicher auch eine Nachfrage bei Impfzentren oder Hausärzten vor Ort hilfreich.
Die Beantwortung dieser Frage ist derzeit in der Prüfung, aktuell ist diese Möglichkeit noch nicht sichergestellt. Den Studierenden steht es selbstverständlich offen, sich um einen Termin bei einem Impfzentrum oder bei ihrem Hausarzt zu bemühen.
Es ist weder für Studierende, noch für Lehrende oder sonstige Hochschulangehörige eine Impfpflicht vorgesehen. Eine rege Nutzung der Impfangebote durch Studierende wird von Landesseite jedoch begrüßt.
Bibliotheken
Der Zugang zu den Bibliotheken ist inzidenzunabhängig sichergestellt. Je nach Infektionsgeschehen, Öffnungsschritt und Situation vor Ort müssen allerdings Beschränkungen etwa der Anzahl gleichzeitig zulässiger Personen in der Bibliothek beachtet werden bzw. Vorab-Reservierungen vorgenommen werden
In Bibliotheken sitzen, lernen und arbeiten Studierende häufig viele Stunden. Wer an einer Studienarbeit schreibt oder für eine Prüfung lernt und auf das Arbeiten in einer Bibliothek angewiesen ist, soll auf einen möglichst guten Infektionsschutz vertrauen können, daher die Abstandsregel und weitere besondere Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen einer Maske. In Innenräumen und besonders bei langem Aufenthalt ist das Ansteckungsrisiko deutlich höher als im Freien. Auf der anderen Seite ist es klar, dass es manchen nicht leicht fällt sich über eine längere Zeitdauer beim Tragen einer Maske zu konzentrieren. Daher wird die Verpflichtung nur solange gelten, solange sie nötig ist.
Die UB Stuttgart hat seit Monaten mit gebäudetechnischen Problemen zu kämpfen. Eine nicht ausreichend leistungsstarke Klimaanlage ermöglicht derzeit keine Öffnung unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen. Hinzu kommt aktuell beim Lesesaal Stadtmitte eine notwenige Dachsanierung aufgrund eines massiven Wassereinbruchs. Die UB Stuttgart informiert in ihrem Blog hierüber ausführlich. Es wird intensiv an einer Beseitigung der gebäudetechnischen Probleme gearbeitet mit dem Ziel die Bibliothek so bald als möglich wieder öffnen zu können.
Die Bibliotheken sind ab dem Öffnungsschritt 1 unter Einhaltung von bestimmten Auflagen wie z.B. der Begrenzung der zulässigen Personenzahl und der Umsetzung von Hygienemaßnahmen allgemein geöffnet.
Die Bibliotheken bieten so viele Lernplätze an, wie es im Rahmen der Hygienekonzepte an den einzelnen Hochschulen und Standorten möglich ist. Durch die festgelegten Öffnungsschritte können bei niedrigen Inzidenzzahlen nun mehr Personen bei den Lernplätzen zugelassen werden. Allen Beteiligten ist die Bedeutung von Lernplätzen für Studierende in den Bibliotheken bewusst und es wird abhängig vom Pandemiegeschehen besonders auf eine Verbesserung der Situation für die Studierenden beim Lernort Bibliothek geachtet.
Die Bibliotheken können ab dem Öffnungsschritt 1 auf eine Voranmeldung verzichten. Wichtig ist allerdings weiterhin die Einhaltung der Hygienemaßnahmen, des Abstandsgebots und der Zahl der maximal zulässigen gleichzeitigen Besucher. Um dies sicherzustellen bzw. um Erfahrungen zu sammeln, können Bibliotheken aber weiterhin eine Voranmeldung durchführen. Der Nachweis eines negativen Schnelltests oder einer Impfung ist bei einer stabilen Inzidenz unter 50 am Hochschulort derzeit nicht vorgeschrieben.
Die Bibliotheken an den Hochschulen des Landes haben bereits vor Beginn der Corona-Pandemie vielfältige Online-Ressourcen für Studium, Lehre und Forschung angeboten. Dies wurde mit dem Beginn der Corona-Pandemie auch mit finanzieller Unterstützung des Landes an allen Hochschulen umfangreich ausgebaut und wird noch weiter ausgebaut werden. Allerdings kann nicht sämtliche Literatur auch als Online-Ressource im Rahmen einer Hochschullizenz erworben werden. Derzeit ist das Angebot der Verlage an E-Medien für Hochschulen – auch abhängig vom Studienfach – noch begrenzt.
In der ab 07.06.2021 gültigen Corona-Verordnung wurde dem großen Wunsch der Studierenden nach Gruppenarbeit Rechnung getragen und bei einer stabilen Inzidenz unter 100 Gruppenarbeit für bis zu 10 Personen – unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen – ermöglicht.
Weitere Fragen
Das Land stellt den Hochschulen in einer ersten Tranche 400.000 Testkits für Studierende zur Verfügung, da es die Strategie „Testen, Impfen, Hygieneregeln“ verfolgt, um damit allen die Rückkehr zur Präsenz am Hochschulort zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Wissenschaftsministerium setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Studierende in ihrer Heterogenität (also auch mit unterschiedlicher Hochschulzulassung) beste Bildungschancen erhalten. Dazu dienen insbesondere Modelle für einen guten Studieneinstieg, ein flexibles Studium, das auf individuelle Bedürfnisse eingeht sowie innovative Lehr- und Lernangebote.
