Im Zuge der Ausbauprogramme „Hochschule 2012" und „Master 2016“ hat das Land seit 2007 rund 22.500 zusätzliche grundständige Studienanfängerplätze und etwa 6.200 zusätzliche Masterstudienplätze geschaffen. Finanziert wurde dieser Ausbau, der zahlreichen jungen Menschen den Studieneinstieg ermöglicht hat, aus Bundes- und Landesmitteln des Hochschulpakts 2020.
Ziel der Programme war eine bedarfsgerechte Erweiterung der Studienkapazitäten sowie eine nachhaltig gestärkte Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs durch die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte. Deshalb lag der Schwerpunkt der Ausbauprogramme gezielt auf den Ingenieurwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften. Aufgrund ihres Arbeitsmarktbezugs und ihres mittelständischen Charakters sind die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWen) und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) beim Ausbau besonders berücksichtigt worden.
Verstetigung zusätzlicher Studienplätze
Sowohl die Ausbauprogramme als auch der Hochschulpakt 2020 sind als befristete Programme konzipiert worden. Auslöser war der temporäre Bedarf an zusätzlichen Studienkapazitäten aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge und der ausgesetzten Wehrpflicht. Sehr rasch hat sich jedoch gezeigt, dass weiterhin deutlich mehr Studienplätze und akademische Fachkräften gebraucht werden. In den vergangenen Jahren haben immer mehr junge Menschen eines Jahrgangs die Hochschulreife erreicht und ein immer höherer Anteil nahm im Anschluss ein Hochschulstudium auf. Aber auch die zunehmende Akademisierung von Berufsfeldern, etwa in den Gesundheitsfachberufen oder durch duale Studienangebote der DHBW, sorgten für eine nachhaltige Ausweitung der Hochschulausbildung.
Vor diesem Hintergrund hat das Land ab 2015 mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag I schrittweise begonnen, die geschaffenen Studienplätze zu verstetigen und in die Grundfinanzierung der Hochschulen zu überführen. Mit dem Ende des Hochschulpakts 2020 und dem Übergang in den dauerhaft beschlossenen „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (ab dem 1. Januar 2021) gilt der Studienplatzausbau als abgeschlossen. Bund und Länder zielen mit dem Zukunftsvertrag darauf ab, die bisher ausgebauten Studienkapazitäten qualitätsorientiert zu sichern. Dazu hat sich auch Baden-Württemberg verpflichtet.
Im Land wird dies mit der Hochschulfinanzierungsvereinbarung II umgesetzt: Seit Anfang 2021 stehen im Zuge der Ausbauprogramme geschaffene Studienkapazitäten dauerhaft zur Verfügung. Auf dieser Grundlage halten die Hochschulen ihr Studienangebot attraktiv und passen es regelmäßig den Bedarfen an.
Landtags-Drucksache 16/6109 (PDF) – "Studierende und Studienerfolg an den Hochschulen Baden-Württembergs, Umsetzung der Zielvereinbarungen des Hochschulfinanzierungsvertrags (HoFV) durch die Hochschulen"
Ausbau der Masterstudienplätze: Landtags-Drucksache 15/2961 (PDF)