Um einen guten Umgang mit den coronabedingten Einschränkungen zu finden und den Kunst- und Kulturbereich zu stärken, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt. Der Masterplan umfasst finanzielle Unterstützung wie auch beratende und organisatorische Maßnahmen und wird entsprechend der Corona-Lage im Land angepasst und fortgeschrieben.
Mit dem mit 18,5 Millionen Euro dotierten Impulsprogramm „Kultur nach Corona“ setzt das Kunstministerium zugleich einen großen Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Das Programm richtet sich an Kultureinrichtungen, Kulturschaffende, Musikerinnen und Musiker, Vereine und Verbände im Land.
Informationen zum Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand:
Pressemitteilung Masterplan Kultur
Übersicht über Hilfs- und Unterstützungsprogramme des Bundes und Landes
Masterplan Kultur
Mit dem Nothilfefonds im Umfang von bis zu 32,5 Mio. Euro unterstützt das Land wirtschaftlich gefährdete Kunst- und Kultureinrichtungen:
Förderrichtlinie Nothilfefonds Kunst und Kultur
Antragsformular Nothilfefonds Existenzsicherung
Antragsformular Nothilfefonds Spiel- bzw. Veranstaltungsbetrieb
Erklärung der Kommune zum Förderantrag Nothilfefonds
Pressemitteilung "Neue Maßnahmen gegen die Covid-19 Pandemie"
Im März 2021 wird das erfolgreiche Impulsprogramm zum zweiten Mal ausgeschrieben. Das Ministerium stellt weitere 3,5 Mio. Euro zur Verfügung, um den Spiel- und Veranstaltungsbetrieb unter coronabedingten Auflagen zu ermöglichen. Gefördert werden insbesondere Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die auf Open Air-Veranstaltungen, alternative Formate oder größere Räumlichkeiten ausweichen oder Kosten für Hygienemaßnahmen oder das Testen der Mitwirkenden und des Publikums tragen müssen.
Bereits im Jahr 2020 trug das Impulsprogramm dazu bei, dass neue Ansätze und Ideen für Kunst- und Kulturangebote trotz Abstand entstehen. Gefördert wurden künstlerische Angebote und digitale Formate, die einen mittelfristigen Umgang mit der Krise ermöglichen.
Mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“ wurden 2,5 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds Kunst bereitgestellt, um besondere Veranstaltungsformate zu fördern, die trotz der coronabedingten Auflagen umgesetzt werden konnten. Kultureinrichtungen und Amateurvereine haben in dabei ganz eng mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern zusammengearbeitet. Gefördert wurden unter anderem Künstlerhonorare und coronabedingte Mehrkosten.
Die Landes- und Regionalverbände der Breitenkultur erhalten im Jahr 2021 erneut bis zu rund 10 Millionen Euro als Soforthilfe für die ihnen angeschlossenen Vereine der Amateurmusik (Musikvereine, Gesangvereine etc.), Trachtenvereine, Amateurtheatergruppen, Vereine der Fastnacht und des Karnevals sowie Kunstvereine.
Das Land erweitert seine Corona-Hilfen für Kunst und Kultur und stellt ein neues Stipendienprogramm für professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten (Musik, Darstellende Künste, Kleinkunst, Literatur, Bildende Kunst neue Medien) mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg zur Verfügung. Es werden Projektstipendien für das Jahr 2021 in der Höhe von ja 3.500 Euro ausgegeben. Ab Mitte März gibt es für Bewerbungen ein Online-Antragsportal.
Kontakt für Fragen zum Stipendienprogramm:
stipendien@mwk.bwl.de
Mit dem mit 18,5 Millionen Euro dotierten Impulsprogramm „Kultur nach Corona“ setzt das Kunstministerium zugleich einen ersten großen Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Das Programm richtet sich an Kultureinrichtungen, Kulturschaffende, Musikerinnen und Musiker, Vereine und Verbände im Land.
