Im Zuge der Ausbauprogramme „Hochschule 2012" und „Master 2016“ hat das Land seit 2007 rund 22.500 zusätzliche grundständige Studienanfängerplätze und etwa 6.200 zusätzliche Masterstudienplätze geschaffen. Finanziert wurde dieser Ausbau, der zahlreichen jungen Menschen den Studieneinstieg ermöglicht hat, aus Bundes- und Landesmitteln des Hochschulpakts 2020.
Ziel der Programme war eine bedarfsgerechte Erweiterung der Studienkapazitäten sowie eine nachhaltig gestärkte Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs durch die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte. Deshalb lag der Schwerpunkt der Ausbauprogramme gezielt auf den Ingenieurwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften. Aufgrund ihres Arbeitsmarktbezugs und ihres mittelständischen Charakters sind die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWen) und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) beim Ausbau besonders berücksichtigt worden.
Verstetigung zusätzlicher Studienplätze
Sowohl die Ausbauprogramme als auch der Hochschulpakt 2020 sind als befristete Programme konzipiert worden. Auslöser war der temporäre Bedarf an zusätzlichen Studienkapazitäten aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge und der ausgesetzten Wehrpflicht. Sehr rasch hat sich jedoch gezeigt, dass weiterhin deutlich mehr Studienplätze und akademische Fachkräften gebraucht werden. In den vergangenen Jahren haben immer mehr junge Menschen eines Jahrgangs die Hochschulreife erreicht und ein immer höherer Anteil nahm im Anschluss ein Hochschulstudium auf. Aber auch die zunehmende Akademisierung von Berufsfeldern, etwa in den Gesundheitsfachberufen oder durch duale Studienangebote der DHBW, sorgten für eine nachhaltige Ausweitung der Hochschulausbildung.
Vor diesem Hintergrund hat das Land ab 2015 mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag I schrittweise begonnen, die geschaffenen Studienplätze zu verstetigen und in die Grundfinanzierung der Hochschulen zu überführen. Mit dem Ende des Hochschulpakts 2020 und dem Übergang in den dauerhaft beschlossenen „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (ab dem 1. Januar 2021) gilt der Studienplatzausbau als abgeschlossen. Bund und Länder zielen mit dem Zukunftsvertrag darauf ab, die bisher ausgebauten Studienkapazitäten qualitätsorientiert zu sichern. Dazu hat sich auch Baden-Württemberg verpflichtet.
Im Land wird dies mit der Hochschulfinanzierungsvereinbarung II umgesetzt: Seit Anfang 2021 stehen im Zuge der Ausbauprogramme geschaffene Studienkapazitäten dauerhaft zur Verfügung. Auf dieser Grundlage halten die Hochschulen ihr Studienangebot attraktiv und passen es regelmäßig den Bedarfen an.
Landtags-Drucksache 16/6109 (PDF) – "Studierende und Studienerfolg an den Hochschulen Baden-Württembergs, Umsetzung der Zielvereinbarungen des Hochschulfinanzierungsvertrags (HoFV) durch die Hochschulen"
Ausbau der Masterstudienplätze: Landtags-Drucksache 15/2961 (PDF)
Hochschulfinanzierungsvereinbarung II (2021 bis 2025) (PDF)
Verpflichtungserklärung BW (2021-2027) (PDF)
Hochschulzugang und -zulassung
FAQ zur Bewerbung und Studienaufnahme
An den 45 staatlichen Hochschulen des Landes gibt es über 1600 grundständige Studiengänge unterschiedlicher Fachrichtungen. Die Studienaufnahme ist überwiegend zum Wintersemester möglich, an einigen Hochschulen auch zum Sommersemester.
Je nach Hochschule beginnt die Vorlesungszeit im Wintersemester ab September oder Oktober, im Sommersemester im März oder April.
Welche Hochschulzugangsberechtigung für den Zugang zum Studium benötigt wird, hängt von der gewünschten Hochschulart und vom gewünschten Studiengang ab.
Schulische Hochschulzugangsberechtigungen:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur): Alle Studiengänge an allen Hochschularten.
- Fachgebundene Hochschulreife: im Zeugnis genannte Studiengänge an Universitäten, Lehramtsstudiengänge und Frühe Bildung an Pädagogischen Hochschulen, alle Studiengänge an Kunsthochschulen, an der Dualen Hochschule sowie an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
- Fachhochschulreife: alle Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Ob eine Fachhochschulreife aus anderen Ländern in Baden-Württemberg anerkannt ist, ergibt sich aus dem Zeugnis; fehlt der Hinweis auf Ihrem Zeugnis, wenden Sie sich bitte an die Zeugnisanerkennungsstelle in Stuttgart.
Deltaprüfung:
Die Deltaprüfung ist eine Aufbauprüfung für Studieninteressierte mit Fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Sie eröffnet den Zugang zu den Bachelorstudiengängen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und der Dualen Hochschule.
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
Beruflich Qualifizierte mit bestimmten Aufstiegsfortbildungen haben nach einem Beratungsgespräch an der Hochschule einen allgemeinen Zugang zu allen Hochschulen und Studiengängen.
