Das baden-württembergische Wissenschaftsministerium begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe im Medizinstudium. Das Gericht hat die Verfassungsmäßigkeit von Zulassungsbeschränkungen grundsätzlich bestätigt, aber eine Reihe von systemimmanenten Verbesserungen gefordert. Einige davon finden sich schon heute im baden-württembergischen Hochschulzulassungsrecht. „Wir sehen uns bestärkt auf dem baden-württembergischen Weg, bei der Zulassung zu NC-Studiengängen, insbesondere zum Medizin-Studium, nicht nur die Abiturnote heranzuziehen“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.