Weitere Maßnahmen des Kunstministeriums
Für Fragen zu den Unterstützungsleistungen für Kunst- und Kreativschaffende während der Corona-Krise hat die MFG Baden-Württemberg auf Initiative des Kunstministeriums eine Corona-Hotline eingerichtet. Diese Beratung wird ab Ende Februar auf kleinere Kunst- und Kultureinrichtungen ausgeweitet. Von Montag bis Freitag von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr sind Expertinnen und Experten erreichbar, die Fragen beantworten.
Zu erreichen ist die Hotline unter der Festnetz-Nummer 0711 90715413.
In den kommenden Wochen finden zudem 90 minütige Infosessions zu branchenrelevanten, ausgewählten Hilfsprogrammen statt. Weitere Informationen auf der Homepage der MFG.
Kinder und Jugendliche sind von den coronabedingten Einschränkungen stark betroffen und sollen von der Öffnung der Museen besonders profitieren. Vorbereitet durch eine breit angelegte, vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung Kunst in Auftrag gegebene Studie zum freien Eintritt, erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ein Jahr lang freien Eintritt in die Dauerausstellungen der staatlichen Museen und des ZKM. Zur Finanzierung des freien Eintritts stellt das Ministerium den staatlichen Museen und dem ZKM insgesamt bis zu 500.000 Euro zur Verfügung, soweit keine Kompensation durch Dritte erfolgt. Das Technoseum Mannheim wird gemeinsam mit der Stadt finanziell unterstützt.
Um die Amateurmusik zu stärken, können die über den Landesmusikverband zur Verfügung gestellten Landesmittel flexibel zur Bewältigung der Krisenfolgen für die Amateurmusik eingesetzt werden. Diese Möglichkeit besteht in Ergänzung zur Soforthilfe von Bund und Land, unter die auch Musikvereine fallen können. Die für 2021 geplante Erhöhung der Dirigenten- und Chorleiterpauschale auf 500 Euro wird vorgezogen. Für 2020 ist das eine Erhöhung um 70 Euro für jeden einzelnen Verein. 6.300 Vereine profitieren davon unmittelbar.
Der Film- und Fernsehbereich ist durch die Schließung der Kinos und den Ausfall von Film-und Fernsehproduktionen in einer ausgesprochen schwierigen Lage. Aufgrund der geltenden Regelungen sind Dreharbeiten nur sehr eingeschränkt möglich.
- Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg hat daher in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schnell auf die Krise reagiert und Maßnahmen im Umfang von rund 1,3 Mio. Euro auf den Weg gebracht.
- Sie beteiligt sich mit rund 551.000 Euro an dem nationalen Maßnahmenpaket der Bundes- und Länderförderer für Kosten bei Filmproduktionen und Verleihmaßnahmen, die wegen der Corona-Krise abgebrochen oder verschoben werden mussten.
- 2020 verzichtet die MFG außerdem auf fällige Darlehensrückzahlungen aus Produktions- und Verleihförderungen.
- Als erste Hilfsmaßnahme für die Kinos hat die MFG außerdem ihre Förderung für gewerbliche Kinos aufgestockt: Jedes Kino, das im Jahr 2019 einen Kinopreis der MFG bekommen hat, erhält eine nachträgliche Erhöhung von 5.000 Euro. Zudem verzichtet die MFG auf alle 2020 fälligen Rückzahlungen aus Kinoinnovationsdarlehen von hiesigen Kinos.
- Die MFG und der SWR fördern gemeinsam 20 dokumentarische Kurzfilme als Kaleidoskop über Corona-Geschichten; der Gesamtumfang des Programms umfasst 200.000 Euro.
Maßnahmen von Bund, Land und der EU
Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen.
Der erste Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung coronabedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.
Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft beispielsweise Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.
Die Registrierung von Veranstaltungen ist ab dem 15. Juni unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de möglich. Eine zentrale Hotline zur Beantwortung von Fragen wurde eingerichtet: 0800 6648430. Mit der länderseitigen Abwicklung des Programms wurde für Baden-Württemberg die L-Bank beauftragt. Bei Fragen können Sie sich außerdem per Mail an sonderfonds@mwk.bwl.de wenden.
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.
