Neues Landeshochschulgesetz

Freiheit und Verantwortung für die Hochschulen im Land

Wissenschaft und Forschung werden für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft immer wichtiger. Und die Studierendenzahlen in Baden-Württemberg bewegen sich auf Rekordniveau. Darauf reagiert die Landesregierung: Mit dem neuen Landeshochschulgesetz machen wir die Hochschulen im Land fit für die Zukunft.

Die Landesregierung hat heute den Entwurf für das neue Landeshochschulgesetz beschlossen. „Für ein Land wie Baden-Württemberg, das seinen Reichtum auf Innovation und Technologie gründet, sind Forschung und Wissenschaft die beste Zukunftsvorsorge“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Im harten Wettbewerb der Hochschulen dürfen wir uns auf den Erfolgen der Vergangenheit nicht ausruhen.“ Die neue Verfassung für die Hochschulen trage dazu bei, dass Wissenschaftler gut arbeiten können und die Studierenden beste Studienbedingungen vorfinden.

Mehr Freiräume, Transparenz, Chancengleichheit und Beteiligung

„Freiheit und Verantwortung lösen das Leitbild der unternehmerischen Hochschule ab“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Das alte Leitbild habe nie zu den Hochschulen im Land gepasst, Hochschulen brauchten Freiheit, um kreativ und innovativ sein zu können. „Im Dialog mit Hochschulen, Wissenschaft, Studierenden und Verbänden haben wir eine Gesetzesnovelle entwickelt, die Freiräume gewährt und zugleich Transparenz, Chancengleichheit und die Beteiligung der Hochschulmitglieder sicherstellt“, so die Ministerin.

Gute Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt auf Verbesserungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs:

  • Karrierewege zur Professur attraktiver gestalten: Die Juniorprofessur wird weiterentwickelt; Nachwuchswissenschaftler, die sich bewähren, erhalten eine klare Perspektive auf eine Dauerstelle an ihrer Hochschule („Tenure Track“).
  • Hohe Qualität der Promotionen im Land sichern: Künftig werden verpflichtend individuelle Promotionsvereinbarungen über das Promotionsprojekt und seine Betreuung festgelegt. Es werden Ombudspersonen als Ansprechpartner für Doktorandinnen und Doktoranden eingeführt, durch neue Konvente erhalten Doktorandinnen und Doktoranden eine Stimme an der Hochschule.
  • Kooperationen zwischen Universitäten und HAWen stärken: Um hervorragenden Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWen) den Zugang zur Promotion zu erleichtern, werden die Kooperationen zwischen Universitäten und HAWen gestärkt. Zusätzlich eröffnet eine Experimentierklausel künftig die Möglichkeit, dass Zusammenschlüsse von HAWen zeitlich und thematisch begrenzt das Promotionsrecht erhalten können – gebunden an bestimmte Qualitätskriterien.

Daneben sieht das Landeshochschulgesetz außerdem folgende Neuerungen vor:

  • Leitungsstrukturen der Hochschulen weiterentwickeln: Die Verantwortlichkeiten von Rektorat, Hochschulrat und Senat werden gestärkt und klar abgegrenzt. Senat und Hochschulrat wählen die Rektoren künftig in gemeinsamer Sitzung, der Senat als Organ der akademischen Selbstbestimmung erhält neue Rechte. Der Hochschulrat trägt Verantwortung für die strategische Entwicklung der Hochschulen und bildet eine Brücke in die Gesellschaft.
  • Fakultätsübergreifende Zentren für Forschung und Lehre: Es entsteht eine zeitgemäße Organisationsform für Einrichtungen wie Graduate Schools oder Exzellenzcluster, die fakultätsübergreifend in Forschung und Lehre tätig sind.
  • Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen erleichtern: Sie können sich künftig zu rechtsfähigen Verbänden zusammenschließen, beispielsweise um gemeinsame Rechenzentren zu betreiben.
  • Weiterentwicklung: Die Profile der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg werden weiterentwickelt.
  • Wegfall von Zwischenprüfungen und verbindlichen Orientierungsprüfungen: Die Landesregierung reduziert damit Prüfungsaufwand und Prüfungsdruck. So können Studiengänge in der vorgesehenen Zeit absolviert werden. Zudem wird der Zugang zur Hochschule erleichtert. Mit dem „weiterbildenden Bachelor“ wird ein spezielles berufsbegleitendes Studium für Berufstätige ermöglicht.
  • Chancengleichheit: Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird gestärkt. Gleichstellungsbeauftragte erhalten ein Stimmrecht in Berufungskommissionen.
  • Mehr Transparenz: Der Senat erhält Auskunftsrechte darüber, was mit welchen Mitteln Dritter an den Hochschulen geforscht wird. Die Interessen der Drittmittelgeber und Forscher werden gewahrt.
  • Open Access: Das Gesetz stärkt den Gedanken, dass die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung möglichst frei zugänglich sein sollten. Hochschulen sollen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen, ihr Recht auf nicht kommerzielle Zweitveröffentlichung nach Ablauf einer Jahresfrist wahrnehmen zu können.