Videotutorial: CO2-Kulturrechner
Fragen und Antworten zum CO2-Kulturstandard
Der CO2-Kulturstandard ist ein Standard für die Treibhausgasbilanzierung einer Kultureinrichtung im Sinne eines „Corporate Carbon Footprint“. Hierbei werden die Aktivitäten der Kultureinrichtung über den Zeitraum eines Jahres betrachtet. Der Standard ist somit nicht für die spezifische Treibhausgasbilanzierung einmaliger oder wiederkehrender Projekte oder Veranstaltungen im Sinne eines „Product Carbon Footprint“ geeignet.
Da es sich beim CO2-Kulturstandard um einen Standard zur Treibhausgasbilanzierung auf Ebene einer Organisation handelt, lässt sich dieser grundsätzlich auch auf Kunsthochschulen anwenden. Die spezifischen Anforderungen von Hochschulen wurden im Prozess der Standardentwicklung jedoch nicht explizit berücksichtigt, da es sich bei Kunsthochschulen nicht um Kultureinrichtungen im engeren Sinne handelt.
Der im CO2-Kulturstandard definierte Emissionsfaktorensatz findet sich im Tabellenblatt „Emissionsfaktoren“ des CO2-Kulturrechners. Die Emissionsfaktoren werden jährlich aktualisiert und stehen jeweils Ende Januar in einer aktualisierten Version des CO2-Kulturrechners zur Verfügung. Der Emissionsfaktorensatz ist jeweils gültig für die Treibhausgasbilanz des Vorjahres.
Bei Wärme- und Stromverbräuchen von kurzzeitigen (z.B. für einzelne Veranstaltungen) angemieteten Räumlichkeiten ist die operative Kontrolle, anders als bei langfristig angemieteten Räumlichkeiten, in der Regel nicht gegeben. Die damit verbundenen Emissionen fallen in diesem Fall nicht in Scope 1 oder 2, sondern in Scope 3 Kategorie 8 des Greenhouse Gas Protocol (angemietete oder geleaste Sachanlagen), welche sich außerhalb der Systemgrenze von KBK und KBK+ befindet. Für kurzzeitig angemietete Räumlichkeiten sind daher keine Daten in den Themenbereichen „Wärme“ oder „Strom“ zu erfassen.
Materialeinkäufe werden in der KBK+ über die Themenbereiche „Einkauf Medien“, „Relevante Stoffströme“ sowie in Beyond Carbon über „Papierverbrauch Büro“, „Druck- und Werbematerialien" und „Verpackungsmaterialien“ erfasst.
Für Aktivitäten aus Beyond Carbon werden die jährlichen Verbrauchsmengen erfasst und ausgewiesen, es erfolgt jedoch keine Emissionsberechnung. Im Themenbereich „Relevante Stoffströme“ werden u.a. die jährlichen Abfallmengen der Abfallkategorien Altholz, Metallschrott, Baumischabfall sowie Sperrmüll erfasst. Daraus werden neben den Emissionen für die Entsorgung indirekt auch die Herstellungsemissionen eingekaufter Materialien berechnet.
Nein, Gastronomie und Catering werden im Standard aktuell nicht berücksichtigt. Grund dafür ist unter anderem, dass die gastronomische Versorgung der Besuchenden bei Kultureinrichtungen zumeist durch externe Dienstleister erfolgt und die Datenbeschaffung in diesem Themenkomplex somit oft sehr schwierig ist. Zudem ist die Möglichkeit der Einflussnahme und Umsetzung von Reduktionsmaßnahmen durch die Kultureinrichtung dadurch vergleichsweise gering.
Der CO2-Kulturrechner beinhaltet grundsätzlich die Möglichkeit, weitere Emissionsfaktoren je Themenbereich hinzuzufügen. Eine entsprechende Anleitung finden Sie im Tabellenblatt „Emissionsfaktoren“ des CO2-Kulturrechners sowie in der Anleitung zum CO2-Kulturrechner. Bitte beachten Sie, dass der CO2-Kulturstandard jedoch nur die Ergänzung von Emissionsfaktoren im Themenbereich „Kühl- und Kältemittel“ erlaubt. Bei Ergänzung und Nutzung weiterer Emissionsfaktoren ist die Standardkonformität nicht mehr gegeben.
Im CO2-Kulturstandard Version 1.1 wurde die Anzahl der Mitarbeitenden präzisiert. Zur Ermittlung der Anzahl der Mitarbeitenden der Einrichtung ist die Anzahl der Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt heranzuziehen, jedoch keine freien Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen oder Gäste. Die Zahl ist relevant für die Kennzahl „Treibhausgasemissionen je Mitarbeitenden".
Der Themenbereich Pendeln der Mitarbeitenden umfasst die Emissionen des Hin- und Rückwegs der angestellten Mitarbeitenden der Einrichtung zum Arbeitsplatz.
Der Themenbereich „Externe“ umfasst die Mobilitätsemissionen (Hin- und Rückreisen) von Personen, die im Auftrag der Einrichtung handeln, jedoch nicht bei der Einrichtung angestellt sind, beispielsweise beauftragte Künstlerinnen und Künstler, freie Mitarbeitende oder Kuriere. Nicht berücksichtigt werden Reisetätigkeiten ohne Bezug zum Kerngeschäft der Einrichtung. Bei manchen Kultureinrichtungen kann beispielsweise die Anfahrt von Sicherheits- und Reinigungspersonal einen Bezug zum Kerngeschäft haben, bei anderen wiederum nicht.
Unter „Anreise der Besuchenden“ fallen schließlich Hin- und Rückfahrt von Besuchenden der Kultureinrichtung.
Grundsätzlich sind bei Personentransporten sowohl Hinreise als auch Rückreise zu berücksichtigen, wobei der Ausgangsort nicht unbedingt dem Zielort entsprechen muss.
Verwenden Sie für die Ermittlung der Personenkilometer in den Themenbereichen „Pendeln der Mitarbeitenden“, „Geschäftsreisen“ sowie „Externe“ daher stets die Distanz von Hin- und Rückreise.
Geben Sie bei der „Anreise der Besuchenden“ jedoch nur die einfache Strecke (durchschnittlichen Anreisedistanz) an, da diese im Tool automatisch verdoppelt wird.
Der Themenbereich „Warentransporte“ entspricht im Wesentlichen Scope 3 Kategorie 4 (vorgelagerte Logistik) des Greenhouse Gas Protocol. Demnach sind hier sämtliche Transportdienstleistungen (eingehend und ausgehend) zu erfassen, die durch die Kultureinrichtungen eingekauft werden. Zudem sind hier Transport und Verteilung von eingekauften Waren zwischen direkten Zulieferern und der eigenen Einrichtung oder zwischen einzelnen Standorten der Einrichtung zu berücksichtigen, die nicht in eigenen oder geleasten Fahrzeugen erfolgen. Warentransporte in eigenen oder geleasten Fahrzeugen fallen in den Themenbereich „Fuhrpark“.














