Damit der Einstieg in die Treibhausgasbilanzierung mit dem CO2-Kulturstandard und -Rechner leicht gelingt, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ein Tutorial, FAQs und eine Präsentation vorbereitet.
Wir bieten außerdem weitere Termine zu Online-Fragestunden zum CO2-Kulturrechner an und unterstützen Sie damit aktiv bei der Bilanzierung der Treibhausgasemissionen in Ihrer Kultureinrichtung.
Fragen und Antworten zum CO2-Kulturstandard
Wir haben die häufigsten Fragen zum CO2-Kulturstandard, die uns in den Webinaren im November 2023 erreichten zusammengestellt. Die Webinar-Folien stehen als PDF-Dokument hier zum Download bereit.
Der CO2-Kulturstandard ist ein Standard für die Treibhausgasbilanzierung einer Kultureinrichtung im Sinne eines „Corporate Carbon Footprint“. Hierbei werden die Aktivitäten der Kultureinrichtung über den Zeitraum eines Jahres betrachtet. Der Standard ist somit nicht für die spezifische Treibhausgasbilanzierung einmaliger oder wiederkehrender Projekte oder Veranstaltungen im Sinne eines „Product Carbon Footprint“ geeignet.
Da es sich beim CO2-Kulturstandard um einen Standard zur Treibhausgasbilanzierung auf Ebene einer Organisation handelt, lässt sich dieser grundsätzlich auch auf Kunsthochschulen anwenden. Die spezifischen Anforderungen von Hochschulen wurden im Prozess der Standardentwicklung jedoch nicht explizit berücksichtigt, da es sich bei Kunsthochschulen nicht um Kultureinrichtungen im engeren Sinne handelt.
Der im CO2-Kulturstandard definierte Emissionsfaktorensatz findet sich im Tabellenblatt „Emissionsfaktoren“ des CO2-Kulturrechners. Die Emissionsfaktoren werden jährlich aktualisiert und stehen jeweils Ende Januar in einer aktualisierten Version des CO2-Kulturrechners zur Verfügung. Der Emissionsfaktorensatz ist jeweils gültig für die Treibhausgasbilanz des Vorjahres.
Bei Wärme- und Stromverbräuchen von kurzzeitigen (z.B. für einzelne Veranstaltungen) angemieteten Räumlichkeiten ist die operative Kontrolle, anders als bei langfristig angemieteten Räumlichkeiten, in der Regel nicht gegeben. Die damit verbundenen Emissionen fallen in diesem Fall nicht in Scope 1 oder 2, sondern in Scope 3 Kategorie 8 des Greenhouse Gas Protocol (angemietete oder geleaste Sachanlagen), welche sich außerhalb der Systemgrenze von KBK und KBK+ befindet. Für kurzzeitig angemietete Räumlichkeiten sind daher keine Daten in den Themenbereichen „Wärme“ oder „Strom“ zu erfassen.
Wird bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen des Strombezugs die „market-based“ Methode verwendet, bei welcher der vertraglich geregelte Bezug von Grünstrom/Ökostrom z.B. mit 0 g CO2e/kWh in Scope 2 bewertet wird, muss gemäß Greenhouse Gas Protocol auch immer parallel eine Berechnung nach „location-based“ Methode, d.h. unter Berücksichtigung des Emissionsfaktors des Netzstrommixes, erfolgen. Die Ausweisung zweier unterschiedlicher Ergebnisse birgt jedoch Herausforderungen in Bezug auf die Kommunikation der Ergebnisse. Daher wird nach dem CO2-Kulturstandard immer mit dem Emissionsfaktor des Deutschen Netzstrommixes gerechnet. Dies unterstützt zudem die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Strombereich zur Reduktion der eigenen Klimabilanz.
Materialeinkäufe werden in der KBK+ über die Themenbereiche „Einkauf Medien“, „Relevante Stoffströme“ sowie in Beyond Carbon über „Papierverbrauch Büro“, „Druck- und Werbematerialien" und „Verpackungsmaterialien“ erfasst.
Für Aktivitäten aus Beyond Carbon werden die jährlichen Verbrauchsmengen erfasst und ausgewiesen, es erfolgt jedoch keine Emissionsberechnung. Im Themenbereich „Relevante Stoffströme“ werden u.a. die jährlichen Abfallmengen der Abfallkategorien Altholz, Metallschrott, Baumischabfall sowie Sperrmüll erfasst. Daraus werden neben den Emissionen für die Entsorgung indirekt auch die Herstellungsemissionen eingekaufter Materialien berechnet.
Diese Möglichkeit ist in der ersten Version des CO2-Kulturstandards bzw. CO2-Kulturrechners nicht gegeben. Mit der Bereitstellung des aktualisierten Emissionsfaktorensatzes für das Bilanzjahr 2023 (Ende Januar 2024), wird jedoch zukünftig auch eine Erfassung über Tonnen möglich sein.
Nein, Gastronomie und Catering werden im Standard aktuell nicht berücksichtigt. Grund dafür ist unter anderem, dass die gastronomische Versorgung der Besuchenden bei Kultureinrichtungen zumeist durch externe Dienstleister erfolgt und die Datenbeschaffung in diesem Themenkomplex somit oft sehr schwierig ist. Zudem ist die Möglichkeit der Einflussnahme und Umsetzung von Reduktionsmaßnahmen durch die Kultureinrichtung dadurch vergleichsweise gering.