Beruflich Qualifizierte mit einer in der Regel dreijährigen anerkannten Berufsausbildung, z.B. nach dem Berufsbildungsgesetz, können nach einer Zeit der Berufsausbildung eine Eignungsprüfung für einen fachlich zur Ausbildung passenden Studiengang ablegen. Wenn die Hochschule es vorsieht, kann anstatt der Eignungsprüfung auch ein Probestudium durchgeführt werden.
Achtung – Aufnahmeprüfung (Eignungsfeststellungsverfahren):
In manchen Studiengängen benötigen Sie neben der Hochschulzugangsberechtigung noch eine fachspezifische Aufnahmeprüfung, teilweise auch Eignungsfeststellungsverfahren genannt. Solche Studiengänge sind zum Beispiel Sport, Musik, Kunst und weitere. Bitte erkundigen Sie sich an den Hochschulen.
Erfahren Sie mehr:
- Schulische Zugangsberechtigung: Ihr Regierungspräsidium – Abteilung 7 Schule und Bildung
- Deltaprüfung: Universitäten und Pädagogische Hochschulen, Duale Hochschule
- Zugang für beruflich Qualifizierte:
- Beratungsgespräch: Hochschule, die den Wunschstudiengang anbietet.
- Eignungsprüfung/Probestudium: Hochschule, die den Wunschstudiengang oder auch ein Probestudium anbietet.
- Aufstiegsstipendium
Bitte beachten Sie etwaige Fristen (siehe Frage NC-Studiengänge: Wie stehen meine Chancen ausgewählt zu werden und wie kann ich meine Chancen verbessern?)
Sie können sich in der Regel direkt einschreiben, wenn der Studiengang keine Zulassungsbeschränkung hat. Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig nach den Einschreibverfahren und nach etwaigen Fristen.
Studiengänge sind zulassungsbeschränkt (Numerus Clausus – NC-Studiengang), wenn erwartet wird, dass die Nachfrage das Platzangebot übersteigt. Für diese Studiengänge ist in jedem Fall eine Bewerbung (Zulassungsantrag) erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hochschule, die Ihren Wunschstudiengang anbietet, und bei Hochschulstart.de
Bewerbung:
Ja, der Zulassungsantrag ist in NC-Studiengängen ausschließlich online möglich. Unterlagen werden überwiegend hochgeladen. Vereinzelt sind Unterlagen noch postalisch einzureichen; dies gilt für einige Studiengänge und für Sonderanträge.
Etwa 80 Prozent der grundständigen NC-Studiengänge in Baden-Württemberg nimmt am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) unter www.hochschulstart.de teil. Auch einige zulassungsfreie Studiengänge sind beteiligt. Das DoSV ist ein webbasiertes System, das für die Studieninteressierten die Zulassungsmöglichkeiten ermittelt und dafür sorgt, dass nicht benötigte Studienplätze schnell an aufrückende Studieninteressierte weitergegeben werden. Es ist eine Registrierung erforderlich.
Einschreibung:
Zunehmend bieten die Hochschulen auch eine Online-Einschreibung an. Bitte erkundigen Sie sich bei der Hochschule nach den Verfahren und welche Unterlagen sie in beglaubigter Form einreichen müssen.
Erfahren Sie mehr bei der Hochschule oder unter www.hochschulstart.de.
Bewerbungsfristen für NC-Studiengänge:
- 15. Juli für eine Bewerbung zum Wintersemester (Ausnahmen: „Altabiturientenfrist“ 31. Mai für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie),
- 15. Januar für eine Bewerbung zum Sommersemester.
Bitte beachten Sie, dass für besondere Studiengänge – beispielsweise mit Auslandsbezug oder Masterstudiengänge – abweichende Fristen möglich sind.
Termine für Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen: Studieneignungstests und Interviews finden häufig schon deutlich vor Bewerbungsschluss statt, Anmeldefristen liegen oft schon im Januar.
Öffnung der Bewerbungsportale:
Ab April für das Wintersemester und ab November für das Sommersemester öffnen die Bewerbungsportale der Hochschulen und bei hochschulstart.de.
Informationsportale:
Informationen zum Studienangebot, der Bewerbung und den notwendigen Unterlagen sind ganzjährig verfügbar.
Anmeldefrist Deltaprüfung:
- Universitäten und Pädagogische Hochschulen (https://deltapruefung.uni-mannheim.de/faq),
- Duale Hochschule (https://www.testzentrum.dhbw.de/deltapruefung)
Anmeldefrist Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte:
- Für Universitäten und pädagogische Hochschulen: 31. Januar.
- Für Hochschulen für angewandte Wissenschaften: März/April (https://www.htwg-konstanz.de/studium/bewerbung/beruflich-qualifizierte/pruefung-fuer-beruflich-qualifizierte/)
Bitte beachten Sie, dass für diese beiden Prüfungen Kosten anfallen können.
Die Studienplätze in NC-Studiengängen werden von den Hochschulen durch Auswahlverfahren vergeben. Ausgewählt wird vorrangig nach Eignung für den gewählten Studiengang.