Soloselbstständige, die die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen wollen, können nun zusätzlich den fiktiven Unternehmerlohn des Landes von 1.000 Euro im Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen. Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können ab dem 18. Mai 2021 im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes gestellt werden. Der fiktive Unternehmerlohn wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Wurde die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.
Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III sowie die länderübergreifende Plattform für die Härtefallhilfen werden voraussichtlich im Mai 2021 auf der Website des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung stehen.
Mehr Informationen zur Unterstützungshilfe und zur Antragsstellung
Mehr Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Um die Notlage im Kulturbereich abzufedern und die kulturelle Infrastruktur zu erhalten, stellt die Bundesregierung eine weitere Milliarde Euro im Rahmen von NEUSTART KULTUR zur Verfügung. Die Abwicklung der einzelnen Programme erfolgt über die Bundesverbände und Initiativen. Ziel ist es, private Kultureinrichtungen in die Lage zu versetzen, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, sowie Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.
Weitere Informationen: NEUSTART KULTUR
Mit dem Tilgungszuschuss wird einmalig die Hälfte der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens mit einem Satz von 80 Prozent (das heißt: 40 Prozent der Jahrestilgungsrate) gefördert.
Weitere Informationen:
Wirtschaftsministerium - Tilgungszuschuss für Unternehmen und Soloselbstständige aus der Veranstaltungs- und Eventbranche
Die Kommission hat am 23. Juni weitere Aufforderungen zur Förderung des Kultur- und Kreativsektors im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ veröffentlicht und insgesamt 88 Mio. Euro bereitgestellt. Mit diesem Budget werden europäische Kooperationsprojekte im Kulturbereich, die Verbreitung und größere Vielfalt europäischer literarischer Werke sowie Ausbildungs- und Auftrittsmöglichkeiten für junge Musikerinnen und Musiker gefördert.
Die Aufrufe konzentrieren sich unter anderem auf die europäische künstlerische Zusammenarbeit und Innovation zu Themen wie Publikumsbindung, Digitalisierung, sozialer Zusammenhalt und Beitrag zum europäischen Green Deal. Der Aufruf zu europäischen Plattformen soll speziell dazu beitragen, die Sichtbarkeit, Programmierung und Förderung von Nachwuchskünstlern zu erhöhen. Interessierte Organisationen können ab sofort Bewerbungen einreichen, wobei die Fristen je nach Ausschreibung von Ende August bis Ende September reichen.
Weitere Hinweise für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg
Aktuell können wir auf folgende weitere Hilfsangebote und weiterführende Informationen hinweisen:
- Die Bundesregierung hat die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen und die Stundung von Steuerzahlungen, die auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen, beschlossen. Laut Gewerkschaftsbund können auch Unternehmen des Öffentlichen Dienstes Kurzarbeit beantragen, wenn ein unabwendbarer Grund für Kurzarbeit vorliegt, der direkten Bezug zum Betrieb hat (z.B. behördlich angeordnete Schließungen). Die Arbeitsagentur entscheidet, ob die Gründe ausreichend sind. Weitere Informationen beim DGB.
- Freiberufliche Künstlerinnen und Künstler bzw. Kultureinrichtungen können sich zur Beantragung von Arbeitslosengeld, Grundsicherung und Kurzarbeitergeld an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wurde der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Da es sich bei den aktuellen Hilfen aus dem Sozialschutz-Paket nur um einen vorübergehenden Bezug der Grundsicherung handelt, sind diese unschädlich für die KSK-Versicherung
- Über arbeitsrechtliche Auswirkungen informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Wer steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen möchte, sollte sich an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Ein vereinfachtes Antragsformular sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren über die elektronische Steuersoftware ELSTER gibt es auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg.
- Am 1. April 2020 sind die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen wie z. B. über Telefon, Strom und Gas in Kraft getreten. Weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.
- Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt weiterhin die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, jedoch nicht zahlungsunfähig sind, aus.
- Damit GmbHs, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und weitere Rechtsformen handlungsfähig bleiben und auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen können, hat der Deutsche Bundestag neue gesetzliche Regelungen beschlossen. Weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.