Der CO2-Kulturrechner beinhaltet grundsätzlich die Möglichkeit, weitere Emissionsfaktoren je Themenbereich hinzuzufügen. Eine entsprechende Anleitung finden Sie im Tabellenblatt „Emissionsfaktoren“ des CO2-Kulturrechners sowie in der Anleitung zum CO2-Kulturrechner. Bitte beachten Sie, dass der CO2-Kulturstandard jedoch nur die Ergänzung von Emissionsfaktoren im Themenbereich „Kühl- und Kältemittel“ erlaubt. Bei Ergänzung und Nutzung weiterer Emissionsfaktoren ist die Standardkonformität nicht mehr gegeben.
Die Anzahl der Mitarbeitenden ist für die Ermittlung der Kennzahl „Treibhausgasemissionen
je Mitarbeitenden“ (kg CO2e/Person) relevant. Die Personenzahl bezieht sich hierbei auf die Gesamtzahl der Mitarbeitenden der Einrichtung (nicht Vollzeitäquivalente) im Bezugsjahr. Zu berücksichtigen ist hierbei die Anzahl der angestellten Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt, jedoch keine freien Mitarbeitenden, Ehrenamtliche oder Gäste.
Der Themenbereich Pendeln der Mitarbeitenden umfasst die Emissionen des Hin- und Rückwegs der angestellten Mitarbeitenden der Einrichtung zum Arbeitsplatz.
Der Themenbereich „Externe“ umfasst die Mobilitätsemissionen (Hin- und Rückreisen) von Personen, die im Auftrag der Einrichtung handeln, jedoch nicht bei der Einrichtung angestellt sind, beispielsweise beauftragte Künstlerinnen und Künstler, freie Mitarbeitende oder Kuriere. Nicht berücksichtigt werden Reisetätigkeiten ohne Bezug zum Kerngeschäft der Einrichtung. Bei manchen Kultureinrichtungen kann beispielsweise die Anfahrt von Sicherheits- und Reinigungspersonal einen Bezug zum Kerngeschäft haben, bei anderen wiederum nicht.
Unter „Anreise der Besuchenden“ fallen schließlich Hin- und Rückfahrt von Besuchenden der Kultureinrichtung.
Grundsätzlich sind bei Personentransporten sowohl Hinreise als auch Rückreise zu berücksichtigen, wobei der Ausgangsort nicht unbedingt dem Zielort entsprechen muss.
Verwenden Sie für die Ermittlung der Personenkilometer in den Themenbereichen „Pendeln der Mitarbeitenden“, „Geschäftsreisen“ sowie „Externe“ daher stets die Distanz von Hin- und Rückreise.
Geben Sie bei der „Anreise der Besuchenden“ jedoch nur die einfache Strecke (durchschnittlichen Anreisedistanz) an, da diese im Tool automatisch verdoppelt wird.
Die Erfassungseinheit „Personenkilometer“ (Pkm) lässt sich durch Multiplikation der
Personenanzahl und der zurückgelegten Distanz berechnen, unabhängig von der Auslastung des Verkehrsmittels (hier: PKW) auf einer spezifischen Fahrt. Denn im Emissionsfaktor wird bereits eine durchschnittliche Auslastung berücksichtigt. Dies hat zum Vorteil, dass nicht für jede einzelne Fahrt auch die Auslastung ermittelt werden muss. Es ist demnach für die Ermittlung der Personenkilometer nicht relevant, ob zwei Personen in einem PKW oder in zwei getrennten PKWs eine Strecke von 200 km fahren, in beiden Fällen ergeben sich 400 Pkm.
Bei der Auswahl der Verkehrsmittel wurde sich bewusst auf wesentliche Verkehrsmittel festgelegt, um eine zielgerichtete Datensammlung zu ermöglichen. Ein wichtiger Faktor zur Reduktion der Emissionen der Anreise der Besuchenden ist insbesondere die Erhöhung des Besuchendenanteils, der mit dem öffentlichen Personennahverkehr anreist. In diesem Zusammenhang ist vor allem der sog. Modal Split (also die Verteilung der zur Anreise genutzten Verkehrsmittel) relevant, und eine auf die letzte Nachkommastelle exakte Abbildung der Emissionshöhe nicht erforderlich.
E-PKWs werden z.B. bereits im PKW-Emissionsfaktor berücksichtigt, da dieser den Durchschnittsemissionsfaktor für den gesamten PKW-Verkehr in Deutschland darstellt – er wird jährlich angepasst. Das E-Bike kann vereinfachend als Fahrrad angenommen werden. Der Regionalzug (sowie auch S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Bus) werden unter „ÖPNV“ zusammengefasst, da diese Verkehrsmittel oft auch kombiniert verwendet werden.
Der Themenbereich „Warentransporte“ entspricht im Wesentlichen Scope 3 Kategorie 4 (vorgelagerte Logistik) des Greenhouse Gas Protocol. Demnach sind hier sämtliche Transportdienstleistungen (eingehend und ausgehend) zu erfassen, die durch die Kultureinrichtungen eingekauft werden. Zudem sind hier Transport und Verteilung von eingekauften Waren zwischen direkten Zulieferern und der eigenen Einrichtung oder zwischen einzelnen Standorten der Einrichtung zu berücksichtigen, die nicht in eigenen oder geleasten Fahrzeugen erfolgen. Warentransporte in eigenen oder geleasten Fahrzeugen fallen in den Themenbereich „Fuhrpark“.