Hochschulen

Land fördert zehn zusätzliche Kooperative Promotionskollegs an Unis und HAWn

Tafel mit dem Namen des Ministeriums im Eingangsbereich des Wissenschaftsministeriums in Stuttgart

Zur Förderung von qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs richtet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bis zu zehn zusätzliche Kooperative Promotionskollegs ein, an denen Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) beteiligt sind. Mit diesem neuen Programm sollen jeweils 10 bis 15 Promovierende in einem Hochschularten übergreifenden Forschungszusammenhang gemeinsam arbeiten und sich wissenschaftlich qualifizieren können. 

„Die kooperative Promotion ist eine wissenschaftspolitische Erfolgsmarke Made in Baden-Württemberg geworden - deshalb führen wir sie fort“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Mittwoch (24. Februar) in Stuttgart. Laut einer Studie der Hochschulrektorenkonferenz aus dem Jahr 2019 gibt es in Baden-Württemberg mit die meisten Promotionen von Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen.

Die Ausbildung von ausgezeichneten Absolventinnen und Absolventen ist unerlässlich für das Vorankommen von Wissenschaft und Forschung, sagte Bauer weiter. „Kooperative Promotionskollegs erbringen einen Mehrwert und wünschenswerte Synergieeffekte im Bereich der Förderung von Forschung, Lehre, Transfer sowie der Zusammenarbeit zwischen den Hochschularten“, betonte Bauer. „Mit den Kollegs haben sich insgesamt zweckmäßige Strukturen und Prozesse entwickelt. Am Ende profitieren Land, Wissenschaft und Wirtschaft von den promovierten HAW-Absolventinnen und -absolventen“.

Das Programm wird zunächst für bis zu zehn Kooperative Promotionskollegs ausgelegt. Jedes Kolleg kann mit einem Höchstbetrag von 60.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu 4,5 Jahren gefördert werden. Die individuelle Promotionsdauer soll auf in der Regel drei Jahre begrenzt sein.

Bewerbung

Bewerbungen für das Programm sind aktuell möglich.

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/Ausschreibungen    

Anträge von Hochschulen sind bis spätestens 15. April 2021 (Ausschlussfrist) an das Wissenschaftsministerium zu richten.   

Weitere Informationen

In Kooperativen Promotionskollegs werden - universitäre - Promotionsverfahren durchgeführt, bei denen gemäß Landeshochschulgesetz auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen für angewandte Wissenschaften als Betreuende der Dissertation und als Prüferende beteiligt sind. Sie haben das Ziel, exzellenten Absolventinnen und Absolventen verschiedener Hochschularten eine qualitätsvolle Betreuung gemeinsamer Forschungsvorhaben zu vermitteln.

Die Doktorandinnen und Doktoranden werden dabei von mindestens zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern in der Rolle von Mentorinnen oder Mentoren mit klar zugewiesener Verantwortung betreut („Betreuungstandem“). Grundlage dafür ist – wie bei allen Promotionsverfahren in Baden-Württemberg – eine schriftliche Promotionsvereinbarung.

Die Kooperativen Promotionskollegs können sich um besondere fachliche Schwerpunkte etwa im Rahmen von bereits bestehenden Promotionskollegs gruppieren oder neue Schwerpunkte bilden.

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