- Die Wüstenrot-Stiftung in Ludwigsburg unterstützt gemeinnützige Kultureinrichtungen aus der Region Stuttgart dabei, im Jahr 2021 Projekte mit freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern durchzuführen. Für das Förderprogramm stehen 1 Mio. Euro zur Verfügung, pro Vorhaben können zwischen 1.000 und 20.000 Euro beantragt werden. Weitere Informationen finden Bewerberinnen und Bewerber hier
- iRights Info hat einen Leitfaden zu Rechtsfragen bei Live-Streaming im Kulturbereich erstellt.
- Initiative-Musik sammelt Spenden Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seine Förderdatenbank Bund, Länder und EU um den Suchbegriff „Corona“ erweitert.
- Im Rahmen ihrer Förderlinien unterstützt die Ernst von Siemens Kunststiftung öffentliche Museen und Sammlungen dabei, die Zukunft freiberuflicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Restauratorinnen und Restauratoren zu sichern.
- Die Initiative handforahand stellt über einen Solidaritätsfonds, Mittel für freie Bühnen- und Tontechniker*innen, Beleuchter*innen, Stage Hands und Veranstaltungshelfer*innen zur Verfügung.
- Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) stellt 50.000 Euro zur solidarischen Unterstützung von durch die Corona-Krise in Not geratenen Theaterschaffenden zur Verfügung.
- Die L-Bank informiert über Hilfsangebote und Förderinstrumente zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf.
- Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vergibt Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro.
- Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich tätig sind, können bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH Soforthilfen in Höhe von 250 Euro beantragen.
- Wortautoren und Verleger können eine Unterstützung durch den Sozialfonds der VG WORT erhalten.
- Der Förder- und Sozialfonds der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH richtet sich an Filmhersteller.
- Die Deutsche Orchester-Stiftung hat eine Spendenkampagne gestartet, mit der ein Nothilfefonds für freischaffende Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker aufgebaut werden soll, die entsprechende Anträge stellen können.
- Auf Initiative des ensemble-netzwerks hat das Aktionsbündnis Darstellende Künste eine Spendenaktion für freiberufliche und solo-selbstständige Theaterschaffende gestartet.
- Unter dem Titel „Keep the arts alive“ ruft der Bundesverband Deutscher Stiftungen öffentliche wie private Kulturförderer dazu auf, einen gemeinsamen Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler aufzubauen.
- Nachtkritik appelliert mit der Initiative „Meine Karte für meine Bühne“ an Besitzerinnen und Besitzer von Karten für Kulturveranstaltungen, diese an die Veranstalter zu spenden.
- Auch die #AktionTicketBehalten, eine gemeinsame Initiative der Konzertagenturen im Bereich Folk und Weltmusik in Deutschland, ruft das Publikum auf, das Geld ungenutzter Tickets an Veranstalter und Künstlerinnen und Künstler zu spenden.
- Die private Initiative Kulturimpuls Grundeinkommen e.V. sammelt für die Künstlersoforthilfe Stuttgart.
Zusätzlich verweisen wir auf die Angebote der Bundes- und Landesverbände, der Fachstellen sowie der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg. Diese haben viele der auf dieser Seite zusammengestellten Hinweise und Informationen für ihre Branche aufbereitet. Sie bieten zum Teil individuelle Beratungshotlines, Handreichungen oder Leitfäden an oder laden zu Umfragen ein, um das Ausmaß der Beeinträchtigungen zu erfassen und sinnvolle Hilfsmaßnahmen einleiten zu können.
- Verband Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di
- Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V.
- Deutscher Museumsbund
- Deutsche Orchestervereinigung e.V.
- Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO)
- Bund Deutscher Blasmusikverbände: Initiative „Notruf Verein“
- Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg
- Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V.
- Jazzverband Baden-Württemberg e.V.
- Landesverband Kommunale Kinos Baden-Württemberg e.V.
- Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V.
- TanzSzene Baden-Württemberg e.V.
- Verein(t) Zusammen – Vereine als soziale Netzwerke gegen Krisen
- On The Move and Circostrada Network inform about Arts, Culture and Cultural Mobility