Förderprogramm

Zweite Förderrunde von Perspektive Pop 2.0 ausgeschrieben

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt im Rahmen der POPLÄND-Initiative ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Popmusikszene in Baden-Württemberg aus.

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Symbolbild Popfestival
„Wie wichtig Popmusik bzw. -kultur für unser Land ist, erleben wir regelmäßig in Venues, in Konzerten, in Clubs – sie ist kulturell und wirtschaftlich Teil unseres Lebens. Pop schafft Begegnungen, stärkt Gemeinschaften und macht Baden-Württemberg gleichzeitig als kreative Region sichtbar. Deshalb Perspektive Pop 2.0: Auch 2026 unterstützen wir dort, wo Ideen entstehen, wo ein Live-Publikum begeistert wird. “
Kunststaatssekretär Arne Braun

Das Programm richtet sich an professionelle Popmusikerinnen und -musiker sowie Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Events im Land und fördert weiterhin innovative Musik- und Veranstaltungsprojekte in zwei Programmlinien.

  • Programmlinie A richtet sich an Popmusikerinnen und -musiker mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg, die sich durch eine hohe künstlerische Qualität und überregionales Entwicklungspotential auszeichnen. Dies umfasst explizit Newcomer, Nischen und Experimentelles. Förderfähig sind die Produktion, Präsentation und Promotion von Popmusik.
  • Programmlinie B unterstützt Livemusik-Veranstaltungen in Baden-Württemberg wie Konzerte, Konzertreihen und -programme, Festivals oder Einzelevents, insbesondere auch in ländlichen Räumen bzw. Gegenden ohne umfassende popkulturelle Infrastruktur. Förderfähig sind die Planung, Bewerbung und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen oder von Teilen einer solchen Veranstaltung.

Pro Projekt kann ein Zuschuss von 10.000 bis 15.000 Euro beantragt werden. Eine Antragstellung ist ab sofort online möglich. Zuwendungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien sind in der geltenden Richtlinie zur Förderrunde 2026 hinterlegt. Diese basiert auf der Richtlinie 2025, die in einigen Punkten angepasst wurde.

Vollständige Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Fachjury begutachtet. Die Bekanntgabe der Förderentscheidung und der Versand der Bewilligungsbescheide erfolgen Anfang Mai 2026.

Einen besonderen Appell richtet Staatssekretär Braun an Veranstalter in Gegenden, in denen Live-Kultur nicht so selbstverständlich ist: „Clubs und Livemusik-Spielstätten abseits der urbanen Zentren sind oft nicht leicht zu bespielen. Und dennoch gibt es sie – die Live-Bühnen. Hier wird wichtige Arbeit geleistet, mit viel Herzblut und Engagement ein tolles Booking auf die Beine gestellt, Newcomern eine Bühne geboten und die Szene erobert sich Räume, um kreativ zu sein. Im Rahmen meiner Tour de Länd habe ich so einige kennengelernt zwischen Biberach, Pforzheim und Dünsbach. Das Land braucht Euch! Wir wollen Euch finanziell unterstützen.“

Weitere Schritte bei Niederschwelligkeit und Bürokratieabbau

2025 hatte Perspektive Pop 2.0 bereits viel positive Resonanz erhalten. Besonders hervorgehoben wurden dabei die Transparenz der Förderkriterien, das neue digitale Antragsverfahren und die Beratung des Ministeriums. 
„Uns ist es wichtig, dass Förderanträge möglichst einfach sind. Deshalb haben wir ganz im Sinne des Bürokratieabbaus unserer Erfahrungen aus der Förderrunde 2025 ausgewertet. Ergebnis: Die Antragsformulare sind praktikabler geworden, für Interessierte und für die Jury“, sagte Staatssekretär Arne Braun. 
So enthalte schon das Antragsformular 2026 eine Vielzahl an Erläuterungen und Hinweisen. Interessierte, die bisher wenig Erfahrung mit Anträgen haben, finden zudem auf der POPLÄND-Webseite Unterstützungsangebote in Form von FAQs zu den häufigsten Fragen und Termine für drei neue digitale Infocalls. „Die Infocalls sind dazu da, den Popfreunden mit praxisnahen Hinweisen zum Erfolg zu verhelfen. Auch den ein oder anderen Tipp der Jury 2025 wird man hier mitnehmen können. Perspektive Pop 2.0 wird mit jedem Jahr einfacher und intuitiver.“

Antragsfrist für die Förderrunde 2026 ist der 1. März 2026. 

Förderrichtlinie Perspektive Pop 2.0 (Förderrunde 2026)

Digitales Antragsformular

FAQs und digitale Antragsberatung

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, gültig ab 1.1.2026)

Kontakt: perspektivepop@mwk.bwl.de 

Fragen zur Antragstellung können nur beantwortet werden, wenn sie bis spätestens 17 Uhr am 27.02.2026 eingehen.

Die POPLÄND-Initiative des Landes Baden-Württemberg wurde entwickelt auf Grundlage der Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem einjährigen Dialogprozess 2023/2024.