Seit dem 3. April 2022 gibt es keine Einschränkungen mehr für Kulturveranstaltungen und Kunst- und Kultureinrichtungen. Dies gilt auch im Bereich der Breitenkultur. Insbesondere gibt es kein Testpflichterfordernis mehr für nicht immunisierte Personen. Alle Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungsräume sind aufgehoben. Es werden keine festen Abstände mehr vorgeschrieben. Eine Kontaktnachverfolgungspflicht gibt es nicht.
Dennoch ist die Beachtung angemessener Hygienemaßnahmen an den Einrichtungen und in der Breitenkultur gleichwohl weiterhin wichtig.
Die Maskenpflicht wurde abgelöst durch eine Empfehlung zum Tragen einer Maske in Innenräumen. Um pandemiebedingte Unterbrechungen des Kulturbetriebes zu vermeiden, wird daher allen Kunst- und Kultureinrichtungen empfohlen, ihren Besucherinnen und Besuchern bzw. Nutzerinnen und Nutzern das freiwillige Tragen einer Maske in Innenräumen durch einen deutlichen Hinweis anzuraten. Darüber hinaus wird den staatlichen Kultureinrichtungen empfohlen, dass sie auf der Grundlage ihres Hausrechts das Tragen medizinischer Masken in ihren geschlossenen Räumlichkeiten prüfen.
Die aktuellen Informationen zu den Vorgaben des Landes sind hier aufgeführt: Corona-Verordnung des Landes.