Die für die Dauer der BAföG-Förderung entscheidende individuelle Regelstudienzeit wird auch auf das Sommersemester 2021 ausgeweitet werden. Für in diesem Semester immatrikulierte Studierende erhöht sich damit die Förderungshöchstdauer für alle Studiengänge um ein (weiteres) Semester. Für die Umsetzung bedarf es allerdings noch einer Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums, die derzeit erstellt wird. Die Studierendenwerke des Landes sind hierüber aber bereits informiert.
Die „Projektinitiative Studieren in Corona“ (PISIC) haben Studierende aus Heidelberg nach einem Austausch mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer gestartet, die nach einem Jahr Pandemie nicht weiter allein und frustriert studieren wollten. Sie wollen Studierende aus ganz Baden-Württemberg miteinander vernetzen, um Probleme zu identifizieren und gemeinsam an Lösungskonzepten zu arbeiten. Um der Dringlichkeit gerecht zu werden möchte PISIC tägliche Videokonferenzen mit verschiedenen Thementagen anbieten, zu denen Studierende aus ganz Baden-Württemberg eingeladen sind. Hier sollen gemeinsam Bewältigungsstrategien und Eindrücke gesammelt werden, so dass aktuelle Hindernisse schnell Gehör finden. Die Ergebnisse der Diskussionen werden dann an das Wissenschaftsministerium weitergegeben, um ein Stimmungsbild der Studierendenschaft zu vermitteln.
Mehr Infos und zur Anmeldung zu den Videokonferenzen unter:
www.pisic.de
Mit der Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021 – 2025 (HoFV II) erhalten die Hochschulen weiterhin eine gute und verlässliche Grundfinanzierung, zur Entfaltung ihrer Potentiale. Die Hochschulen erhalten an zusätzlichen Mitteln einen Aufwuchs der Grundfinanzierung um durchschnittlich 3,5 % pro Jahr, damit ist der HoFV II ein klares Bekenntnis des Landes zu seinen Hochschulen.
Die Pädagogischen Hochschulen sind gleichermaßen wie alle Hochschulen des Landes von den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie betroffen. Um die Herausforderungen durch die Umstellung auf den digitalen Studienbetrieb abzufedern, hat das Land den Hochschulen des Landes bereits im vergangenen Jahr zusätzliche Mittel im Umfang von rund 40 Mio. Euro zusätzliche zur Verfügung gestellt.
Am 03.12.2020 fand ein online-Expertengespräch „Zwischenbilanz - fünf Jahre Reform der Lehrerbildung“ statt. Auf dem Expertenpodium nahm neben Vertretungen der Hochschulen und Schulen auch eine Studentin der Universität Stuttgart teil. Ministern Bauer hat am Ende der Veranstaltung das Resümee gezogen, dass sich Lehramtsbachelor und -master bewährt haben. An den inhaltlichen Zielen der Reform wird weitergearbeitet, um künftige Lehrkräfte bestmöglich auf eine Schule der Vielfalt und die digitale Welt vorzubereiten und die Lehrerpersönlichkeit sollte im Studium stärker in den Blick genommen werden. Der Dialog hierzu wird fortgesetzt.
Sämtliche Hochschulen verfügen über gut durchdachte Hygienekonzepte im Allgemeinen und über gesonderte Hygieneregelungen bei der Durchführung von Prüfungen. Sie stehen dabei in engem Kontakt mit den Gesundheitsämtern vor Ort. Allein die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe begründet nach der Rechtsprechung angesichts der derzeitigen überschaubaren Infektionszahlen und der für die Präsenzprüfung getroffenen Schutzvorkehrungen keinen individuellen Anspruch auf Durchführung einer Online-Prüfung. Gleichwohl bemühen sich die Hochschulen in solchen Fällen im Rahmen ihrer infrastrukturellen Möglichkeiten vor Ort um individuelle Lösungen, in dem Studierende, die einer Risikogruppe angehören, die Prüfungen z.B. an einem separierten Platz ablegen können. Darüber hinaus hat das Land im Juli 2021 ein Modellprojekt für die Hochschulen in Stuttgart mit speziellen Impfangeboten gestartet. Auch von anderen Hochschulen gibt es bereits spezielle Impfaktionen für Studierende. Diese Aktionen werden vom Wissenschaftsministerium ausdrücklich unterstützt. Die Studierenden sind aufgefordert, alle Wege für eine Impfung zu nutzen, damit die Hochschulen im kommenden Wintersemester wieder zu einem möglichst regulären Studienbetrieb in überwiegender Präsenz auf dem Campus zurückkehren zu können.
Die Hochschulen können nach geltendem baden-württembergischen Hochschulrecht in ihren Prüfungsordnungen bereits Wiederholungsversuche auch zur Notenverbesserung (Freiversuche) vorsehen und die Zahl der Wiederholungsversuche frei regeln (§ 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6 LHG). Allerdings ist die Einräumung von Freiversuchen und von zusätzlichen Wiederholungsmöglichkeiten für die Hochschulen mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Außerdem ist deren Umsetzbarkeit – gerade unter Pandemiebedingungen – von den Rahmenbedingungen der jeweiligen Hochschule und vom jeweiligen Studiengang abhängig. Es ist deshalb sinnvoll, dass die Entscheidungen darüber vor Ort getroffen und keine landeseinheitlichen Regelungen dazu getroffen werden.
Kann eine Studierende oder ein Studierender wegen Krankheit oder aus anderen Gründen unverschuldet nicht an einer Prüfung teilnehmen, ist sie oder er zum Rücktritt von der Prüfung berechtigt und kann diese nachholen. Die Hochschulen sollen durch studienorganisatorische Regelungen sicherstellen, dass die Wiederholung der Prüfung in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Monaten möglich ist (§ 32 Absatz 4 Nummer 6 LHG).