Das Land Baden-Württemberg bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung, die sich aus der kolonialen Vergangenheit Deutschlands und Europas ergibt. Um die Herkunftsgeschichten kolonialer Kulturgüter in Museen und universitären Sammlungen nachzuvollziehen, setzt das Land auf Provenienzforschung. Auf dieser Basis können unrechtmäßig erlangte Artefakte auch zurückgegeben werden. Grundlegend ist dabei der enge Austausch mit den Herkunftsgesellschaften.
Bis ins 20. Jahrhundert sind viele Kulturgüter aus kolonialen Kontexten nach Europa gebracht worden. Dies geschah oftmals mit Gewalt, durch Militäraktionen oder im Auftrag von Museen sowie Universitätssammlungen. Baden-Württemberg geht bei der Aufarbeitung der Kolonialzeit und ihrer Folgen voran. Die mögliche Rückgabe von Objekten und Kulturgütern aus kolonialen Kontexten ist eingebettet in eine Gesamtstrategie, an der Museen, aber auch Universitäten, Archive und die Herkunftsgesellschaften beteiligt sind – das ist der baden-württembergische Weg.
Wissenschafts- und Kunstministerin Petra Olschowski: „Die Frage, wie wir mit Kulturgütern und anderen Objekten in unseren Sammlungen umgehen, die im kolonialen Kontext erworben wurden, wird immer stärker diskutiert – weit über die Museen hinaus. Auch in der Gesellschaft gewinnt das Thema an Relevanz, denn die Aufarbeitung der Vergangenheit ist immer Ausgangspunkt, um die Gegenwart zu verstehen. Baden-Württemberg kommt hierbei seiner historischen Verantwortung nach.“
Von entscheidender Bedeutung im Umgang mit dem kolonialen Erbe sind Transparenz und Offenheit. Das bedeutet: gut aufgearbeitete und präsentierte Sammlungen, die auch über die Herkunftsgeschichte der Objekte und einen möglichen kolonialen Kontext informieren. Daher werden die Sammlungen in baden-württembergischen Museen und Hochschulen systematisch aufgearbeitet und Ergebnisse online zugänglich gemacht. Dies ist Ausgangspunkt für weitere Dialoge und Zusammenarbeit – insbesondere mit den Herkunftsgesellschaften und -ländern.
Mit der Rückgabe menschlicher Überreste aus kolonialen Kontexten ist eine besondere ethische Verpflichtung verbunden, denn es handelt sich um Gebeine, Schädel und Skelette verstorbener Menschen. Diese wurden oftmals gewaltsam, auf grundsätzlich unethische Weise geraubt und nach Europa verbracht. So gut wie immer geschah dies ohne das Einverständnis der Angehörigen.
Die Rückgabe von menschlichen Überresten – in enger Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der Herkunftsgesellschaften – hat für Baden-Württemberg hohe Priorität. Damit handelt das Land in Übereinstimmung mit den Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, die Bund und Länder 2019 beschlossen haben. Darin ist die Verpflichtung zu einer bedingungslosen Rückgabe menschlicher Überreste enthalten.
Bislang sind menschliche Überreste an Delegationen aus Australien, Neuseeland und Hawaii zurückgegeben worden.
Pressemitteilung (Hawaii)
Pressemitteilung (Neuseeland)
Pressemitteilung (Australien)