Eignungsorientierte Auswahlverfahren:
Chancen gibt es über verschiedenen Quoten und verschiedene Auswahlkriterien. Es zählt nicht nur die Note des Abiturs oder einer anderen Hochschulzugangsberechtigung. Die Hochschulen berücksichtigen in jedem Fall auch mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium. Dies können fachspezifische Studieneignungstests, Interviews oder praktische Vorerfahrungen sein, wie Berufsausbildungen und Freiwilligendienste, die Aufschluss über die Eignung für den Studiengang geben. Welche Auswahlkriterien in Ihrem Wunschstudiengang konkret berücksichtigt werden, ist in der Auswahlsatzung der Hochschule festgelegt. Anhand der Auswahlkriterien wird die Rangliste für die Zulassung gebildet.
Wartezeit:
In den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es noch eine Wartezeitquote von 10 Prozent der verfügbaren Studienplätze. Die Rangliste wird nach der Anzahl der Wartesemester seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gebildet.
Spezialfall Zentrales Vergabeverfahren:
In den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie gibt es keine Wartezeitquote mehr. Von den in den Hauptquoten verfügbaren Studienplätze werden 70 Prozent in hochschuleigenen eignungsorientierten Auswahlverfahren vergeben, in denen schulnotenunabhängige Auswahlkriterien die Chancen auf einen Studienplatz verbessern. 60 Prozent dieser Plätze werden durch eine Kombination von Durchschnittsnote, Medizinertest und Vorerfahrung (Berufsausbildung und Dienste) vergeben, 10 Prozent ausschließlich nach schulnotenunabhängigen Kriterien (Medizinertest, Vorerfahrung wie Berufsausbildung und Dienste, an der Universität Heidelberg zusätzlich Interview). 30 Prozent der Plätze werden nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
Vorabquoten:
In allen Studienplatzvergabeverfahren der NC-Studiengängen gibt es sogenannte Vorabquoten, in denen Plätze aus gewichtigem öffentlichem Interesse oder sozialstaatlichen Erwägungen Plätze bereitgestellt werden. Hierunter fallen zum Beispiel der Vorabquote für den öffentlichen Bedarf (Landarztquote, ÖGD-Vorabquoten, Vorabquote Bundeswehr), die Härtefallquote, eine Quote für Zweitstudienbewerbende und für Drittstaatsangehörige.
Mehrere Bewerbungen?
Sie können ihre Chancen auf einen Studienplatz auch dadurch erhöhen, dass Sie bei mehreren Hochschulen, die den Studiengang anbieten, Zulassungsanträge stellen.
Nimmt der Studiengang am DoSV teil, sind insgesamt zwölf Zulassungsanträge möglich. Je Hochschule sind drei Zulassungsanträge möglich. Zulassungsfreie Studiengänge zählen nicht dazu. Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie gelten alle Studienorte bundesweit als ein Zulassungsantrag.
Manche Studiengänge erfordern die Wahl mehrerer Fächer – so genannte Teilstudiengänge wie Lehramt. Sie erfahren an den Hochschulen, welche Studienfachkombinationen möglich oder erforderlich sind.
Erfahren Sie mehr:
Bei den Hochschulen und bei Hochschulstart.de. Beachten Sie bitte, dass Auswahlkriterien wie Tests und Interviews auch vor Bewerbungsschluss durchgeführt werden können.
Nach Bewerbungsschluss bilden die Hochschulen Ranglisten. Grundsätzlich können Zulassungsangebote oder Zulassungen ab dem 16. Juli ausgesprochen werden, die meisten Ranglisten werden Ende Juli/Anfang August freigegeben. Nimmt der Studiengang am DoSV teil, werden Sie über ein Zulassungsangebot per E-Mail und im DoSV-Benutzerkonto informiert. Nehmen Sie ein Zulassungsangebot an, erhalten Sie eine Zulassung. Über den Stand Ihrer Bewerbung werden sie elektronisch von Hochschulstart.de oder den Hochschulen informiert.
Auch nach Bewerbungsschluss gibt es noch Studienplätze, z.B., weil einzelne zugelassene Studieninteressierte den Studienplatz nicht annehmen. Die Hochschulen führen dann ein Losverfahren durch.
In zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich in der Regel auch noch kurz vor Vorlesungsbeginn einschreiben. Ein Studienfach ist nicht an jeder Hochschule zulassungsbeschränkt. Vielleicht interessiert Sie auch ein ähnlicher Studiengang. Wenden Sie sich gerne an die Studienberatungsstellen.
Wenn es nicht geklappt hat, interessiert Sie vielleicht auch ein Freiwilligendienst, der in verschiedenen Fachrichtungen absolviert werden kann. Ihr Freiwilligendienst bringt Ihnen bei der nächsten Bewerbung eventuell Pluspunkte.
Bitte beachten Sie auch hier etwaige Fristen.
Erfahren Sie mehr:
- bei den Hochschulen und bei www.hochschulstart.de
- in der Studienplatzbörse unter https://www.hochschulkompass.de/studienplatzboerse.html
- bei den Freiwilligendiensten unter https://www.bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligendienst




























