Förderprogramm

Perspektive Pop 2.0 erstmals ausgeschrieben

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt im Rahmen der POPLÄND-Initiative ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Popmusikszene in Baden-Württemberg aus.

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Popkonzert

Perspektive Pop 2.0 vergibt Projektförderungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro für Musikschaffende und Livemusik-Veranstaltende. Bewerbungen sind bis einschließlich 13. Juli 2025 möglich.

„Mit Perspektive Pop 2.0 knüpfen wir an das erfolgreiche Corona-Hilfsprogramm an und entwickeln es auf Basis der Empfehlungen des Popdialogs weiter. In der Förderrunde 2025 gibt es zwei Schwerpunkte: Linie A schafft kreative Freiräume für Popmusikerinnen und -Musiker, Linie B fördert das gemeinschaftliche Livemusik-Erlebnis. Ganz besonders im Blick haben wir dabei Newcomer und ländliche Räume.“
Kunststaatssekretär Arne Braun

Ziel des Programms ist die Weiterentwicklung der baden-württembergischen Popszene durch die Förderung von künstlerischer Innovation und Vielfalt, insbesondere im Nachwuchs- und Nischenbereich, die Sicherung einer anspruchsvollen Programmgestaltung und von Auftrittsmöglichkeiten für Popmusikerinnen und -musikern aus Baden-Württemberg, die Entwicklung neuer Livemusik-Formate sowie die Stärkung ländlicher Räume. Das Förderprogramm richtet sich an alle Genres der Populären Musik, ausgenommen sind die Genres Jazz und Schlager.

Zur Umsetzung von Perspektive Pop 2.0 stehen in der Förderrunde 2025 insgesamt rund 400.000 Euro zur Verfügung. Die mögliche Fördersumme je Antrag liegt zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Anfang 2026 soll eine zweite Förderrunde ausgeschrieben werden.

Die Projektförderungen werden in der Förderrunde 2025 in zwei Programmlinien vergeben.

  • Programmlinie A richtet sich an Popmusikerinnen und -musiker mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg, die sich durch eine hohe künstlerische Qualität und überregionales Entwicklungspotential auszeichnen.
  • Programmlinie B unterstützt Livemusik-Veranstaltungen in Baden-Württemberg wie Konzerte, Konzertreihen und -programme, Festivals oder Einzelevents, insbesondere auch in ländlichen Regionen.

Förderinhalte:

  • Produktion, Präsentation und Promotion von Popmusik
  • Livemusik-Veranstaltungen mit einer anspruchsvollen künstlerischen Programmgestaltung
  • Erprobung neuer Veranstaltungskonzepte und Livemusik-Formate
  • Bookings von Newcomer-Artists aus Baden-Württemberg (auch als Teil eines Lineups)
  • Livemusik-Veranstaltungen in ländlichen Räumen

Antragsberechtigung:

  • freischaffend tätige Musikerinnen und Musiker (Solo, Bands, Kollektive) mit einem künstlerisch eigenständigen Repertoire und einer regelmäßigen künstlerischen Tätigkeit
  • Livemusik-Spielstätten, insbesondere Musikclubs und Festivals, die über ein unter künstlerischen Gesichtspunkten kuratiertes Programm verfügen
  • soziokulturelle Zentren, soweit das Vorhaben besonders förderwürdig ist und nicht aus dem regulären Budget finanziert werden kann
  • freie Veranstalterinnen und Veranstalter von popkulturellen Livemusik-Events ohne feste eigene Spielstätte

Förderkriterien:

Bei der Begutachtung der Projektanträge ist ausschlaggebend, ob die Zuwendungen des Landes erkennbar zur Erreichung der Programmziele beitragen. Die Bewertung durch eine unabhängige die Jury erfolgt insbesondere nach folgenden Kriterien

  • künstlerische Qualität
  • Originalität und Innovationskraft
  • überregionales Potenzial
  • Professionalität, realistische Planung, plausibler Kosten- und Finanzierungsplan
  • faire Entlohnung aller Beteiligten, insbesondere der Künstlerinnen und Künstler
  • besonderes Augenmerk auf Nachwuchs, künstlerische Nischen, ländliche Räume
  • überzeugender Gesamteindruck

Ein diverses Booking wird im Rahmen der Gesamtwürdigung ausdrücklich positiv berücksichtigt. Ebenso fließen Maßnahmen für Nachhaltigkeit, Awareness und Barrierefreiheit/Teilhabe positiv in die Bewertung ein. Bei der Gesamtauswahl wird u. a. auf eine angemessene Berücksichtigung von urbanen und ländlichen Räumen sowie unterschiedlicher Genres geachtet.

Antragstellung:

Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 13. Juli 2025 möglich. Hierzu muss
der Online-Antrag ausgefüllt werden. Häufige Fragen werden in einer FAQ-Sammlung und im Rahmen einer Online-Antragsberatung beantwortet. Vollständige Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden nach Eingang von der Jury begutachtet. Die Förderentscheidung und die Erstellung des Bewilligungsbescheids sollen Anfang Oktober 2025 erfolgen. Maßgeblich für eine Förderung ist die Förderrichtlinie des Programms „Perspektive Pop 2.0 (Förderrunde 2025)“.

Antragsfrist für die Förderrunde 2025 ist der 13. Juli 2025. 

Förderrichtlinie Perspektive Pop 2.0 (Förderrunde 2025) 

Digitales Antragsformular (Frist: 13. Juli 2025)

FAQs und digitale Antragsberatung 

Kontakt: perspektivepop@mwk.bwl.de

Die POPLÄND-Initiative des Landes Baden-Württemberg wurde entwickelt auf Grundlage der Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem einjährigen Dialogprozess 2023/2024 mit über 400 Akteurinnen und Akteuren der Popkultur.